Gegenstand der Vergabe ist die Weiterentwicklung und Pflege (inkl. Support) der Justizfachanwendung EUREKA-WINSOLVENZ zur Unterstützung des Geschäftsbetriebs der Amtsgerichte (Insolvenzgerichte) für 2 Jahre mit einer zweimaligen jeweils einjährigen Verlängerungsoption.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Niedersachsen,vertreten durch das Niedersächsische Justizministerium
Postanschrift: Am Waterlooplatz 1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentraler IT-Betrieb Niedersächsische Justiz (ZIB)
Telefon: +49 441 / 220-1110📞
E-Mail: it-verwaltung@justiz.niedersachsen.de📧
Fax: +49 441 / 220-1112 📠
Region: Hannover🏙️
URL: http://www.mj.niedersachsen.de/🌏
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium der Justiz
Postanschrift: Luisenstraße 13
Postort: Wiesbaden
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name:
“Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz”
Postanschrift: Ernst-Ludwig-Str. 3
Postort: Mainz
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name:
“Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt”
Postanschrift: Domplatz 2-4
Postort: Magdeburg
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name:
“Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Senator für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen”
Postanschrift: Richtweg 16-22
Postort: Bremen
Öffentlicher Auftraggeber
Postleitzahl: 28195
Region: Bremen🏙️
URL: https://www.justiz.bremen.de/🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Weiterentwicklung und Pflege des Fachverfahrens EUREKA-WINSOLVENZ – Bekanntmachung
5470 E 31/3”
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe ist die Weiterentwicklung und Pflege (inkl. Support) der Justizfachanwendung EUREKA-WINSOLVENZ zur Unterstützung des...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist die Weiterentwicklung und Pflege (inkl. Support) der Justizfachanwendung EUREKA-WINSOLVENZ zur Unterstützung des Geschäftsbetriebs der Amtsgerichte (Insolvenzgerichte) für zwei Jahre mit einer zweimaligen jeweils einjährigen Verlängerungsoption.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 800 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Ort der Leistung: Hannover🏙️
Ort der Leistung: Bremen🏙️
Ort der Leistung: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Niedersächsische Justizministerium
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Die Leistung ist an Standorten der niedersächsischen Justiz und bundesweit zu erbringen.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Fachverfahren EuWin wurde im Auftrag der Länder Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt als Client-Server- System entwickelt...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Fachverfahren EuWin wurde im Auftrag der Länder Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt als Client-Server- System entwickelt und dient der automationsgestützten Bearbeitung von Insolvenzverfahren seit dem 1.1.1999.
Der EuWin-Lenkungskreis, dem Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Länder angehören, dient der Steuerung der Vorhaben und der Abläufe im Entwicklungsverbund. Er regelt grundsätzliche Fragen der Planung, der Realisierung und des Controllings der Maßnahmen im Entwicklungsverbund. Die Federführung liegt bei der Landesjustizverwaltung Niedersachsen. Der EuWin-Lenkungskreis tritt nach Abstimmung mit den Beteiligten zu Sitzungen zusammen und zieht ggf. weitere Personen hinzu. Die im Lenkungskreis getroffenen Entscheidungen sind maßgebend für die weitere Entwicklung des Programms.
In der EuWin-Fachgruppe wird die Softwareentwicklung und -pflege koordiniert. Hierbei werden die Belange der am Entwicklungsverbund beteiligten Länder berücksichtigt und der Einsatz der Programmierkapazitäten geplant. Die Leitung der EuWin-Fachgruppe ist mit besonderen Kompetenzen ausgestattet. Sie nimmt die Planung und Steuerung im Rahmen der Pflege und Weiterentwicklung sowie des Einsatzes des Programms EuWin wahr, nimmt an den Sitzungen des EuWin- Lenkungskreis teil und schlägt dem Lenkungskreis die Freigabe und Abnahme von Programmen und Programmversionen vor.
Innerhalb des Programms EuWin können alle personen- und verfahrensspezifischen Daten eines Insolvenzverfahrens erfasst und zentral gespeichert werden.
Für den Sachbearbeiter bietet das Programm über 600 Vorlagen für alle Verfahrensschritte einschließlich der zugehörigen notwendigen Verfügungen und Textprodukte. Die Texte werden direkt am Client-System unter MS Word bearbeitet und anschließend zur Weiterentwicklung für die Serviceeinheiten abgelegt. Mit der Einbindung des von der Justiz kostenfrei zur Verfügung gestellten „Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches“ (EGVP) für den Ein- und Ausgang sicherer elektronischer Nachrichten (OSCI-Protokoll) und einer zunächst schlanken DMS-Lösung ist das Programm bereits für den elektronischen Rechtsverkehr ertüchtigt. Die Weiterentwicklung in Richtung einer vollen Anbindung an die elektronische Akte wird derzeit vorbereitet.
Das Programm enthält die notwendigen Schnittstellen für den Datenimport von den Schuldnerberatungsstellen und Insolvenzverwaltern sowie für den Datenexport nach dem InsStatG einschließlich der besonderen Vollzähligkeitsprüfungen, für die Insolvenzbekanntmachungen und zum Zentralen Vollstreckungsgericht.
Der Programmcode der Software EuWin hat einen Umfang von ca. 85 000 Zeilen (ohne Kommentare und Leerzeilen).
Gegenstand der Leistungserbringung ist die Weiterentwicklung und Pflege (inkl. Support) des Programmcodes der Justizfachanwendung EUREKA-WINSOLVENZ zur Unterstützung des Geschäftsbetriebs der Amtsgerichte (Insolvenzgerichte) sowie ergänzende Leistungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption (zweimalig um jeweils ein Jahr)
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 098-223026
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 5470 E 31/3
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Weiterentwicklung und Pflege des Fachverfahrens EUREKA-WINSOLVENZ
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: STP Informationstechnologie AG
Postanschrift: Lorenzstraße 29
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76135
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 800 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 800 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDBYFRY
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 413115-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zu beachten ist § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zu beachten ist § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB (Vertragsschluss nach Ablauf einer Wartefrist) bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 413115-2943 📠
Quelle: OJS 2018/S 172-390380 (2018-09-06)