Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl unter den Bewerbern erfolgt für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber ihre grundsätzliche Eignung nachgewiesen haben, nach den nachfolgend benannten und im Dokument „I.13 Kriterien_Bewerberauswahl ECA-2018-020“ aufgeführten objektiven Kriterien.
1) Durchschnittlicher Gesamtumsatz des Bewerbers im Tätigkeitsbereich der zu vergebenden Leistung.
Die Bewertung erfolgt dabei wie folgt:
0 EUR bis 250 000,00 EUR = 0 Punkte,
Mehr als 250 000,00 EUR bis 1 000 000,00 EUR = 1 Punkt,
Mehr als 1 000 000,00 EUR bis 2 500 000,00 EUR = 2 Punkte,
Mehr als 2 500 000,00 EUR = 3 Punkte.
2) Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge.
Die Bewertung der mindestens vorzulegenden drei Referenzen erfolgt auf Basis der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte zum Leistungsinhalt der ausgeschriebenen Leistung. Für die Punktevergabe werden die Referenzen danach beurteilt, in welchem Maße sie nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Die Bewertung richtet sich danach, ob die Referenz zeigt, dass der Bewerber Erfahrungen hat, die für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen von:
— geringer (0-02 Punkte),
— durchschnittlicher (03-04 Punkte),
— besonderer (05-08 Punkte),
— herausragender (09-12 Punkte),
Bedeutung sind.
Große Auftragsvolumina werden dabei besser bewertet als kleine. Für jede eingereichte Referenz werden maximal 12 Punkte vergeben. Es werden maximal 3 Referenzen inhaltlich bewertet.
3) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Bewerbers.
Bewertet wird die Eignung der technischen Ausrüstung (Transportfahrzeuge) des Bewerbers zur Ausführung des Auftrags in Bezug auf die Art der Fahrzeuge und die Ausstattungsmerkmale. Für die Erwartungshaltung des Auftraggebers sind insbesondere die folgenden Aspekte/Anforderungen relevant:
— Anzahl der Fahrzeuge des Bewerbers,
— Panzerung der Fahrzeuge,
— Maßnahmen zur Sicherung der Fahrzeuge gegen unbefugtes Eindringen,
— Möglichkeiten zur durchgängigen Fernüberwachung der Fahrzeuge.
Die Punktevergabe setzt sich wie folgt zusammen:
— die Transportfahrzeuge sind auf Basis der Beschreibung zur Auftragsausführung ungeeignet und erfüllen die Erwartungen des Auftraggebers nicht = 0 Punkte,
— die Transportfahrzeuge sind auf Basis der Beschreibung zur Auftragsausführung unterdurchschnittlich geeignet und erfüllen die Erwartungen des Auftraggebers nur geringfügig = 1 bis 8 Punkte,
— die Transportfahrzeuge sind auf Basis der Beschreibung zur Auftragsausführung durchschnittlich geeignet und erfüllen die Erwartungen des Auftraggebers nur teilweise = 9 bis 17 Punkte,
— die Transportfahrzeuge sind auf Basis der Beschreibung zur Auftragsausführung gut geeignet und erfüllen die Erwartungen des Auftraggebers mit geringen Abstrichen = 18 bis 26 Punkte,
— die Transportfahrzeuge sind auf Basis der Beschreibung zur Auftragsausführung sehr gut geeignet und erfüllen die Erwartungen des Auftraggebers vollumfänglich = 27 bis 35 Punkte,
— die Transportfahrzeuge sind auf Basis der Beschreibung zur Auftragsausführung herausragend geeignet und übererfüllen die Erwartungen des Auftraggebers = 36 bis 46 Punkte.
Die Bewertung erfolgt dabei allein auf Basis der textlichen Beschreibung des Bewerbers und im Rahmen der vorstehend dargestellten Zielerfüllungsgrade. Eine weitere Differenzierung bei der Punktevergabe ist nicht vorgesehen.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Ausführungen im den Vergabeunterlagen beigefügten Dokument I.13 Objektive Kriterien für die Bewerberauswahl verwiesen.