Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wertstoffhofentsorgung: Altholz und PPK-Verwertung
AWB WSH01/18
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Wertstoffhofentsorgung: Altholz und PPK-Verwertung incl. Containergestellung und Abfalltransporte. Nähere Angaben siehe https://www.subreport.de/E33899461” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Altholzverwertung incl. Containergestellung auf Wertstoffhöfen und Abfalltransporte” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abholung von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Mainz-Bingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wertstoffhöfe des Landkreises Mainz-Bingen und Verwertungsanlage(n) des AN
Beschreibung der Beschaffung:
“Altholzverwertung incl. Containergestellung auf Wertstoffhöfen und Abfalltransporte. Nähere Angaben siehe https://www.subreport.de/E33899461” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Einseitige Verlängerungsoption des AG für 1 Jahr
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verwertung von Altpapier incl. Containergestellung auf Wertstoffhöfen und Abfalltransporte” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Verwertung von Altpapier incl. Containergestellung auf Wertstoffhöfen und Abfalltransporte. Nähere Angaben siehe https://www.subreport.de/E33899461”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich Containerdienstleistungen. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich Containerdienstleistungen. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, in dem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt über 3 Jahre (zurück gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt über 3 Jahre (zurück gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Containergestellung und Containertransporte (für kommunale wie auch private Kunden) mit Angabe des Auftraggebers, dessen Ansprechpartner mit dazugehöriger Telefonnummer und der Anzahl an Containern im benannten Referenzprojekt. Dazu ist das Formular nach Datei „Anlage 1.3 Formular Referenzen Container.docx“ (steht per Download zur Verfügung) zu verwenden. Maßgeblich für die Beurteilung, ob der Bieter die Referenzkriterien erfüllt ist, dass der Bieter mit Hilfe des Formulars (erforderlichenfalls zusätzlicher ergänzender Angaben und/oder Erläuterungen) nachweist, dass er über den genannten Zeitraum auf dem Markt bezogen auf die Leistungen der Containergestellung und Containertransporte tätig war bzw. derzeit ist (berufliche Leistungsfähigkeit).
Zur Eignungsleihe: Siehe Nr. III.1.2. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss grundsätzlich jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem Formular Anlage 1.4 abgegeben. Wenn der Bevollmächtigte der BG das Formular Anlage 1.4 unterschreibt, gilt die Eigenerklärung nach Anlage 1.4 für alle Mitglieder der BG als abgegeben.
Erklärung zur Einhaltung der Bedingungen des Landestariftreuegesetz LTTG (Datei „Anlage 4 Mustererklaerung_1_AEntG_Mai2016.pdf", steht per Download zur Verfügung): Die Erklärung muss vom Bieter unterschrieben mit dem Angebot eingereicht werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-16
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-16
11:00 📅
“Soweit Eignungsnachweise identisch für die beiden Lose abgefordert werden und der Bieter Angebote für beide Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser...”
Soweit Eignungsnachweise identisch für die beiden Lose abgefordert werden und der Bieter Angebote für beide Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser Nachweise, d.h. Nachweise, die in einem Angebot eines Loses enthalten sind, gelten auch für die Angebote dieses Bieters für das jeweils andere Los.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für alle anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Die Preisnachlässe, die für den Fall der Vergabe mehrerer Lose eingeräumt werden, werden dann in der Wertung berücksichtigt, wenn über alle Lose hinweg sich der niedrigste Gesamt-Wertungspreis (unter Einrechnung der jeweiligen Rabatte und Skonti) errechnet. Auf die Regelungen der Bewerbungsbedingungen nach BB Los 1+2 Nr. 14 wird ausdrücklich hingewiesen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung”
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-16-5240📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Fax: +49 6131-16-2113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 136-311142 (2018-07-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 136-311142
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Altholzverwertung incl. Containergestellung auf Wertstoffhöfen und Abfalltransporte”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 100
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co.KG
Postort: Hofheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Main-Taunus-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Verwertung/Vermarktung von Altpapier (PPK) incl. Containergestellung auf Wertstoffhöfen und Abfalltransporte” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Angaben unter II.1.7 und V.II.2 und V.II.2/.4 entsprechen vor dem Hintergrund von § 5 Abs. 2 VgV nicht den tatsächlichen Werten.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 202-460131 (2018-10-17)