Täglicher Wach-, Streifen- und Revierdienst sowie Sicherheitsdienstleistungen bei Veranstaltungen auf dem Campus der Technischen Hochschule Darmstadt.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.12.2018
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Technische Universität Darmstadt
Postanschrift: Karolinenplatz 5
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: budimir@mbk-legal.de📧
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.tu-darmstadt.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wach- und Sicherheitsdienstleistungen
TU-18-001
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Kurze Beschreibung:
“Täglicher Wach-, Streifen- und Revierdienst sowie Sicherheitsdienstleistungen bei Veranstaltungen auf dem Campus der Technischen Hochschule...”
Kurze Beschreibung
Täglicher Wach-, Streifen- und Revierdienst sowie Sicherheitsdienstleistungen bei Veranstaltungen auf dem Campus der Technischen Hochschule Darmstadt.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.12.2018
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 271000.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 458000.00
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Streifendienste📦
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Darmstadt
Beschreibung der Beschaffung:
“Streifendienst, Revierdient, zusätzliche Wachdienstleistungen in den verschiedenen Standorten der TU Darmstadt” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatzkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einarbeitungskonzept
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewachungsspitzen-Konzept
Preis (Gewichtung): 40 %
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 098-223745
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Wach- und Sicherheitsdienstleistungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WISAG Sicherheit & Service Hessen GmbH & Co. KG
Postort: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 271000.00
Höchstes Angebot: 458000.00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2018/S 183-414534 (2018-09-20)