Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten für den Neubau eines Wohngebäudes Die GESOBAU AG beabsichtigt in der Wohnhausgruppe 802 – Schönwalder Straße 1-3 / Neue Hochstraße 30 (Zufahrt Gerichtstraße) in 13347 Berlin einen Wohnneubau mit insgesamt 60 Wohneinheiten mit ca. 3 344 m Wohnfläche zu errichten. Es ist ein Baukörper mit 7 Vollgeschossen ohne Kellergeschoss geplant. Die Gebäudefigur besteht aus 2 gegeneinander versetzten Quadern, die durch ein Gelenk verbunden sind. Im Erdgeschoss sind neben der Erschließung sämtliche Nebennutzflächen untergebracht, das Wohnen verteilt sich auf das 1. bis 6. Obergeschoss. Die Grundfläche des Hauses umfasst ca. 761 qm. Die BGF erreicht ca. 5 123 qm. Die lichte Raumhöhe aller oberirdischen Geschosse liegt bei ca. 2,65 m. Die gesamte Grundstücksfläche misst ca. 12 026 qm. Das Grundstück in Dreiecksform ist im Süden und Süd-Osten durch die Schönwalder Straße, im Norden durch die Gerichtstraße und im Westen durch den Pankeradweg begrenzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installateurarbeiten
Referenznummer: 802-1-1593
Kurze Beschreibung:
Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten für den Neubau eines Wohngebäudes
Die GESOBAU AG beabsichtigt in der Wohnhausgruppe 802 – Schönwalder Straße 1-3 / Neue Hochstraße 30 (Zufahrt Gerichtstraße) in 13347 Berlin einen Wohnneubau mit insgesamt 60 Wohneinheiten mit ca. 3 344 m
Es ist ein Baukörper mit 7 Vollgeschossen ohne Kellergeschoss geplant. Die Gebäudefigur besteht aus 2 gegeneinander versetzten Quadern, die durch ein Gelenk verbunden sind.
Im Erdgeschoss sind neben der Erschließung sämtliche Nebennutzflächen untergebracht, das Wohnen verteilt sich auf das 1. bis 6. Obergeschoss.
Die Grundfläche des Hauses umfasst ca. 761 qm. Die BGF erreicht ca. 5 123 qm. Die lichte Raumhöhe aller oberirdischen Geschosse liegt bei ca. 2,65 m.
Die gesamte Grundstücksfläche misst ca. 12 026 qm. Das Grundstück in Dreiecksform ist im Süden und Süd-Osten durch die Schönwalder Straße, im Norden durch die Gerichtstraße und im Westen durch den Pankeradweg begrenzt.
Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten für den Neubau eines Wohngebäudes
Die GESOBAU AG beabsichtigt in der Wohnhausgruppe 802 – Schönwalder Straße 1-3 / Neue Hochstraße 30 (Zufahrt Gerichtstraße) in 13347 Berlin einen Wohnneubau mit insgesamt 60 Wohneinheiten mit ca. 3 344 m
Es ist ein Baukörper mit 7 Vollgeschossen ohne Kellergeschoss geplant. Die Gebäudefigur besteht aus 2 gegeneinander versetzten Quadern, die durch ein Gelenk verbunden sind.
Im Erdgeschoss sind neben der Erschließung sämtliche Nebennutzflächen untergebracht, das Wohnen verteilt sich auf das 1. bis 6. Obergeschoss.
Die Grundfläche des Hauses umfasst ca. 761 qm. Die BGF erreicht ca. 5 123 qm. Die lichte Raumhöhe aller oberirdischen Geschosse liegt bei ca. 2,65 m.
Die gesamte Grundstücksfläche misst ca. 12 026 qm. Das Grundstück in Dreiecksform ist im Süden und Süd-Osten durch die Schönwalder Straße, im Norden durch die Gerichtstraße und im Westen durch den Pankeradweg begrenzt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-08-09 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-10 📅
Datum des Beginns: 2019-04-22 📅
Datum des Endes: 2019-10-11 📅
2019-10-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 153-350237
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
d) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
e) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
f) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
g) Weitere Informationen:
Die Frist für rechtzeitig schriftlich beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 5.9.2018 / 13.00 Uhr.
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
d) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
e) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
f) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Die Frist für rechtzeitig schriftlich beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 5.9.2018 / 13.00 Uhr.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten für den Neubau eines Wohngebäudes
Die GESOBAU AG beabsichtigt in der Wohnhausgruppe 802 – Schönwalder Straße 1-3 / Neue Hochstraße 30 (Zufahrt Gerichtstraße) in 13347 Berlin einen Wohnneubau mit insgesamt 60 Wohneinheiten mit ca. 3 344 m
Es ist ein Baukörper mit 7 Vollgeschossen ohne Kellergeschoss geplant. Die Gebäudefigur besteht aus 2 gegeneinander versetzten Quadern, die durch ein Gelenk verbunden sind.
Im Erdgeschoss sind neben der Erschließung sämtliche Nebennutzflächen untergebracht, das Wohnen verteilt sich auf das 1. bis 6. Obergeschoss.
Die Grundfläche des Hauses umfasst ca. 761 qm. Die BGF erreicht ca. 5 123 qm. Die lichte Raumhöhe aller oberirdischen Geschosse liegt bei ca. 2,65 m.
Die gesamte Grundstücksfläche misst ca. 12 026 qm. Das Grundstück in Dreiecksform ist im Süden und Süd-Osten durch die Schönwalder Straße, im Norden durch die Gerichtstraße und im Westen durch den Pankeradweg begrenzt.
Bezeichnung des Loses: Heizungsarbeiten
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Heizungsarbeiten
Leistungen:
— Errichtung eines Heizungsnetzes mit Flächenheizung und Heizkörper,
— Bau der Heizzentrale.
Bezeichnung des Loses: Lüftungsarbeiten
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lüftungsarbeiten
— Montage der vertikalen Lüftungsstränge,
— Montage von Abluftventilatoren für die Entlüftung der innenliegenden WC/ Bad Räume,
— Errichtung einer Müllraumentlüftung.
Bezeichnung des Loses: Sanitärarbeiten
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Sanitärarbeiten
— Errichtung eines Trink- und Abwassernetzes,
— Montage der Sanitärobjekte,
— Errichtung einer Löschwasserleitung nach DIN14462.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 13347 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes;
2) Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
— Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis),
— Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin,
— ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer,
— Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“.
Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen:
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben;
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge;
c) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen;
d) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016, 2017.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.2 Punkt 1) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
Mindeststandards:
Zu 1) Los 1 – Heizungsarbeiten
Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresgesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016, 2017 in Höhe von 700 000 EUR Brutto.
Los 2 – Lüftungsarbeiten
Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresgesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016, 2017 in Höhe von 120 000 EUR Brutto.
Los 3 – Sanitärarbeiten
Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresgesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016, 2017 in Höhe von 600 000 EUR Brutto.
Werden mehrere Lose angeboten, gilt als Mindestanforderung ein mittlerer Jahresgesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016, 2017, welcher der Summe der oben genannten Mindestanforderungen zu den jeweils angebotenen Losen entspricht.
Werden mehrere Lose angeboten, gilt als Mindestanforderung ein mittlerer Jahresgesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016, 2017, welcher der Summe der oben genannten Mindestanforderungen zu den jeweils angebotenen Losen entspricht.
Werden die Mindestanforderungen zu 1) nicht für alle angebotenen Lose nachgewiesen, führt dies zum Ausschluss des gesamten Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Erklärung über die Zahl der in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016, 2017 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 1) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
2) Referenzliste über ähnliche Leistungen in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 1.1.2015 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber), mit folgenden Angaben:
— Auftraggeber (Name und Adresse),
— Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Bezeichnung des Referenzprojektes,
— Beschreibung der Art der Leistung,
— Beschreibung des Leistungsumfanges,
— Ausführung unter bewohnten Bedingungen (ja / nein),
— Auftragssumme (brutto),
— Ausführungszeitraum (von / bis).
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ (Referenzliste) ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 2) geforderten Angaben den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von >=…
… 7 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016, 2017.
… 3 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016, 2017.
… 5 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016, 2017.
Werden mehrere Lose angeboten, gilt als Mindestanforderung eine durchschnittliche Anzahl von Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016, 2017, welche der Summe der oben genannten Mindestanforderung zu den jeweils angebotenen Losen entspricht.
Werden mehrere Lose angeboten, gilt als Mindestanforderung eine durchschnittliche Anzahl von Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016, 2017, welche der Summe der oben genannten Mindestanforderung zu den jeweils angebotenen Losen entspricht.
Zu 2) Los 1 – Heizungsarbeiten
Als Mindestanforderung gilt eine vergleichbare Referenz (Einbau von…
… Heizungsanlagen), welche im Zeitraum 1.1.2015 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurde (Abnahme durch den Auftraggeber), mit einem Auftragsvolumen von mindestens 300 000,00 EUR Brutto.
… Lüftungsanlagen), welche im Zeitraum 1.1.2015 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurde (Abnahme durch den Auftraggeber), mit einem Auftragsvolumen von mindestens 50 000,00 EUR Brutto.
… Sanitäranlagen), welche im Zeitraum 1.1.2015 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurde (Abnahme durch den Auftraggeber), mit einem Auftragsvolumen von mindestens 250 000,00 EUR Brutto.
Werden mehrere Lose angeboten, so sind die benannten Mindestanforderungen für Referenzen summiert nachzuweisen. Hierbei müssen die Auftragsvolumen zu den jeweiligen Losen klar ersichtlich sein.
Werden die Mindestanforderungen zu 2) nicht für alle angebotenen Lose nachgewiesen, führt dies zum Ausschluss des gesamten Angebotes.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
d) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
e) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
e) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
f) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Die Frist für rechtzeitig schriftlich beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 5.9.2018 / 13.00 Uhr.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 153-350237 (2018-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten für den Neubau eines Wohngebäudes
Die Gesobau AG beabsichtigt in der Wohnhausgruppe 802 – Schönwalder Straße 1-3/Neue Hochstraße 30 (Zufahrt Gerichtstraße) in 13347 Berlin einen Wohnneubau mit insgesamt 60 Wohneinheiten mit ca. 3 344 m
Es ist ein Baukörper mit 7 Vollgeschossen ohne Kellergeschoss geplant. Die Gebäudefigur besteht aus 2 gegeneinander versetzten Quadern, die durch ein Gelenk verbunden sind.
Im Erdgeschoss sind neben der Erschließung sämtliche Nebennutzflächen untergebracht, das Wohnen verteilt sich auf das 1. bis 6. Obergeschoss.
Die Grundfläche des Hauses umfasst ca. 761 qm. Die BGF erreicht ca. 5 123 qm. Die lichte Raumhöhe aller oberirdischen Geschosse liegt bei ca. 2,65 m.
Die gesamte Grundstücksfläche misst ca. 12 026 qm. Das Grundstück in Dreiecksform ist im Süden und Süd-Osten durch die Schönwalder Straße, im Norden durch die Gerichtstraße und im Westen durch den Pankeradweg begrenzt.
Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten für den Neubau eines Wohngebäudes
Die Gesobau AG beabsichtigt in der Wohnhausgruppe 802 – Schönwalder Straße 1-3/Neue Hochstraße 30 (Zufahrt Gerichtstraße) in 13347 Berlin einen Wohnneubau mit insgesamt 60 Wohneinheiten mit ca. 3 344 m
Es ist ein Baukörper mit 7 Vollgeschossen ohne Kellergeschoss geplant. Die Gebäudefigur besteht aus 2 gegeneinander versetzten Quadern, die durch ein Gelenk verbunden sind.
Im Erdgeschoss sind neben der Erschließung sämtliche Nebennutzflächen untergebracht, das Wohnen verteilt sich auf das 1. bis 6. Obergeschoss.
Die Grundfläche des Hauses umfasst ca. 761 qm. Die BGF erreicht ca. 5 123 qm. Die lichte Raumhöhe aller oberirdischen Geschosse liegt bei ca. 2,65 m.
Die gesamte Grundstücksfläche misst ca. 12 026 qm. Das Grundstück in Dreiecksform ist im Süden und Süd-Osten durch die Schönwalder Straße, im Norden durch die Gerichtstraße und im Westen durch den Pankeradweg begrenzt.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gesobau AG
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergmeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen;
b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen;
d) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen;
e) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
f) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signaturerfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
g) Weitere Informationen:
Die Frist für rechtzeitig schriftlich beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 5.9.2018/13.00 Uhr.
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergmeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen;
b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen;
d) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen;
e) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
f) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signaturerfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Die Frist für rechtzeitig schriftlich beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 5.9.2018/13.00 Uhr.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesobau AG beabsichtigt in der Wohnhausgruppe 802 – Schönwalder Straße 1-3/Neue Hochstraße 30 (Zufahrt Gerichtstraße) in 13347 Berlin einen Wohnneubau mit insgesamt 60 Wohneinheiten mit ca. 3 344 m
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-09 📅
Name: Harry Olivier KG
Postanschrift: Wupperstraße 10
Postort: Berlin
Postleitzahl: 14167
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Lerche GmbH
Postanschrift: Zinnaer Straße 45
Postort: Luckenwalde
Postleitzahl: 14943
Land: Teltow-Fläming
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergmeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen;
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergmeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen;
b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen;
d) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen;
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signaturerfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signaturerfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Frist für rechtzeitig schriftlich beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 5.9.2018/13.00 Uhr.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Martin - Luther - Straße 105
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.