Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter nachfolgendem Link:
https://fta.heuking.de/webui/download/downloadDetails.html?deliveryUuid=afcdd0ea-c3ea-4971-8a0a-f5403bea5233&originatedFromInbox=false
Alternativ: die Auftragsunterlagen werden auf Anfrage an die o. g. Kontaktstelle (
m.lennartz@heuking.de) per E-Mail an zur Verfügung gestellt.
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich in Bezug auf dieses Vergabeverfahren gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
„Nicht Öffnen –Teilnahmewettbewerb
Weiterbetrieb des TK-Netzes in der Stadt Hadamar“
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form (E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Bewerberfragen sind ausschließlich schriftlich oder in Textform über die Kontaktstelle an den Auftraggeber zu richten. Interessierte Bewerber können ihre Kontaktinformationen in Textform bei der Kontaktstelle hinterlegen, um Bieterfragen und –antworten im Teilnahmewettbewerb zu erhalten.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für den Betrieb des vorhandenen NGA-Netzes, mit der Folge, dass gemäß § 116 Abs. 2 GWB die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl orientiert sich diese Ausschreibung an vergaberechtlichen Grundsätzen,insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Projekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.