Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gesobau AG
Postanschrift: Wilhelmsruher Damm 142
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13439
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 304073-1786📞
E-Mail: erika.hockauf@gesobau.de📧
Fax: +49 304073-1788 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.gesobau.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Wohnungsbaugesellschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“WHG 3417 – Langhansstraße 27b, 28, 29, 13086 Berlin, Fenster- und Sonnenschutzarbeiten
3417-1-1359”
Produkte/Dienstleistungen: Bautischlerei-Einbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Gewerk: Fenster- und Sonnenschutzarbeiten
In Berlin-Pankow wird auf dem Grundstück Langhansstrasse 27b, 28, 29 ein teilunterkellertes, sechsgeschossiges...”
Kurze Beschreibung
Gewerk: Fenster- und Sonnenschutzarbeiten
In Berlin-Pankow wird auf dem Grundstück Langhansstrasse 27b, 28, 29 ein teilunterkellertes, sechsgeschossiges Wohnhaus mit 37 Wohneinheiten und 13 Gewerbeeinheiten im EG und 1. OG erbaut. Der Baukörper soll als Blockrandschließung zwischen den jeweils fünfgeschossigen, unterkellerten Nachbargebäuden (Nr. 27a und Roelckestraße Nr. 10) errichtet werden. Zusätzlich wird im hinteren Hofbereich ein zweigeschossiges Gemeinschaftshaus sowie eine Einhausung für Müll und Fahrräder errichtet.
Gebäudeteile/Aufgänge: 3 Aufgänge
Anzahl der Geschosse: 4/5
Gebäudehöhe: Traufhöhe(n) 16,51/19,22 m
Anzahl der Wohnungen: 37
Anzahl der Gewerbeeinheiten: 13
M Mietfläche: ca. 3 343 m
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rollladenarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Markisen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 13086 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Gewerk: Fenster- und Sonnenschutarbeiten
.
— Einbau von Kunststofffenstern 1. – 5.OG,
— Einbau von Innen- und Außenfensterbänken,
— Einbau von Rollläden im...”
Beschreibung der Beschaffung
Gewerk: Fenster- und Sonnenschutarbeiten
.
— Einbau von Kunststofffenstern 1. – 5.OG,
— Einbau von Innen- und Außenfensterbänken,
— Einbau von Rollläden im EG,
— Einbau von Senkrechtmarkisen 1. – 5. OG,
— Einbau von Alu-Fenster und Türelementen EG,
— Einbau von Alu-Haustürelementen EG,
— Einbau von Brandschutztüren auf Fluchtbalkonen 1. - 5. OG.
Verfahren Art des Verfahrens
Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote/Aufforderungen zur Teilnahme an einem offenen Verfahren
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Das Vergabeverfahren wurde zunächst unter der TED-Nr. 2018/S 063-138952 bekanntgemacht. Es wurden keine annehmbaren Angebote in einem Offenen Verfahren...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Das Vergabeverfahren wurde zunächst unter der TED-Nr. 2018/S 063-138952 bekanntgemacht. Es wurden keine annehmbaren Angebote in einem Offenen Verfahren abgegeben, daher ist gem. VgV § 14 Absatz 4 Nummer 1 ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig.
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Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 063-138952
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“WHG 3417 – Langhansstraße 27b, 28, 29, 13086 Berlin, Fenster- und Sonnenschutzarbeiten”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: H.O. Schlüter GmbH
Postanschrift: Hohensteinstraße 4
Postort: Hanerau-Hademarschen
Postleitzahl: 12227
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rendsburg-Eckernförde🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 235-536618 (2018-12-04)