F & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen unter anderem dafür zuständig, in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung („örU“) der Freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen und zu betreiben.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Wärme für die Wohnanlagen Holstenkamp 117 (Bestandsgebäude, Haus 1 bis 4; Los 1) und Wetternstraße 6 (Bestandsgebäude, Haus 2 + 3; Los 2). Die Wärmelieferung muss aus den vorhandenen Heizzentralen erfolgen (insgesamt 5 Wärmeversorgungsanlagen mit Klein-BHKW mit einer zu beheizenden Nutzfläche von ca. 5 000 qm).
Der AN übernimmt auf eigenes Risiko alle Aufgaben zur Wärmeversorgung der Bestandsgebäude. Hierzu plant, errichtet, finanziert und betreibt er die Energieerzeugungsanlage und verkauft Wärme an den f&w. Während der Vertragslaufzeit obliegen dem AN der Betrieb und die Instandhaltung der technischen Anlagen innerhalb seines Aufgabenbereiches, der durch die vereinbarten Schnittstellen abgegrenzt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wärmeversorgung mit Contractoranlagen für die Wohnanlagen Holstenkamp und Wetternstraße in Hamburg
OV 473-2018”
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Heizzentralen📦
Kurze Beschreibung:
“F & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen unter anderem dafür zuständig, in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung...”
Kurze Beschreibung
F & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen unter anderem dafür zuständig, in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung („örU“) der Freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen und zu betreiben.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Wärme für die Wohnanlagen Holstenkamp 117 (Bestandsgebäude, Haus 1 bis 4; Los 1) und Wetternstraße 6 (Bestandsgebäude, Haus 2 + 3; Los 2). Die Wärmelieferung muss aus den vorhandenen Heizzentralen erfolgen (insgesamt 5 Wärmeversorgungsanlagen mit Klein-BHKW mit einer zu beheizenden Nutzfläche von ca. 5 000 qm).
Der AN übernimmt auf eigenes Risiko alle Aufgaben zur Wärmeversorgung der Bestandsgebäude. Hierzu plant, errichtet, finanziert und betreibt er die Energieerzeugungsanlage und verkauft Wärme an den f&w. Während der Vertragslaufzeit obliegen dem AN der Betrieb und die Instandhaltung der technischen Anlagen innerhalb seines Aufgabenbereiches, der durch die vereinbarten Schnittstellen abgegrenzt wird.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Wärmeübertragungsanlagen📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Holstenkamp 117 und Wetternstraße 6 Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Häuser 1 bis 4 im Holstenkamp 117 und die Häuser 2 + 3 in der Wetternstraße 6 werden seit ihrer Errichtung im Jahr 2013 von je einem „ZuHauseKraftwerk“...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Häuser 1 bis 4 im Holstenkamp 117 und die Häuser 2 + 3 in der Wetternstraße 6 werden seit ihrer Errichtung im Jahr 2013 von je einem „ZuHauseKraftwerk“ der Fa. Lichtblick mit Wärme versorgt. Der Versorgungsvertrag ist inzwischen aufgehoben. Die Anlagen laufen derzeit im vertragslosen Zustand weiter. Die Außerbetriebnahme und Demontage der vorhandenen Anlagen ist für den 1.12.2018 vorgesehen. Mit dieser Ausschreibung wird ein Nachfolgeunternehmen gesucht, das innerhalb der vorhandenen Randbedingungen die Wärmeversorgung übernimmt.
Die 4 Gebäude im Holstenkamp sind als KfW-Energieeffizienzhaus 70 nach ENEV 2009 errichtet worden. Es handelt sich um vollunterkellerte 4-geschossige Flachdachgebäude. In den Häusern 1 + 2 leben Menschen in einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung mit einer höheren Belegungsdichte als in „normalen“ Wohnungen. Dies bedeutet, dass ein entsprechend höherer Wärmebedarf besteht. Die Wohnungen in den Häusern 3 + 4 sind privatrechtlich vermietet. Die Nutzung entspricht damit dem üblichen Wohnstandard. Jedes Haus hat eine separate Heizanlage, die im Gebäudekeller untergebracht ist. Es sind 4 Anlagen zur Versorgung von 4 Gebäuden mit einem Wärmleistungsbedarf von jeweils ca. 60 kW (Heizung, Warmwasser) und einem Wärmebedarf von zusammen 445 MWh/a zu errichten. Es muss ein Primärenergiefaktor von <0,69 erreicht werden.
Die beiden Gebäude in der Wetternstraße sind nach ENEV 2009 errichtet worden. Es handelt sich um vollunterkellerte 3-geschossige Flachdachgebäude. In den Gebäuden leben Menschen in einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Die beiden Häuser werden aus einer Heizzentrale mit Wärme versorgt. Es ist eine Anlage zur Versorgung von 2 Gebäuden mit einem Wärmleistungsbedarf von ca. 80 kW (Heizung, Warmwasser) und einem Wärmebedarf von zusammen 210 MWh/a zu errichten. Es muss ein Primärenergiefaktor von <0,69 erreicht werden.
Die technischen Anlagen werden an beiden Standorten in vorhandenen Heizräumen installiert. Die Planung, Finanzierung, Errichtung und der Betrieb ist vom Bieter zu leisten. Darüber hinaus ist er für die Instandhaltung verantwortlich.
Weiterte Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 180
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag kann 2 Mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.”
Zusätzliche Informationen:
“Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen...”
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Angebotsformulare können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsformulare ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Angebotsformulare können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsformulare ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Angebotsformularen enthalten.
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung,
PL3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bieters versichert sind), dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original beschränkt ist; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 6 Monate sein), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von f&w für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Umsatz insgesamt sowie Umsatz mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Umsatz insgesamt sowie Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, siehe Formblatt in den Angebotsformularen). Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
WL2. Nachweis der marktüblichen deutschen Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen gemäß Angebotsformularen oder Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
F&w behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von f&w für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten jeweils für die letzten 3 Jahre insgesamt und für den maßgeblichen Bereich bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten jeweils für die letzten 3 Jahre insgesamt und für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstiges). Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben,
TL2. Mindestens 3 erfolgreich realisierte Referenzprojekte über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag in den letzten maximal 3 Jahren (Eigenerklärung) mit den Angaben gemäß Angebotsunterlagen. Die Referenzprojekte dürfen noch laufen und lediglich nicht vor mehr als 3 Jahren ausgelaufen sein. Die Referenz ist gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-23
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-23
11:00 📅
“1) Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Link abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im...”
1) Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Link abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens von f&w erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Link veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Link weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 12.10.2018 an die E-Mail-Adresse unter Ziffer I.1) gerichtet werden. f&w behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3) Bieter, die die mit der Ausschreibung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. f&w behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
4) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind (vgl. §7 Abs.1 HmbVgG). Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
5) f&w behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
6) Auf § 10 Abs. 2 Hmb. Transparenzgesetz wird hingewiesen.
7) Durch den Download der Vergabeunterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. f&w ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
8) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass f&w keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGYXDA
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Finanzbehörde – Vergaberecht, Gebühren, Vergabekammer, Enteignungsbehörde (Abtlg. 42)”
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1491📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 4042823-2020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 184-415780 (2018-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“F & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen unter anderem dafür zuständig, in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung...”
Kurze Beschreibung
F & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen unter anderem dafür zuständig, in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung („örU“) der Freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen und zu betreiben.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Wärme für die Wohnanlagen Holstenkamp 117 (Bestandsgebäude, Haus 1 bis 4) und Wetternstraße 6 (Bestandsgebäude, Haus 2 + 3). Die Wärmelieferung muss aus den vorhandenen Heizzentralen erfolgen (insgesamt 5 Wärmeversorgungsanlagen mit Klein-BHKW mit einer zu beheizenden Nutzfläche von ca. 5 000 qm).
Der AN übernimmt auf eigenes Risiko alle Aufgaben zur Wärmeversorgung der Bestandsgebäude. Hierzu plant, errichtet, finanziert und betreibt er die Energieerzeugungsanlage und verkauft Wärme an den f&w. Während der Vertragslaufzeit obliegen dem AN der Betrieb und die Instandhaltung der technischen Anlagen.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 221 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Häuser 1 bis 4 im Holstenkamp 117 und die Häuser 2 + 3 in der Wetternstraße 6 werden seit ihrer Errichtung im Jahr 2013 von je einem „ZuHauseKraftwerk“...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Häuser 1 bis 4 im Holstenkamp 117 und die Häuser 2 + 3 in der Wetternstraße 6 werden seit ihrer Errichtung im Jahr 2013 von je einem „ZuHauseKraftwerk“ der Fa. Lichtblick mit Wärme versorgt. Der Versorgungsvertrag ist inzwischen aufgehoben. Die Anlagen laufen derzeit im vertragslosen Zustand weiter. Die Außerbetriebnahme und Demontage der vorhandenen Anlagen ist für den 1.12.2018 vorgesehen. Mit dieser Ausschreibung wird ein Nachfolgeunternehmen gesucht, das innerhalb der vorhandenen Randbedingungen die Wärmeversorgung übernimmt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 184-415780
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 15967-15969
Titel:
“Wärmeversorgung mit Contractoranlagen für die Wohnanlagen Holstenkamp und Wetternstraße”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Vattenfall Energy Solutions GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 221 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 221 000 💰
“Zu Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 dieser Bekanntmachung: der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von 221 000,- EUR wurde in dieser Ausschreibung...”
Zu Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 dieser Bekanntmachung: der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von 221 000,- EUR wurde in dieser Ausschreibung erreicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGYUX7
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 233-532282 (2018-11-30)