Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner:
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI,
— Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI,
— Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Sollten weitere Planungsleistungen erforderlich werden, sollen auch diese durch den Auftragnehmer erbracht werden.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Wedemark Abwasser GmbH
Postanschrift: Fritz-Sennheiser-Platz 1
Postort: Wedemark
Postleitzahl: 30900
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de📧
Region: Region Hannover🏙️
URL: http://www.wedemark-abwasser.de/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: kommunale Eigengesellschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wedemark Abwasser GmbH – Erneuerung und Erweiterung der Kläranlage Bissendorf
CXP4Y6JYZ3X”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner:
— Objektplanung für...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner:
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI
— Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
— Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Sollten weitere Planungsleistungen erforderlich werden, sollen auch diese durch den Auftragnehmer erbracht werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1393994.32 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Kläranlage Bissendorf ist eine mechanisch-biologische Kläranlage mit einer Ausbaugröße von 35 000 EW. Sie übernimmt gemeinsam mit der Kläranlage Resse...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Kläranlage Bissendorf ist eine mechanisch-biologische Kläranlage mit einer Ausbaugröße von 35 000 EW. Sie übernimmt gemeinsam mit der Kläranlage Resse (5 000 EW) die Abwasserbehandlung in der Gemeinde Wedemark.
Die Kläranlage Bissendorf ist bisher mit einer Ausbaugröße von 35 000 EW und einer simultanen aeroben Schlammstabilisierung betrieben worden. Mit einer aktuellen Einwohnerauslastung von 35 648 EWCSB wird die Ausbaugröße bereits überschritten und es können keine Reserven vorgehalten werden. Darüber hinaus ist der Großteil der maschinen- und elektrotechnischen Anlagen technisch und altersbedingt abgängig und es steht ein bautechnischer Sanierungsbedarf an. Es ergeben sich ein erheblicher verfahrenstechnischer und betrieblicher Optimierungsbedarf, sowie ein erhebliches energetisches Optimierungspotential. Neben generellen Optimierungsmaßnahmen wie der Neuordnung des Zulaufbereiches und der mechanischen Vorreinigung, der Außerbetriebnahme der Trockenfiltration, der Neuordnung und Erweiterung des Betriebsgebäudes, der Elektrotechnik und der Schlammbehandlung sind im Zuge der Konzeptplanung zwei Varianten untersucht worden. Dabei handelt es sich zum einen um die Beibehaltung der aktuellen Konzeption mit aerobsimultaner Schlammstabilisierung und zum anderen um die Neukonzeption mit einer anaeroben Schlammstabilisierung in einem Faulbehälter. Die Möglichkeit der Umsetzung beide Varianten wurde aufgrund der schwierigen Verfügbarkeit von Erweiterungsflächen auf dem vorhandenen Kläranlagengelände geprüft. Während der Bauphase besteht voraussichtlich die Möglichkeit, Nachbarflächen anzupachten.
Die Varianten sind anschließend auf Grundlage von Betriebs- und Investitionskosten sowie weiterer Kriterien bewertet worden. Aufgrund der erheblichen Einsparungen durch Eigenenergieerzeugung und eine geringere zu verwertende Klärschlammmenge und weiterer Vorteile wurde die Neukonzeption mit einer anaeroben Schlammstabilisierung in einem Faulbehälter trotz höherer Investitionskosten als Vorzugsvariante identifiziert.
Die Baukosten werden nach derzeitigem Stand auf rund 12,0 Mio. EUR (brutto) geschätzt.
Für das Bauvorhaben Erneuerung und Erweiterung der Kläranlage Bissendorf in der Gemeinde Wedemark wurden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die bisherige Konzeptplanung Verfügung gestellt.
Auf Grund der im Jahr 2017 erfolgten Änderungen bei der Dünge- und Klärschlammverordnung und damit einhergehende Einschränkungen bei der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung wurde ein sofortiges Handeln der Gemeinde Wedemark bzw. der Wedemark Abwasser GmbH erforderlich.
Für den Bereich der Behandlung und Lagerung des anfallenden Überschussschlamms wurden daher Maßnahmen vorgezogen. Die Schlammbehandlung wird dahingehend umgebaut, dass im Bereich der jetzigen Containeranlage ein neues Betriebsgebäude für die Schlammeindickung und -entwässerung erstellt wird. Dieses Gebäude wird baulich in die neu zu errichtende Schlammlagerhalle integriert, die den Bereich des vorhandenen Lagerplatzes und insgesamt eine Fläche von rd. 650 m überdacht. Die räumlichen Erweiterungen sehen ausreichend Platz für notwendige Ergänzungen der Schlammbehandlung bei später vorgesehener aerober Faulung vor.
Ebenfalls angepasst werden Fahrflächen und die Elektro-, Steuerungs- und Regelungstechnik für den Schlammbehandlungsbereich. Auch die Versetzung der Trafostation ist bei den erforderlichen Umbauten berücksichtigt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekteinschätzung und Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot (Vergütung einschließlich Optionen und Nebenkosten)
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 035-076277
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurgesellschaft Heidt + Peters mbH
Postanschrift: Sprengerstraße 38c
Postort: Celle
Postleitzahl: 29223
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Celle🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Ingenieurgesellschaft für Abwassertechnik mbH
Postanschrift: Ziegelstraße 2
Postort: Weyarn
Postleitzahl: 83629
Region: Miesbach🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1393994.32 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1393994.32 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JYZ3X
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-152340📞
Fax: +49 4131-152943 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-152340📞
Fax: +49 4131-152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-152340📞
Fax: +49 4131-152943 📠
Quelle: OJS 2018/S 156-358742 (2018-08-14)