Diese Vergabe steht unter dem Vorbehalt, dass der Vertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG über die Sondernutzung durch Werbung in und an Wartehallen geschlossen wird!
Die BVG vergibt das Recht zur Vermarktung von Außenwerbung an Wartehallen in ihrem Verkehrsnetz (Konzession) sowie optional die Ausführung von Glasbruchbeseitigungsarbeiten. In einem weiteren Los wird die Reinigung der Wartehallen gemäß Vergabeunterlagen ausgeschrieben. Die Verträge sollen für den Zeitraum ab dem 1.1.2019 bis zum 31.12.2024 geschlossen werden und können einmalig um maximal 3 Jahre verlängert werden.
Das Verkehrsnetz der BVG besteht derzeit u. a. aus 10 U-Bahn- sowie 22 Straßenbahn-, 152 Bus- und 6 Fährlinien.
In diesem Verkehrsnetz befinden sich im Land Berlin an insgesamt ca. 7000 Richtungshaltestellen rund 4600 Wartehallen mit rund 6200 Werbevitrinen im 4/1-Format. Die Verkehrsdienstleistung wird durch zahlreiche Verkehrsmittel erbracht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-20.
Ergänzende Angaben (2018-04-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) / Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-SE2 (iPLZ: 42300)”
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-SE2 (iPLZ: 42300), Herr Reddig
E-Mail: einkauf.se2@bvg.de📧
Fax: +49 3025620348 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.BVG.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Werbliche Nutzung von Wartehallen und Beseitigung von Glasbruchschäden sowie Reinigung (2 Lose)”
Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Diese Vergabe steht unter dem Vorbehalt, dass der Vertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG über die Sondernutzung durch Werbung in und an Wartehallen...”
Kurze Beschreibung
Diese Vergabe steht unter dem Vorbehalt, dass der Vertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG über die Sondernutzung durch Werbung in und an Wartehallen geschlossen wird!
Die BVG vergibt das Recht zur Vermarktung von Außenwerbung an Wartehallen in ihrem Verkehrsnetz (Konzession) sowie optional die Ausführung von Glasbruchbeseitigungsarbeiten. In einem weiteren Los wird die Reinigung der Wartehallen gemäß Vergabeunterlagen ausgeschrieben. Die Verträge sollen für den Zeitraum ab dem 1.1.2019 bis zum 31.12.2024 geschlossen werden und können einmalig um maximal 3 Jahre verlängert werden.
Das Verkehrsnetz der BVG besteht derzeit u. a. aus 10 U-Bahn- sowie 22 Straßenbahn-, 152 Bus- und 6 Fährlinien.
In diesem Verkehrsnetz befinden sich im Land Berlin an insgesamt ca. 7 000 Richtungshaltestellen rund 4 600 Wartehallen mit rund 6 200 Werbevitrinen im 4/1-Format. Die Verkehrsdienstleistung wird durch zahlreiche Verkehrsmittel erbracht.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 058-129015
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1)
Los-Identifikationsnummer: 1+2
Ort des zu ändernden Textes: Einreichung Teilnahmeantrag bis spätestens 23.04.2018
Alter Wert
Text:
“Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise für alle an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen abzugeben. Dasselbe gilt für...”
Text
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise für alle an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen abzugeben. Dasselbe gilt für Subunternehmer, die von einem Bewerber bereits im Teilnahmeantrag benannt werden. Beabsichtigt ein Bewerber, sich für die Erlangung der Eignung auf Drittunternehmen zu berufen, so ist mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des benannten Drittunternehmens vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der Bewerber über die in Frage kommenden Kapazitäten des Drittunternehmens verfügen kann. Dies gilt auch für die Berufung auf Kapazitäten konzernverbundener Drittunternehmen. Weiter hat der Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer das Formblatt Verpflichtungserklärung gem. §47 SektVO (soweit anwendbar) bis spätestens zum 31.1.2018 mit dem Teilnehmerantrag unter Pkt. I dieser Bekanntmachung genannten Stelle einzureichen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise für alle an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen abzugeben. Dasselbe gilt für...”
Text
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise für alle an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen abzugeben. Dasselbe gilt für Subunternehmer, die von einem Bewerber bereits im Teilnahmeantrag benannt werden. Beabsichtigt ein Bewerber, sich für die Erlangung der Eignung auf Drittunternehmen zu berufen, so ist mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des benannten Drittunternehmens vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der Bewerber über die in Frage kommenden Kapazitäten des Drittunternehmens verfügen kann. Dies gilt auch für die Berufung auf Kapazitäten konzernverbundener Drittunternehmen. Weiter hat der Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer das Formblatt Verpflichtungserklärung gem. §47 SektVO (soweit anwendbar) bis spätestens zum 23.4.2018 mit dem Teilnehmerantrag unter Pkt. I dieser Bekanntmachung genannten Stelle einzureichen.
“Zusatz:
Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie LV-Änderungen, Beantwortung vonBewerberfragen, Bieterfragen oder sonstige...”
Zusatz:
Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie LV-Änderungen, Beantwortung vonBewerberfragen, Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden unter dem Link: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben bereitgestellt.Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügunggestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelleerfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 074-165683 (2018-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)/Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-SE2 (iPLZ: 42300)”
Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Werberechte einschl. Glasbruchbeseitigungsarbeiten (optional)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verglasungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beschaffung ist das ausschließliche Recht und die Pflicht, auf eigene Kosten die vorhandenen Werbeanlagen an allen Wartehallen im Netz der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beschaffung ist das ausschließliche Recht und die Pflicht, auf eigene Kosten die vorhandenen Werbeanlagen an allen Wartehallen im Netz der BVG zu betreiben.
Die genaue Aufstellung und Verteilung der Wartehallen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Werbeanlagen zu unterhalten und instandzuhalten. Er kann in Abstimmung mit der BVG auf eigene Kosten Werbeanlagen verändern, insbesondere Werbeanlagen aus Wartehallen ausbauen und diese oder neue Werbeanlagen an oder in bisher werblich nicht genutzten Wartehallen errichten. Alle Werbeanlagen sollen in das Eigentum des Auftragnehmers übergehen.
Optional wird zudem die Erbringung von Glasbruchbeseitigungsarbeiten an den Wartehallen mit beauftragt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept 15 %, Werbeumfang 5 %,
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Deckungsbeitrag 56 %, %-Anteil Erlöse 24 %
Kostenkriterium (Gewichtung): 80
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber behält sich vor, die Glasbruchbeseitigungsarbeiten an den Wartehallen und Werbeanlagen im gesamten Verkehrsnetz der BVG für die gesamte...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber behält sich vor, die Glasbruchbeseitigungsarbeiten an den Wartehallen und Werbeanlagen im gesamten Verkehrsnetz der BVG für die gesamte Vertragslaufzeit ebenfalls zu beauftragen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsleistungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beauftragung nach Los 2 ist die Reinigung der Wartehallen gemäß Vergabeunterlagen. Die genaue Aufstellung und Verteilung der Wartehallen...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beauftragung nach Los 2 ist die Reinigung der Wartehallen gemäß Vergabeunterlagen. Die genaue Aufstellung und Verteilung der Wartehallen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Da der Konzessionsnehmer (vgl. Los 1) berechtigt ist, die Werbeanlagen zu verändern, verändert sich die Verteilung der werblich genutzten Wartehallen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 058-129015
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Werberechte einschl. Glasbruchbeseitigungsarbeiten (optional)
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-12 📅
“Achtung:
Ablauf des Vergabeverfahrens
Mit dieser Bekanntmachung wird neben den Unterlagen, die u. a. für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich...”
Achtung:
Ablauf des Vergabeverfahrens
Mit dieser Bekanntmachung wird neben den Unterlagen, die u. a. für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind, aus sicherheitsrelevanten Gründen ausschließlich eine Geheimhaltungserklärung veröffentlicht.
Mit Einreichung des Teilnahmeantrages ist die ausgefüllte und unterzeichnete Geheimhaltungserklärung bei der Vergabestelle (Ziff. I.1) der Bekanntmachung) einzureichen.
Entsprechend §41 Abs. 1 SektVO können die Bewerber bereits ab der Bekanntmachung sämtliche Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt für den Teilnahmewettbewerb (sowie Unterlagen für die Angebotsabgabe bzw. Verhandlungsphase) unter dem unter Punkt I.3 genannten Link abrufen. Ausgenommen von den Vergabeunterlagen sind die Besonderen Vertragsbedingung inkl. Anlagen, die Leistungsbeschreibung und das Preisblatt, da diese Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten.
— Ende der Bewerbungszeit: 23.4.2018.
Nach Prüfung der Vollständigkeit der unter Pkt. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Nachweise/Formalitäten wird auf Basis der aufgeführten Daten die Eignung der Bewerber geprüft.
Nach erfolgter Eignungsprüfung und Eignungsbestätigung seitens der BVG erhalten die geeigneten Bewerber die Vergabeunterlagen zur Teilnahme am weiteren Verfahren.
— Angebotseinreichungsfrist: 11.6.2018 mit Bezug auf die Vergabenummer FEM-SE2/9265/17.
Angebote von nicht geeigneten Bewerbern werden nicht berücksichtigt.
Die fristgemäße Einreichung sämtlicher Unterlagen, Bestätigungen und Nachweise ist Voraussetzung für die weitere Wertung.
Die konkreten Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
Bei Angebotsabgabe sind vom Bieter
— eine Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG für den Bieter sowie für seine Subunternehmer,
— eine Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV),
— das Formblatt Angaben über beabsichtigte Nachunternehmer,
— Konzept (Los 1) zur Beurteilung der in den Zuschlagskriterien genannten Punkte zwingend einzureichen.
Die entsprechenden Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die BVG behält sich vor, den Bieterkreis aufgrund einer Auswertung der Angebote aufgrund der Zuschlagskriterien zu reduzieren. Nach Auswertung der Angebote werden nur die Bieter, deren Angebote gemäß Bewertungsmatrix eine Chance auf Zuschlagserteilung haben zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Diese finden voraussichtlich in der Zeit vom 2.7.2018 bis 13.7.2018 statt.
Nach Abschluss der Verhandlungen werden die dann noch im Wettbewerb verbliebenen Bieter unter Umständen aufgefordert, ihre letzten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann vom Auftraggeber unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten (siehe Bewertungs-/Zuschlagskriterien) ausgewertet.
Die BVG behält sich jedoch vor, den Zuschlag je Los auch ohne Verhandlungen zu erteilen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Matin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-90138316📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 30-90137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts, Zentrale Prüfstelle der BVG V-REV/ZVP (iPLZ:10601)”
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10096
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.