Wartung und Instandsetzung von Messanlagen sowie Auslesen von Offline-Geräten und Datenfernübertragung an Messanlagen des Hydrologischen Landesmessnetzes der Freien und Hansestadt Hamburg
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-01.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartungsvertrag Hydrologisches Landesmessnetz der FHH
2018000088
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Messgeräten📦
Kurze Beschreibung:
“Wartung und Instandsetzung von Messanlagen sowie Auslesen von Offline-Geräten und Datenfernübertragung an Messanlagen des Hydrologischen Landesmessnetzes...”
Kurze Beschreibung
Wartung und Instandsetzung von Messanlagen sowie Auslesen von Offline-Geräten und Datenfernübertragung an Messanlagen des Hydrologischen Landesmessnetzes der Freien und Hansestadt Hamburg
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Messgeräten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wartung von Fernmeldeeinrichtungen📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die FHH – Behörde für Umwelt und Energie – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Wartung, Auslesung und Instandsetzung...”
Beschreibung der Beschaffung
Die FHH – Behörde für Umwelt und Energie – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Wartung, Auslesung und Instandsetzung von Messanlagen sowie das Auslesen von Offline-Geräten und Datenfernübertragung an Messanlagen des Hydrologischen Landesmessnetzes der Freien und Hansestadt Hamburg. Dabei handelt es sich um gewässerkundliche Grundwasser- und Oberflächengewässermessstellen. Zusätzlich sind Grundwasser- und/oder Stauwassermessstellen auf Altlast- und/oder Verdachtsflächen zu warten und auszulesen (Achtung! Hierbei ist erhöhter Arbeitsschutz zu beachten. Dadurch ist der Arbeitsaufwand insgesamt höher, trotz einer geringeren Anzahl von Messstellen). Das förmliche Vergabeverfahren wird von der Finanzbehörde Hamburg durchgeführt. Die Details der nachgefragten Leistung ergeben sich aus den beigefügten Vertragsunterlagen, der technischen Leistungsbeschreibung sowie den Erläuterungen in Produkte/Leistungen in der eVergabe. Im Rahmen der gewässerkundlichen Überwachung von Beschaffenheit und Menge des Grundwassers durch Sammlung, Aufbereitung und Bewertung von ermittelten Daten durch die Behörde für Umwelt und Energie (BUE), wird der Zustand des Grundwassers flächendeckend und repräsentativ für Hamburg erfasst. Diese Daten sind unverzichtbare Grundlage für eine nachhaltige Bewirtschaftung sowie den vorsorgenden Grundwasserschutz und zudem Grundlage für zahlreiche gesetzlich vorgegebene Berichtserstattungspflichten Hamburgs gegenüber Politik, Bürgerschaft und Bevölkerung, dem Bund und der EU.
Aus der Richtlinie, die sich als Vorgabe aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG, bildet den Hauptteil des deutschen Wasserrechts), dem Hamburgischen Wassergesetz (Hamb. WG, hier insbesondere § 64) sowie der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU‐WRRL) ergibt, ist die Aufstellung eines Monitoringprogramms zu erfüllen. Dazu wird ein umfangreiches, über das gesamte Hamburger Staatsgebiet angeordnetes Messnetz betrieben.
Das Hydrologische Landesmessnetz besteht derzeit aus ca. 650 Grundwassermessstellen und 68 Oberflächengewässermessstellen. Hinzu kommen zahlreiche Grundwasser- und Stauwassermessstellen auf kontaminierten Altlast- und/oder Verdachtsflächen, wobei besondere Arbeitsschutzmaß-nahmen zu beachten sind.
Der Wartungsvertrag für das Hydrologische Landesmessnetz der FHH und Messstellen auf Altlast- und Verdachtsflächen wird als Gesamtauftrag an einen Bieter vergeben und besteht aus 3 Teilaufgaben:
Teilaufgabe 1:
Die Wartung und Instandsetzung von Messanlagen des Hydrologischen Landesmessnetzes der FHH an Grundwasser- und Oberflächengewässermessstellen sowie Messstellen auf Altlast- und Verdachtsflächen. Diese Aufgabe umfasst die Instandhaltung von Messgeräten (Druck- „P“, Temperatur- „T“ und Leitfähigkeitsmesssonden „L“), die zur Ermittlung von Grundwasserstands- und -beschaffenheitsdaten sowie Oberflächengewässerwasserstandsdaten dienen. Sie umfasst weiterhin den Einbau, die Unterhaltung und Instandsetzung elektronischer Zentraleinheiten (digitale Datensammler „DS“ und Module zur Datenfernübertragung «DFÜ») zum Speichern und Übertragen von Messwerten.
Teilaufgabe 2:
Auslesung von Messwerten aus digitalen Offline-Datensammlern, die in Kombination mit unterschiedlichen Messgeräten in den Messanlagen der oben genannten Messnetze zur Zustandsüberwachung des Grundwassers zum Einsatz kommen. Die Messstellen sind mit Datensammlern des Herstellers Ackermann KG ausgerüstet.
Teilaufgabe 3:
Vorhalten und Betrieb eines Telefonservers zur Datenfernübertragung von Grundwasserständen und Grundwassertemperaturen sowie Oberflächengewässerwasserständen durch mit DFÜ ausgerüstete Datensammler auf einen von der BUE unterhaltenen Server über Internet (FTP).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Viermalig um ein weiteres Jahr bis maximal 31.12.2023
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-06
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 148-338923 (2018-08-01)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 148-338923
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfreizur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Am 27.8.2018 wurde ein Korrekturzyklus Nr. 2 durchgeführt, der jedoch nicht notwendig gewesen wäre, da keine Änderungen vorgenommen werden mussten.”
Quelle: OJS 2018/S 165-377388 (2018-08-27)