Auftragsbekanntmachung (2018-09-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Verband Wohnen im Kreis Starnberg
Postanschrift: Verband Wohnen im Kreis Starnberg, Gradstraße 2a, 82319 Starnberg
Postort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Verband Wohnen im Kreis Starnberg, Gradstraße 2a, 82319 Starnberg
Telefon: +49 815190830📞
E-Mail: vergabe.bestandswohnanlagen@verband-wohnen.de📧
Fax: +49 8151908360 📠
Region: Starnberg🏙️
URL: www.verband-wohnen.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=146327🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Körperschaft des öffentlichen Rechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung raumlufttechnischen Anlagen.
2018-146327
Produkte/Dienstleistungen: Lüfter📦
Kurze Beschreibung:
“Wartung und Inspektion für lüftungstechnische Anlagen in ca. 90 Wohnanlagen mit ca. 1 600 Wohnungen im Landkreis Starnberg.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 289 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Anlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦
Ort der Leistung: Starnberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Stanberg (Andechs, Berg, Feldafing, Gauting, Gilching, Herrsching, Inning, Krailling, Pöcking, Seefeld, Starnberg, Tutzing, Weßling, Wörthsee)”
Beschreibung der Beschaffung:
“Wartung und Inspektion für lüftungstechnische Anlagen in ca. 90 Wohnanlagen mit ca. 1 600 Wohnungen im Landkreis Starnberg.” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 289 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages einmalig um zwei Jahre gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages einmalig um zwei Jahre gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Die Wartung ist vom 01.01. bis 15.10. des jeweiligen Kalenderjahres innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durchzuführen.
Der Auftragnehmer ist – auch...”
Zusätzliche Informationen
Die Wartung ist vom 01.01. bis 15.10. des jeweiligen Kalenderjahres innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durchzuführen.
Der Auftragnehmer ist – auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine – verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Auftragsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Sachkundenachweis für Inspektions- und Wartungsarbeiten Lufttechnische Anlagen ist vorzulegen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-16
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-16
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Anschrift siehe Nr. I.1)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift:
“Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80538 München, Deutschland”
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921760📞
Fax: +49 892176914 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
— der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Verband Wohnen im Kreis Starnberg
Postanschrift: Verband Wohnen im Kreis Starnberg, Gradstraße 2a, 82319 Starnberg
Postort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 815190830📞
E-Mail: vergabe.bestandswohnanlagen@verband-wohnen.de📧
Fax: +49 8151908360 📠
URL: www.verband-wohnen.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 173-392704 (2018-09-07)
Ergänzende Angaben (2018-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Wartung und Inspektion für lüftungstechnische Anlagen in ca. 90 Wohnanlagen mit ca. 1 600 Wohnungen im Landkreis Starnberg”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 173-392704
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.3)
Ort des zu ändernden Textes: Erfüllungsort
Alter Wert
Text:
“Landkreis Stanberg (Andechs, Berg, Feldafing, Gauting, Gilching, Herrsching, Inning, Krailling, Pöcking, Seefeld, Starnberg, Tutzing, Weßling, Wörthsee)” Neuer Wert
Text:
“Landkreis Starnberg (Andechs, Berg, Feldafing, Gauting, Gilching, Herrsching, Inning, Krailling, Pöcking, Seefeld, Starnberg, Tutzing, Weßling, Wörthsee)”
Quelle: OJS 2018/S 175-397637 (2018-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung raumlufttechnischen Anlagen.
2018-152664
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Starnberg (Andechs, Berg, Feldafing, Gauting, Gilching, Herrsching, Inning, Krailling, Pöcking, Seefeld, Starnberg, Tutzing, Weßling, Wörthsee)”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 173-392704
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Wartung raumlufttechnischen Anlagen.
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 246-565245 (2018-12-19)