Auftragsbekanntmachung (2018-08-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Klaus Waschkewitz
Telefon: +49 5171/43-1263📞
E-Mail: klaus.waschkewitz@bge.de📧
Fax: +49 5171/43-1502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E15326163🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werkschutzdienst auf der Bergwerksanlage Gorleben
GVGVE1-18-01-Wsch
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten📦
Kurze Beschreibung: Werkschutzdienst auf der Bergwerksanlage Gorleben
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Ort der Leistung: Lüchow-Dannenberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 29475 Gorleben
Beschreibung der Beschaffung:
“Durchführung des Werkschutzdienstes auf dem Gelände des Bergwerkes Gorleben für den Zeitraum 1.2.2019 bis 31. 1. 2021 mit Verlängerungsoptionen für 2 x 12...”
Beschreibung der Beschaffung
Durchführung des Werkschutzdienstes auf dem Gelände des Bergwerkes Gorleben für den Zeitraum 1.2.2019 bis 31. 1. 2021 mit Verlängerungsoptionen für 2 x 12 Monate.
Eine Objektbesichtigung vor Ort ist zwingend erforderlich. Der Termin erfolgt nach Absprache in der 38. KW 2018.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-01-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2 x 12 Monate
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerung für 2 x 12 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Gemäß Ausschreibungsunterlage
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-28
13:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-28
13:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): BGE Peine, Eschenstr. 55, Raum E020, 31224 Peine
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht;
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriftenein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
Vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 155-356154 (2018-08-13)