Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner: — Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI, — Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, — Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI. Sollten weitere Planungsleistungen erforderlich werden, sollen auch diese durch den Auftragnehmer erbracht werden. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: CXP4Y6JYFUL
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner:
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI,
— Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI,
— Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Sollten weitere Planungsleistungen erforderlich werden, sollen auch diese durch den Auftragnehmer erbracht werden.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner:
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI,
— Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI,
— Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Sollten weitere Planungsleistungen erforderlich werden, sollen auch diese durch den Auftragnehmer erbracht werden.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JYFUL.
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JYFUL.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner:
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI,
— Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI,
— Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Sollten weitere Planungsleistungen erforderlich werden, sollen auch diese durch den Auftragnehmer erbracht werden.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Die Wedemark Abwasser GmbH beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für die Erneuerung und Erweiterung der Kläranlage im Gemeindeteil Bissendorf.
Die Kläranlage Bissendorf ist eine mechanisch-biologische Kläranlage mit einer Ausbaugröße von 35.000 EW. Sie übernimmt gemeinsam mit der Kläranlage Resse (5 000 EW) die Abwasserbehandlung in der Gemeinde Wedemark.
Die Kläranlage Bissendorf ist bisher mit einer Ausbaugröße von 35 000 EW und einer simultanen aeroben Schlammstabilisierung betrieben worden. Mit einer aktuellen Einwohnerauslastung von 35 648 EWCSB wird die Ausbaugröße bereits überschritten und es können keine Reserven vorgehalten werden. Darüber hinaus ist der Großteil der maschinen- und elektrotechnischen Anlagen technisch und altersbedingt abgängig und es steht ein bautechnischer Sanierungsbedarf an. Es ergeben sich ein erheblicher verfahrenstechnischer und betrieblicher Optimierungsbedarf, sowie ein erhebliches energetisches Optimierungspotential. Neben generellen Optimierungsmaßnahmen wie der Neuordnung des Zulaufbereiches und der mechanischen Vorreinigung, der Außerbetriebnahme der Trockenfiltration, der Neuordnung und Erweiterung des Betriebsgebäudes, der Elektrotechnik und der Schlammbehandlung sind im Zuge der Konzeptplanung zwei Varianten untersucht worden. Dabei handelt es sich zum einen um die Beibehaltung der aktuellen Konzeption mit aerobsimultaner Schlammstabilisierung und zum anderen um die Neukonzeption mit einer anaeroben Schlammstabilisierung in einem Faulbehälter. Die Möglichkeit der Umsetzung beide Varianten wurde aufgrund der schwierigen Verfügbarkeit von Erweiterungsflächen auf dem vorhandenen Kläranlagengelände geprüft. Während der Bauphase besteht voraussichtlich die Möglichkeit, Nachbarflächen anzupachten.
Die Kläranlage Bissendorf ist bisher mit einer Ausbaugröße von 35 000 EW und einer simultanen aeroben Schlammstabilisierung betrieben worden. Mit einer aktuellen Einwohnerauslastung von 35 648 EWCSB wird die Ausbaugröße bereits überschritten und es können keine Reserven vorgehalten werden. Darüber hinaus ist der Großteil der maschinen- und elektrotechnischen Anlagen technisch und altersbedingt abgängig und es steht ein bautechnischer Sanierungsbedarf an. Es ergeben sich ein erheblicher verfahrenstechnischer und betrieblicher Optimierungsbedarf, sowie ein erhebliches energetisches Optimierungspotential. Neben generellen Optimierungsmaßnahmen wie der Neuordnung des Zulaufbereiches und der mechanischen Vorreinigung, der Außerbetriebnahme der Trockenfiltration, der Neuordnung und Erweiterung des Betriebsgebäudes, der Elektrotechnik und der Schlammbehandlung sind im Zuge der Konzeptplanung zwei Varianten untersucht worden. Dabei handelt es sich zum einen um die Beibehaltung der aktuellen Konzeption mit aerobsimultaner Schlammstabilisierung und zum anderen um die Neukonzeption mit einer anaeroben Schlammstabilisierung in einem Faulbehälter. Die Möglichkeit der Umsetzung beide Varianten wurde aufgrund der schwierigen Verfügbarkeit von Erweiterungsflächen auf dem vorhandenen Kläranlagengelände geprüft. Während der Bauphase besteht voraussichtlich die Möglichkeit, Nachbarflächen anzupachten.
Die Varianten sind anschließend auf Grundlage von Betriebs- und Investitionskosten sowie weiterer Kriterien bewertet worden. Aufgrund der erheblichen Einsparungen durch Eigenenergieerzeugung und eine geringere zu verwertende Klärschlammmenge und weiterer Vorteile wurde die Neukonzeption mit einer anaeroben Schlammstabilisierung in einem Faulbehälter trotz höherer Investitionskosten als Vorzugsvariante identifiziert.
Die Varianten sind anschließend auf Grundlage von Betriebs- und Investitionskosten sowie weiterer Kriterien bewertet worden. Aufgrund der erheblichen Einsparungen durch Eigenenergieerzeugung und eine geringere zu verwertende Klärschlammmenge und weiterer Vorteile wurde die Neukonzeption mit einer anaeroben Schlammstabilisierung in einem Faulbehälter trotz höherer Investitionskosten als Vorzugsvariante identifiziert.
Die Baukosten werden nach derzeitigem Stand auf rund 12,0 Mio. EUR (brutto) geschätzt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1) Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse;
1.2) Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse;
1.3) Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
(a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
(b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist;
(c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
(d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4) Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen;
1.5) Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen;
1.6) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
1.7) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
1.8) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
— mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der unter 2.1 genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der unter 2.1 genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
2.2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1) Benennung der/des Projektverantwortlichen (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen (mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit
(a) Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung;
(b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie;
(c) Erfahrungsnachweis der/des Projektverantwortlichen und der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen in Form der Benennung von jeweils mindestens eines Referenzprojektes (ab 1.1.2013), welches im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Erneuerung und Erweiterung einer Kläranlage vergleichbarer Größenordnung - 20 000 - 60 000 EW) vergleichbar ist.
(c) Erfahrungsnachweis der/des Projektverantwortlichen und der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen in Form der Benennung von jeweils mindestens eines Referenzprojektes (ab 1.1.2013), welches im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Erneuerung und Erweiterung einer Kläranlage vergleichbarer Größenordnung - 20 000 - 60 000 EW) vergleichbar ist.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Angabe der während des Referenzzeitraums (ab 1.1.2013) erbrachten Planungsleistungen,
— Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers.
3.2) Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten (ab 1.1.2013):
(a) mindestens ein Referenzprojekt (ab 1.1.2013) über die verfahrenstechnische Optimierung einer Bestandskläranlage in vergleichbarer Größenordnung - 20 000 - 60 000 EW);
(b) mindestens ein Referenzprojekt (ab 1.1.2013) über die energetische Optimierung einer Bestandskläranlage in vergleichbarer Größenordnung - 20 000 - 60 000 EW);
(c) mindestens ein Referenzprojekt (ab 1.1.2013) über die Errichtung einer Faulung auf einer Bestandskläranlage in vergleichbarer Größenordnung - 20 000 - 60 000 EW)
— Projektzeitraum (Beauftragung/Baubeginn/Abnahme/Zeitpunkt der Inbetriebnahme),
Bitte beachten Sie die Hinweise der Mindestanforderungen unter XII. der Vergabeunterlagen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1) Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden;
2) Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d.h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2) Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d.h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung;
3) Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3) Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Sowohl im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit der/des benannten Projektverantwortlichen, der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen sowie des Bewerbers sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei geeignetsten Referenzen berücksichtigt;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sowohl im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit der/des benannten Projektverantwortlichen, der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen sowie des Bewerbers sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei geeignetsten Referenzen berücksichtigt;
4) Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-04-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: kommunale Eigengesellschaft
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6JYFUL🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: bbt Rechts- und Steuerkanzlei
Postanschrift: Theaterstraße 16
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 5112200740📞
Fax: +49 51122007499 📠
Land: Hannover
🏙️
Internetadresse: http://www.bbt-kanzlei.de/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JYFUL.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-152340📞
Fax: +49 4131-152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit.
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 035-076277 (2018-02-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: CXP4Y6JYZ3X
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner:
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI
— Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
— Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Sollten weitere Planungsleistungen erforderlich werden, sollen auch diese durch den Auftragnehmer erbracht werden.
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI
— Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
Die Kläranlage Bissendorf ist eine mechanisch-biologische Kläranlage mit einer Ausbaugröße von 35 000 EW. Sie übernimmt gemeinsam mit der Kläranlage Resse (5 000 EW) die Abwasserbehandlung in der Gemeinde Wedemark.
Für das Bauvorhaben Erneuerung und Erweiterung der Kläranlage Bissendorf in der Gemeinde Wedemark wurden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die bisherige Konzeptplanung Verfügung gestellt.
Auf Grund der im Jahr 2017 erfolgten Änderungen bei der Dünge- und Klärschlammverordnung und damit einhergehende Einschränkungen bei der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung wurde ein sofortiges Handeln der Gemeinde Wedemark bzw. der Wedemark Abwasser GmbH erforderlich.
Auf Grund der im Jahr 2017 erfolgten Änderungen bei der Dünge- und Klärschlammverordnung und damit einhergehende Einschränkungen bei der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung wurde ein sofortiges Handeln der Gemeinde Wedemark bzw. der Wedemark Abwasser GmbH erforderlich.
Für den Bereich der Behandlung und Lagerung des anfallenden Überschussschlamms wurden daher Maßnahmen vorgezogen. Die Schlammbehandlung wird dahingehend umgebaut, dass im Bereich der jetzigen Containeranlage ein neues Betriebsgebäude für die Schlammeindickung und -entwässerung erstellt wird. Dieses Gebäude wird baulich in die neu zu errichtende Schlammlagerhalle integriert, die den Bereich des vorhandenen Lagerplatzes und insgesamt eine Fläche von rd. 650 m
Für den Bereich der Behandlung und Lagerung des anfallenden Überschussschlamms wurden daher Maßnahmen vorgezogen. Die Schlammbehandlung wird dahingehend umgebaut, dass im Bereich der jetzigen Containeranlage ein neues Betriebsgebäude für die Schlammeindickung und -entwässerung erstellt wird. Dieses Gebäude wird baulich in die neu zu errichtende Schlammlagerhalle integriert, die den Bereich des vorhandenen Lagerplatzes und insgesamt eine Fläche von rd. 650 m
Ebenfalls angepasst werden Fahrflächen und die Elektro-, Steuerungs- und Regelungstechnik für den Schlammbehandlungsbereich. Auch die Versetzung der Trafostation ist bei den erforderlichen Umbauten berücksichtigt.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekteinschätzung und Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot (Vergütung einschließlich Optionen und Nebenkosten)
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-06 📅
Name: Ingenieurgesellschaft Heidt + Peters mbH
Postanschrift: Sprengerstraße 38c
Postort: Celle
Postleitzahl: 29223
Land: Deutschland 🇩🇪 Celle
🏙️
Name: Ingenieurgesellschaft für Abwassertechnik mbH
Postanschrift: Ziegelstraße 2
Postort: Weyarn
Postleitzahl: 83629
Land: Miesbach
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1393994.32 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.