Die Stadt Bergkamen beabsichtigt, das Gelände der ehemaligen Schachtanlage Haus Aden 1/2, die als Wasserstadt Aden" bezeichnet wird, einer Folgenutzung zuzuführen. Das insgesamt ca. 54 ha große Gelände soll zukünftig als Gewerbe-, Dienstleistungs- und Wohnstandort genutzt werden und über eine Wasserfläche (Adensee) mit vorgeschalteter Gracht an den Datteln-Hamm-Kanal (DHK) angebunden werden. Hierfür wird eine Baureifmachung / eine bautechnische Aufbereitung des Geländes unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung, der Baugrundverhältnisse sowie der Zwangsanschlusspunkte zum umliegenden Gelände erforderlich. Für die bautechnische Aufbereitung liegt ein genehmigter Sanierungsplan vom 11.12.2015 vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baureifmachung und Abräumung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bergkamen beabsichtigt, das Gelände der ehemaligen Schachtanlage Haus Aden 1/2, die als Wasserstadt Aden" bezeichnet wird, einer Folgenutzung zuzuführen. Das insgesamt ca. 54 ha große Gelände soll zukünftig als Gewerbe-, Dienstleistungs- und Wohnstandort genutzt werden und über eine Wasserfläche (Adensee) mit vorgeschalteter Gracht an den Datteln-Hamm-Kanal (DHK) angebunden werden. Hierfür wird eine Baureifmachung / eine bautechnische Aufbereitung des Geländes unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung, der Baugrundverhältnisse sowie der Zwangsanschlusspunkte zum umliegenden Gelände erforderlich. Für die bautechnische Aufbereitung liegt ein genehmigter Sanierungsplan vom 11.12.2015 vor.
Die Stadt Bergkamen beabsichtigt, das Gelände der ehemaligen Schachtanlage Haus Aden 1/2, die als Wasserstadt Aden" bezeichnet wird, einer Folgenutzung zuzuführen. Das insgesamt ca. 54 ha große Gelände soll zukünftig als Gewerbe-, Dienstleistungs- und Wohnstandort genutzt werden und über eine Wasserfläche (Adensee) mit vorgeschalteter Gracht an den Datteln-Hamm-Kanal (DHK) angebunden werden. Hierfür wird eine Baureifmachung / eine bautechnische Aufbereitung des Geländes unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung, der Baugrundverhältnisse sowie der Zwangsanschlusspunkte zum umliegenden Gelände erforderlich. Für die bautechnische Aufbereitung liegt ein genehmigter Sanierungsplan vom 11.12.2015 vor.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baureifmachung und Abräumung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Baureifmachung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Unna
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Gemäß § 14 EU VOB/A ist eine Zulassung von Bietern und deren Bevollmächtigten zur Angebotsöffnung nicht vorgesehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Beschaffungsmaßnahme ist die Baureifmachung des Geländes bis zu einer planerisch vorgegebenen Übergabeebene. Die Erschließung und die an die Baureifmachung anschließende Fertigstellung des Sees und der Gracht (Herstellung Ufereinfassungen, Abdichtung der Sohlen, Bau eines Hafentors) sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Gegenstand der vorliegenden Beschaffungsmaßnahme ist die Baureifmachung des Geländes bis zu einer planerisch vorgegebenen Übergabeebene. Die Erschließung und die an die Baureifmachung anschließende Fertigstellung des Sees und der Gracht (Herstellung Ufereinfassungen, Abdichtung der Sohlen, Bau eines Hafentors) sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bergkamen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle; zur Nachweisführung genügt die Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage eines entsprechenden Auszugs aus dem Register bzw. der Handwerksrolle zu verlangen.
Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle; zur Nachweisführung genügt die Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage eines entsprechenden Auszugs aus dem Register bzw. der Handwerksrolle zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Bodenmanagement- und Bodensanierungsarbeiten) vergleichbar sind; zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zu den entsprechenden Umsätzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse oder vergleichbarer Nachweise (z. B. Steuerberaterbescheinigung) zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Bodenmanagement- und Bodensanierungsarbeiten) vergleichbar sind; zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zu den entsprechenden Umsätzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse oder vergleichbarer Nachweise (z. B. Steuerberaterbescheinigung) zu verlangen.
Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen (§ 6d EU VOB/A), so wird gemäß § 6d EU Abs. 2 VOB/A vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen (§ 6d EU VOB/A), so wird gemäß § 6d EU Abs. 2 VOB/A vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
Mindeststandards:
Mindestanforderung an die Eignung ist entweder ein durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr in Höhe von mindestens 20 Millionen Euro mit Bauleistungen und anderen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Bodenmanagement- und Bodensanierungsarbeiten) vergleichbar sind.
Mindestanforderung an die Eignung ist entweder ein durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr in Höhe von mindestens 20 Millionen Euro mit Bauleistungen und anderen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Bodenmanagement- und Bodensanierungsarbeiten) vergleichbar sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Referenzen über die Ausführung von Bodenmanagement- und Bodensanierungsarbeiten für Vorhaben mit einer Flächenaufbereitung von vormals gewerblich und/oder industriell genutzten Flächen innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre; zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefonnr. oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung (insbesondere zum Erdbewegungsvolumen und zur Art der Vornutzung der bewegten Flächen), zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum; der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl genommenen Bietern Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu verlangen;
a) Referenzen über die Ausführung von Bodenmanagement- und Bodensanierungsarbeiten für Vorhaben mit einer Flächenaufbereitung von vormals gewerblich und/oder industriell genutzten Flächen innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre; zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefonnr. oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung (insbesondere zum Erdbewegungsvolumen und zur Art der Vornutzung der bewegten Flächen), zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum; der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl genommenen Bietern Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu verlangen;
b) Referenzen über die Ausführung von Fallplattenverdichtungen innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre; zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer entsprechenden Referenzliste mit mit Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefonnr. oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum; der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl genommenen Bietern Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu verlangen;
b) Referenzen über die Ausführung von Fallplattenverdichtungen innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre; zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer entsprechenden Referenzliste mit mit Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefonnr. oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum; der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl genommenen Bietern Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu verlangen;
c) Referenzen über die Ausführung von Arbeiten für ein Umlagerungsbauwerk bzw. eine Deponie mit Basisabdichtung nach Standard Deponieverordnung DK I bis DK III und den Einbau von kontaminierten Böden innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre; zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefonnr. oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum; der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl genommenen Bietern Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu verlangen;
c) Referenzen über die Ausführung von Arbeiten für ein Umlagerungsbauwerk bzw. eine Deponie mit Basisabdichtung nach Standard Deponieverordnung DK I bis DK III und den Einbau von kontaminierten Böden innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre; zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefonnr. oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum; der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl genommenen Bietern Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu verlangen;
d) Anzahl der in den in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal); zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zur Beschäftigung ausreichender Arbeitskräfte; die Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, jeweils gegliedert je Geschäftsjahr nach Lohngruppen und mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal ist nur auf besonderes Verlangen des Auftraggebers zu machen;
d) Anzahl der in den in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal); zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zur Beschäftigung ausreichender Arbeitskräfte; die Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, jeweils gegliedert je Geschäftsjahr nach Lohngruppen und mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal ist nur auf besonderes Verlangen des Auftraggebers zu machen;
e) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt; die Nachweisführung erfolgt durch eine Nachunternehmererklärung mit genauer Angabe, für welche Teilleistungen (OZ) des Leistungsverzeichnisses der Bieter eine Weitervergabe an Nachunternehmer beabsichtigt, wobei eine Benennung der jeweiligen Nachunternehmer nicht erforderlich ist.
e) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt; die Nachweisführung erfolgt durch eine Nachunternehmererklärung mit genauer Angabe, für welche Teilleistungen (OZ) des Leistungsverzeichnisses der Bieter eine Weitervergabe an Nachunternehmer beabsichtigt, wobei eine Benennung der jeweiligen Nachunternehmer nicht erforderlich ist.
Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen zu a) bis d) der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber) zu verlangen.
Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen zu a) bis d) der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber) zu verlangen.
Der Bieter kann sich zu a) bis c) im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis der Ausführung entsprechender Arbeiten auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 Unterabs. 3 VOB/A nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
Der Bieter kann sich zu a) bis c) im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis der Ausführung entsprechender Arbeiten auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 Unterabs. 3 VOB/A nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
Mindeststandards:
Zu a): Mindestanforderung an die Eignung ist die Ausführung von Bodenmanagement- und Bodensanierungsarbeiten für mindestens ein Vorhaben mit einer Flächenaufbereitung von vormals gewerblich / industriell genutzten Flächen, einem Erdbewegungsvolumen von insgesamt mindestens 500 000 cbm sowie einem Auftragsvolumen von mindestens 7,5 Millionen EUR innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre.
Zu a): Mindestanforderung an die Eignung ist die Ausführung von Bodenmanagement- und Bodensanierungsarbeiten für mindestens ein Vorhaben mit einer Flächenaufbereitung von vormals gewerblich / industriell genutzten Flächen, einem Erdbewegungsvolumen von insgesamt mindestens 500 000 cbm sowie einem Auftragsvolumen von mindestens 7,5 Millionen EUR innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre.
Zu b): Mindestanforderung an die Eignung ist die Ausführung mindestens einer Fallplattenverdichtung bei einem Vorhaben innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre.
Zu c): Mindestanforderung an die Eignung ist die Ausführung mindestens eines Umlagerungsbauwerkes bzw. einer Deponie mit Basisabdichtung nach Standard der Deponieverordnung DK 1 bis DK III und dem Einbau von kontaminierten Böden innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre.
Zu c): Mindestanforderung an die Eignung ist die Ausführung mindestens eines Umlagerungsbauwerkes bzw. einer Deponie mit Basisabdichtung nach Standard der Deponieverordnung DK 1 bis DK III und dem Einbau von kontaminierten Böden innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Ort des Eröffnungstermins: Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Münsterstraße 1-3, 59065 Hamm
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 14 EU VOB/A ist eine Zulassung von Bietern und deren Bevollmächtigten zur Angebotsöffnung nicht vorgesehen.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Internetadresse: www.bergkamen.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E58154223🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Münsterstraße 1-3
Postort: Hamm
Postleitzahl: 59065
Land: Hamm, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: www.wolter-hoppenberg.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Rückfragen werden für alle Bewerber bzw. Bieter über das Vergabeportal subreport-ELVIS (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Rückfragen werden für alle Bewerber bzw. Bieter über das Vergabeportal subreport-ELVIS (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die…
… aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 174-393725 (2018-09-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bergkamen beabsichtigt, das Gelände der ehemaligen Schachtanlage Haus Aden 1/2, die als „Wasserstadt Aden“ bezeichnet wird, einer Folgenutzung zuzuführen. Das insgesamt ca. 54 ha große Gelände soll zukünftig als Gewerbe-, Dienstleistungs- und Wohnstandort genutzt werden und über eine Wasserfläche (Adensee) mit vorgeschalteter Gracht an den Datteln-Hamm-Kanal (DHK) angebunden werden. Hierfür wird eine Baureifmachung / eine bautechnische Aufbereitung des Geländes unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung, der Baugrundverhältnisse sowie der Zwangsanschlusspunkte zum umliegenden Gelände erforderlich. Für die bautechnische Aufbereitung liegt ein genehmigter Sanierungsplan vom 11.12.2015 vor.
Die Stadt Bergkamen beabsichtigt, das Gelände der ehemaligen Schachtanlage Haus Aden 1/2, die als „Wasserstadt Aden“ bezeichnet wird, einer Folgenutzung zuzuführen. Das insgesamt ca. 54 ha große Gelände soll zukünftig als Gewerbe-, Dienstleistungs- und Wohnstandort genutzt werden und über eine Wasserfläche (Adensee) mit vorgeschalteter Gracht an den Datteln-Hamm-Kanal (DHK) angebunden werden. Hierfür wird eine Baureifmachung / eine bautechnische Aufbereitung des Geländes unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung, der Baugrundverhältnisse sowie der Zwangsanschlusspunkte zum umliegenden Gelände erforderlich. Für die bautechnische Aufbereitung liegt ein genehmigter Sanierungsplan vom 11.12.2015 vor.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-11 📅
Name: Heitkamp Erd- und Straßenbau GmbH
Postanschrift: Wilhelmstraße 98 (Haus 12)
Postort: Herne
Postleitzahl: 44649
Land: Deutschland 🇩🇪 Herne, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Stricker Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Postanschrift: Giselherstraße 5-7
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44319
Land: Dortmund, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.