Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes;
2. Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
— Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. bzw. in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis),
— Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin,
— ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer,
— Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“.
Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen:
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben;
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge;
c) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
d) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung;
e) Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung Zuverlässigkeit“ der GESOBAU AG (siehe Verdingungsunterlagen);
f) Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung / Verpflichtungserklärung“ der GESOBAU AG (siehe Verdingungsunterlagen).
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
3. Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung einschl. Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2,55 Mio EUR je Schadensfall und einer Jahresdeckungssumme von mindestens 5 Mio EUR bezogen auf jeden Versorgungsstandort (Heiz-/Energiezentrale). Ersatzweise wird die Bestätigung zur Erweiterung der vorhandenen Versicherung bei Auftragsübernahme akzeptiert.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.