Die DB Energie GmbH benötigt für die Wärmeversorgung einer Liegenschaft in Köln (D) Heizwärme aus einer zu errichtenden Anlage mit einer Anschlussleistung von ca. 1 500 kW. Lieferobjekt ist die benötigte Wärme, die Wärmeerzeugung soll mittels Heizöl erfolgen. Lieferzeitraum vom 16.10.19 bis 15.10.29. Weitere Stichworte: Wärmecontracting, Wärmelieferung, Heizwasser, Anlagencontracting, Heizung etc.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-19.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wärmelieferung, Werk Köln-Gremberg, DB Cargo AG
18EVE36555
Produkte/Dienstleistungen: Warmwasser📦
Kurze Beschreibung:
“Die DB Energie GmbH benötigt für die Wärmeversorgung einer Liegenschaft in Köln (D) Heizwärme aus einer zu errichtenden Anlage mit einer Anschlussleistung...”
Kurze Beschreibung
Die DB Energie GmbH benötigt für die Wärmeversorgung einer Liegenschaft in Köln (D) Heizwärme aus einer zu errichtenden Anlage mit einer Anschlussleistung von ca. 1 500 kW. Lieferobjekt ist die benötigte Wärme, die Wärmeerzeugung soll mittels Heizöl erfolgen. Lieferzeitraum vom 16.10.19 bis 15.10.29. Weitere Stichworte: Wärmecontracting, Wärmelieferung, Heizwasser, Anlagencontracting, Heizung etc.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Warmwasser📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Heizanlage📦
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die DB Energie GmbH benötigt für die Wärmeversorgung einer Liegenschaft in Köln (D) Heizwärme aus einer zu errichtenden Anlage mit einer Anschlussleistung...”
Beschreibung der Beschaffung
Die DB Energie GmbH benötigt für die Wärmeversorgung einer Liegenschaft in Köln (D) Heizwärme aus einer zu errichtenden Anlage mit einer Anschlussleistung von ca. 1 500 kW. Lieferobjekt ist die benötigte Wärme, die Wärmeerzeugung soll mittels Heizöl erfolgen. Lieferzeitraum vom 16.10.19 bis 15.10.29. Weitere Stichworte: Wärmecontracting, Wärmelieferung, Heizwasser, Anlagencontracting, Heizung etc.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-16 📅
Datum des Endes: 2029-10-15 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-11
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-01-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 223-511312 (2018-11-19)