Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die für die Bewertung vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind III.1.2) und III.1.3) zu entnehmen.
— Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren nach § 45 (1) 1 VgV, Wichtung: 10 %
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
5 Punkte: Gesamtumsatz ≥ 6 000 000 €/Jahr
4 Punkte: -
3 Punkte: Gesamtumsatz ≥ 4 500 000 €/Jahr
2 Punkte: -
1 Punkt: Gesamtumsatz ≥ 3 000 000 €/Jahr
0 Punkte: Gesamtumsatz < 3 000 000 €/Jahr
— Mind. 3 Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren nach § 46 (3) 1 VgV.
Wichtung 45 %,
Vergleichbare Leistungen sind wie folge definiert: Tragwerksplanung von Ufermauer oder Kaimauer oder Stützwand, 3 Referenzen.
Die Anzahl der Referenzen, die vom Bewerber eingereicht werden können, wird nicht begrenzt. Es werden die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen vergleichbaren und damit mit 0 bis 5 Punkten wertbaren Referenzen bei jedem Bewerber addiert und anschließend der Mittelwert mit 2 Nachkommastellen berechnet. Der Ausschluss erfolgt bei einer Gesamtpunktzahl von 0 Punkten für die Referenzen oder wenn nicht mind. 3 Referenzen vorgelegt werden, die mit mind. 1 Punkt zu bewerten sind.
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
5 Punkte: Tragwerksplanung Ufermauer oder Kaimauer oder Stützwand (Stützhöhe: ≥ 12 m)
4 Punkte: -
3 Punkte: Tragwerksplanung Ufermauer oder Kaimauer oder Stützwand (Stützhöhe: ≥ 9 m)
2 Punkte: -
1 Punkt: Tragwerksplanung Ufermauer oder Kaimauer oder Stützwand (Stützhöhe: ≥ 6 m)
0 Punkte: Tragwerksplanung Ufermauer oder Kaimauer oder Stützwand (Stützhöhe: < 6 m)
Wichtung 20 %
Vergleichbare Leistungen sind wie folge definiert: Planung eines Güterumschlagplatzes, eines Platzes mit Belastungen aus dem Güterverkehr oder eines Kranstandorts am oder im Wasser, oder einer vergleichbaren Flächenplanung.
Der Wehrvorplatz muss zukünftig für Schwerlastverkehr befahrbar sein, als Umschlageplatz für Bau- und Abbruchmaterial und als Standfläche für Schwerlastkräne dienen. Die Oberflächenbefestigung und der Untergrund sind entsprechend zu bemessen und zu planen.
5 Punkte: Referenzen ≥ 6 Projekte dieser Art
4 Punkte: -
3 Punkte: Referenzen ≥ 3 Projekte dieser Art
2 Punkte: -
1 Punkt: Referenzen ≥ 1 Projekte dieser Art
0 Punkte: -
— Nachweise/Bescheinigungen über die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens nach § 46 (3) 6 VgV.
Wichtung: 25 %
Nachweise/Bescheinigungen für folgenden Personenkreis:
Projektleitung (= Führungskraft) Tragwerksplanung, persönliche Referenzen der letzten 10 Jahre für Tragwerke mit durchschnittlichen oder hohen oder sehr hohen Schwierigkeitsgrad.
Die Tragwerksplanung ist ein wesentlicher Teil der Gesamtplanung. Daher ist hierfür entsprechende Erfahrung erforderlich, diese ist in einem Zeitraum von 10 Jahren nachzuweisen. Der Projektleiter/die Führungskraft hat anhand von Referenzobjekten seine Qualifikation nachzuweisen. Die Abstufung der Bepunktung erfolgt gestaffelt nach der Anzahl der vorgelegten Projekte.
5 Punkte: Persönliche Referenzen ≥ 10 Referenzprojekte als Projektleitung Tragwerksplanung mit durchschnittlichen oder hohen oder sehr hohen Schwierigkeitsgrad.
4 Punkte: -
3 Punkte: Persönliche Referenzen ≥ 5 Referenzprojekte als Projektleitung Tragwerksplanung mit durchschnittlichen oder hohen oder sehr hohen Schwierigkeitsgrad.
2 Punkte: -
1 Punkt: Persönliche Referenzen ≥ 1 Referenzprojekt als Projektleitung Tragwerksplanung mit durchschnittlichen oder hohen oder sehr hohen Schwierigkeitsgrad.
0 Punkte: Persönliche Referenzen < 1 Referenzprojekt als Projektleitung Tragwerksplanung mit durchschnittlichen oder hohen oder sehr hohen Schwierigkeitsgrad.
Ist die Mindestanforderung in einem oder mehreren Kriterien nicht erfüllt (= 0 Punkte des Bewerbers), ist die Eignung nicht nachgewiesen und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung / zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.