Wartung von Brand-, Rauchschutzabschlüssen, Wartung u. Funktionsprüfung v. Feststellanlagen sowie Wartung v. hand-, kraftbetriebenen Tür-, Tor-, Schrankenanlagen mit sicherheitstechnischer Überprüfung
Wartung von Brand-, Rauchschutzabschlüssen, Wartung u. Funktionsprüfung von Feststellanlagen sowie Wartung von hand-, kraftbetriebenen Tür-, Tor-, Schrankenanlagen mit sicherheitstechnischer Überprüfung in Dienstliegenschaften der Direktion Potsdam der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Bundesland Brandenburg, Aufteilung in 2 Fachlosen: Los 1: Wartung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen sowie Wartung und Funktionsprüfung von Festststellanlagen; Los 2: Wartung von hand- und kraftbetriebenen Tür-, Tor- und Schrankenanlagen sowie deren sicherheitstechnische Überprüfung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Referenznummer: VOEK 233-18
Kurze Beschreibung:
Wartung von Brand-, Rauchschutzabschlüssen, Wartung u. Funktionsprüfung von Feststellanlagen sowie Wartung von hand-, kraftbetriebenen Tür-, Tor-, Schrankenanlagen mit sicherheitstechnischer Überprüfung in Dienstliegenschaften der Direktion Potsdam der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Bundesland Brandenburg, Aufteilung in 2 Fachlosen:
Los 1: Wartung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen sowie Wartung und Funktionsprüfung von Festststellanlagen;
Los 2: Wartung von hand- und kraftbetriebenen Tür-, Tor- und Schrankenanlagen sowie deren sicherheitstechnische Überprüfung.
Wartung von Brand-, Rauchschutzabschlüssen, Wartung u. Funktionsprüfung von Feststellanlagen sowie Wartung von hand-, kraftbetriebenen Tür-, Tor-, Schrankenanlagen mit sicherheitstechnischer Überprüfung in Dienstliegenschaften der Direktion Potsdam der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Bundesland Brandenburg, Aufteilung in 2 Fachlosen:
Los 1: Wartung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen sowie Wartung und Funktionsprüfung von Festststellanlagen;
Los 2: Wartung von hand- und kraftbetriebenen Tür-, Tor- und Schrankenanlagen sowie deren sicherheitstechnische Überprüfung.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-08-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-24 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 162-370704
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 Vergabeverordnung (VgV) von mindestens 2 Vertretern der öffentlichen Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wartung von Brand-, Rauchschutzabschlüssen, Wartung u. Funktionsprüfung von Feststellanlagen sowie Wartung von hand-, kraftbetriebenen Tür-, Tor-, Schrankenanlagen mit sicherheitstechnischer Überprüfung in Dienstliegenschaften der Direktion Potsdam der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Bundesland Brandenburg, Aufteilung in 2 Fachlosen:
Wartung von Brand-, Rauchschutzabschlüssen, Wartung u. Funktionsprüfung von Feststellanlagen sowie Wartung von hand-, kraftbetriebenen Tür-, Tor-, Schrankenanlagen mit sicherheitstechnischer Überprüfung in Dienstliegenschaften der Direktion Potsdam der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Bundesland Brandenburg, Aufteilung in 2 Fachlosen:
Los 1: Wartung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen sowie Wartung und Funktionsprüfung von Festststellanlagen;
Los 2: Wartung von hand- und kraftbetriebenen Tür-, Tor- und Schrankenanlagen sowie deren sicherheitstechnische Überprüfung.
Bezeichnung des Loses: Los 1: Wartung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen sowie Wartung und Funktionsprüfung von Festststellanlagen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Wartung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen sowie Wartung und Funktionsprüfung von Festststellanlagen
Beschreibung der Verlängerungen:
Das Vertragsverhältnis verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern d. Auftraggeber AG einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftl. widerspricht. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann vom AG mit einer Frist v. 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die max. Vertragsdauer beträgt 6 Jahre.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern d. Auftraggeber AG einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftl. widerspricht. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann vom AG mit einer Frist v. 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die max. Vertragsdauer beträgt 6 Jahre.
Bezeichnung des Loses: Los 2: Wartung von hand- und kraftbetriebenen Tür-, Tor- und Schrankenanlagen sowie deren sicherheitstechnische Überprüfung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Wartung von hand- und kraftbetriebenen Tür-, Tor- und Schrankenanlagen sowie deren sicherheitstechnische Überprüfung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Angaben, die mit Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zum Vergabeverfahren nach § 15 VgV“ einzureichen sind:
1) Angaben zu Einzelbieter/Bietergemeinschaft
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
2.1) Allgemeine Angaben zum Unternehmen
2.2) Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten)
2.3) Angaben zur Präqualifizierung (nicht zwingend erforderlich)
3) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben, die mit Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zum Vergabeverfahren nach § 15 VgV“ einzureichen sind:
4) Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2,0 Mio. Sachschäden 1,0 Mio. EUR. und Vermögensschäden 500 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2,0 Mio. Sachschäden 1,0 Mio. EUR. und Vermögensschäden 500 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
5) Angaben zu Umsätzen
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards: Einhaltung der Deckungssummen in der Betriebshaftpflichtversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben, die mit Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zum Vergabeverfahren nach § 15 VgV“ einzureichen sind:
6) Eigenerklärung über die Leistungserbringung:
Dass ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt wird,
— dass das eingesetzte Personal für Los 1 mindestens die Qualifikation „Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ besitzt,
— dass das eingesetzte Personal für Los 2 mindestens die Qualifikation „befähigte Person/Sachkundiger für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore gem. ASR A1.7“ besitzt.
Bieter dessen Angebote in die engere Wahl kommen sind verpflichtet, auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin, die Nachweise für die o. g. Qualifikation vorzulegen.
Dass dem Unternehmen auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen;
7) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen;
8) Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern pro Los aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre.
Merkmal der Vergleichbarkeit der Referenzen:
Los 1: Wartung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen mit Feststellanlage,
Los 2: Wartung kraftbetriebener Tür-, Tor und Schrankenanlagen.
Die Vergabestelle wird die Referenzen in der Wertungsphase prüfen. Bei Angeboten, die in die engere Wahl kommen, werden die Referenzgeber aufgefordert, Angaben über die Ausführung und Vertragserfüllung des früheren Auftrags zu machen;
9) Angaben zu Bietergemeinschaften;
10) Angaben zu Unterauftragnehmerleistungen bzw. zur Eignungsleihe nach § 47 VgV
Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen; Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist. Der Bieter ist verpflichtet, auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer vor Zuschlagserteilung zu benennen und deren Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Dies ist Voraussetzung für eine Wertung des Angebotes (siehe Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ und „VHB 236“).
Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen; Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist. Der Bieter ist verpflichtet, auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer vor Zuschlagserteilung zu benennen und deren Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Dies ist Voraussetzung für eine Wertung des Angebotes (siehe Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ und „VHB 236“).
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle hat der Bieter die Eigenerklärungen und Nachweise für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer vorzulegen;
11) Angaben zur Kalkulation „Formblatt 221/222 – Angaben zur Preisermittlung“
Mindeststandards:
Mindestanforderung an Qualifikation Nr. 6:
— das eingesetzte Personal für Los 1 muss mindestens die Qualifikation „Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ besitzen,
— das eingesetzte Personal für Los 2 muss mindestens die Qualifikation „befähigte Person/Sachkundiger für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore gem. ASR A1.7“ besitzen.
Mindestanforderung an die Referenzen Nr. 8:
Mindestanforderung an die Referenzen:
Wenn durch die Referenzprüfung festgestellt wird, dass das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, wird das Angebot des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Wenn durch die Referenzprüfung festgestellt wird, dass das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, wird das Angebot des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Ort des Eröffnungstermins: Siehe I. 1)
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 Vergabeverordnung (VgV) von mindestens 2 Vertretern der öffentlichen Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
(1) Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www. evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
Die Verwendung der in den Bewerbungsunterlagen vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes.
(2) Der Vordruck „Angebotsschreiben – Formblatt 633“ ist zu unterzeichnen bzw. elektronisch zu signieren. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen bzw. elektronisch zu signieren.
(2) Der Vordruck „Angebotsschreiben – Formblatt 633“ ist zu unterzeichnen bzw. elektronisch zu signieren. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen bzw. elektronisch zu signieren.
(3) Das Angebot ist in elektronischer Form oder postalisch in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
(4) Geforderte Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist, mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
(4) Geforderte Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist, mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
(5) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
(6) Die geforderten Angaben und Erklärungen gemäß Ziffer III. 1.1) bis III. 1.3) sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Es besteht die Möglichkeit der Übersendung der Ausschreibungsunterlagen sowie weiterer Informationen durch die Verdingungsstelle an den Bewerber. Hierfür ist eine Registrierung des Bewerbers durch seine E-Mail-Adresse erforderlich.
(7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die elektronisch oder schriftlich an die unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu stellen sind, endet am 30.9.2018.
Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(8) Preisnachlässe
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die:
— ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und
— an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Die Einhaltung tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
(9) Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 162-370704 (2018-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wartung von Brand-, Rauchschutzabschlüssen, Wartung u. Funktionsprüfung von Feststellanlagen sowie Wartung von hand-, kraftbetriebenen Tür-, Tor-, Schrankenanlagen mit sicherheitstechnischer Überprüfung in Dienstliegenschaften der Direktion Potsdam der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Bundesland Brandenburg, Aufteilung in zwei Fachlosen:
Los 1: Wartung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen sowie Wartung und Funktionsprüfung von Festststellanlagen,
Los 2: Wartung von hand- und kraftbetriebenen Tür-, Tor- und Schrankenanlagen sowie deren sicherheitstechnische Überprüfung.
Wartung von Brand-, Rauchschutzabschlüssen, Wartung u. Funktionsprüfung von Feststellanlagen sowie Wartung von hand-, kraftbetriebenen Tür-, Tor-, Schrankenanlagen mit sicherheitstechnischer Überprüfung in Dienstliegenschaften der Direktion Potsdam der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Bundesland Brandenburg, Aufteilung in zwei Fachlosen:
Los 1: Wartung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen sowie Wartung und Funktionsprüfung von Festststellanlagen,
Los 2: Wartung von hand- und kraftbetriebenen Tür-, Tor- und Schrankenanlagen sowie deren sicherheitstechnische Überprüfung.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www. evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
Die Verwendung der in den Bewerbungsunterlagen vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes.
(2) Der Vordruck „Angebotsschreiben – Formblatt 633“ ist zu unterzeichnen bzw. elektronisch zu signieren. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen bzw. elektronisch zu signieren.
(3) Das Angebot ist in elektronischer Form oder postalisch in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
(4)Geforderte Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist, mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
(5) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
(6) Die geforderten Angaben und Erklärungen gemäß Ziffer III. 1.1) bis III. 1.3) sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(7) Es besteht die Möglichkeit der Übersendung der Ausschreibungsunterlagen sowie weiterer Informationen durch die Verdingungsstelle an den Bewerber. Hierfür ist eine Registrierung des Bewerbers durch seine E-Mailadresse erforderlich.
(7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die elektronisch oder schriftlich an die unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu stellen sind, endet am 30.9.2018.
Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(8) Preisnachlässe
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die:
— ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und
— an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Die Einhaltung tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
(9) Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich.
1) Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www. evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
Die Verwendung der in den Bewerbungsunterlagen vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes.
(2) Der Vordruck „Angebotsschreiben – Formblatt 633“ ist zu unterzeichnen bzw. elektronisch zu signieren. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen bzw. elektronisch zu signieren.
(3) Das Angebot ist in elektronischer Form oder postalisch in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
(4)Geforderte Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist, mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
(5) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
(6) Die geforderten Angaben und Erklärungen gemäß Ziffer III. 1.1) bis III. 1.3) sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(7) Es besteht die Möglichkeit der Übersendung der Ausschreibungsunterlagen sowie weiterer Informationen durch die Verdingungsstelle an den Bewerber. Hierfür ist eine Registrierung des Bewerbers durch seine E-Mailadresse erforderlich.
(7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die elektronisch oder schriftlich an die unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu stellen sind, endet am 30.9.2018.
Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(8) Preisnachlässe
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die:
— ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und
— an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Die Einhaltung tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
(9) Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wartung von Brand-, Rauchschutzabschlüssen, Wartung u. Funktionsprüfung von Feststellanlagen sowie Wartung von hand-, kraftbetriebenen Tür-, Tor-, Schrankenanlagen mit sicherheitstechnischer Überprüfung in Dienstliegenschaften der Direktion Potsdam der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Bundesland Brandenburg, Aufteilung in zwei Fachlosen:
Wartung von Brand-, Rauchschutzabschlüssen, Wartung u. Funktionsprüfung von Feststellanlagen sowie Wartung von hand-, kraftbetriebenen Tür-, Tor-, Schrankenanlagen mit sicherheitstechnischer Überprüfung in Dienstliegenschaften der Direktion Potsdam der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Bundesland Brandenburg, Aufteilung in zwei Fachlosen:
Los 1: Wartung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen sowie Wartung und Funktionsprüfung von Festststellanlagen,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-03 📅
Name: BRE-Service GmbH
Postort: Weißenfels OT Schkortleben
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: KFK Torservice & Safety Prüfservice GmbH&Co.KG
Postort: Reichertshofen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www. evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
(4)Geforderte Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist, mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
(4)Geforderte Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist, mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
(7) Es besteht die Möglichkeit der Übersendung der Ausschreibungsunterlagen sowie weiterer Informationen durch die Verdingungsstelle an den Bewerber. Hierfür ist eine Registrierung des Bewerbers durch seine E-Mailadresse erforderlich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.