Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gesobau ag
Postanschrift: Wilhelmsruher Damm 142
Postort: Berlin
Postleitzahl: D-13439
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: GESOBAU AG, Bereich Einkauf, Frau Hockauf
Telefon: +49 304073-1786📞
E-Mail: erika.hockauf@gesobau.de📧
Fax: +49 304073-1352 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.gesobau.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Wohnungsbaugesellschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wartungsleistungen von Heizungs- und Sanitäranlagen in Berlin-Wedding
Wart-HS-WE-2018”
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Anlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Wartungsleistungen Heizung, Sanitär
Anlagentechnische Wartung von Heizungs- und Sanitäranlagen in 2 Wohnhausgruppen in Berlin-Wedding.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Wartungsleistungen der Heizungs- und Sanitäranlagen
Gegenstand des Auftrages ist die Durchführung von Wartungsleistungen der Heizungs- und Sanitäranlagen der Wohnhausgruppen 751 und 754 in Berlin-Wedding. Die Anlagen der in den Jahren 1956 – 1957 wurden in den Wohngebäude mit vorwiegend 4, aber auch 5 und 8 Vollgeschossen sowie 2 eingeschossige Gebäude mit Gewerbeeinheiten wurden in den Jahren zwischen 1995-2001 instandgesetzt und modernisiert. Insgesamt handelt es sich um ca. 20 Hausanschlussstationen Heizung, ca. 120 Hausanlagen Heizung, ca. 120 Hausanlagen Sanitär, diverse Druckerhöhungs/-mindereranlagen, Regulier-, Zirkulations- und Absperrventile, Strangabsperr- und Strangregulierungsventile, Druckhaltungen Warmwassermodule etc.
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Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Dauer des Vertrages maximal 24 Monate mit zweimaliger optionaler Verlängerung um ein weiteres Jahr, insgesamt um maximal weitere 24 Monate.”
Verfahren Art des Verfahrens
Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote/Aufforderungen zur Teilnahme an einem offenen Verfahren
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Das Vergabeverfahren wurde zunächst unter der TED-Nr. 2018/S 106-242104 bekanntgemacht. Es wurden keine Angebote in einem Offenen Verfahren abgegeben, daher...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Das Vergabeverfahren wurde zunächst unter der TED-Nr. 2018/S 106-242104 bekanntgemacht. Es wurden keine Angebote in einem Offenen Verfahren abgegeben, daher ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig.
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Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 106-242104
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Wartungsleistungen von Heizungs- und Sanitäranlagen in Berlin-Wedding
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Harry Olivier KG
Postanschrift: Wupperstraße 10
Postort: Berlin
Postleitzahl: 14167
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin - Luther - Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 180-407937 (2018-09-18)