Gewerk: Sichtestricharbeiten
Die Gesobau AG beabsichtigt im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes Stiftsweg 1 in Berlin Pankow den Einbau neuer schwimmender Zementestrichfußböden mir einem zusätzlichem industriellem Nutzbelag in den Bestandsgebäuden sowie im Neubau.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gesobau ag
Postanschrift: Wilhelmsruher Damm 142
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13439
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Martin Tschaepe
Telefon: +49 304073-1777📞
E-Mail: martin.tschaepe@gesobau.de📧
Fax: +49 304073-1788 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.gesobau.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Wohnungsbaugesellschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: WHG 996 – Stiftsweg 1 in 13187 Berlin – Sichtestricharbeiten
996-1-1588
Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Gewerk: Sichtestricharbeiten
Die Gesobau AG beabsichtigt im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes Stiftsweg 1 in Berlin Pankow den...”
Kurze Beschreibung
Gewerk: Sichtestricharbeiten
Die Gesobau AG beabsichtigt im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes Stiftsweg 1 in Berlin Pankow den Einbau neuer schwimmender Zementestrichfußböden mit einem zusätzlichem industriellem Nutzbelag in den Bestandsgebäuden sowie im Neubau.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 13187 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Gewerk: Sichtestricharbeiten
Im Gesamtleistungsumfang enthalten sind u.a.:
— ca. 1 560 m schwimmender Zementestrich, inkl. Wärmedämmung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Gewerk: Sichtestricharbeiten
Im Gesamtleistungsumfang enthalten sind u.a.:
— ca. 1 560 m schwimmender Zementestrich, inkl. Wärmedämmung und Trittschalldämmung, inverschiedenen Aufbauhöhen,
— ca. 439 m Heizestrichflächen,
— ca. 1 810 m Liefern und Einbauen von einem spannungsarm erhärtenden Industriebelag CTC60 aus mineralischem Werktrockenmörtel und,
— ca. 1 810 m schleifen und versiegeln der Nutzoberfläche.
Verfahren Art des Verfahrens
Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote/Aufforderungen zur Teilnahme an einem offenen Verfahren
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Das Vergabeverfahren wurde zunächst unter der TED-Nr. 2018/S 058-127478 bekanntgemacht. Es wurden keine annehmbaren Angebote in einem Offenen Verfahren...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Das Vergabeverfahren wurde zunächst unter der TED-Nr. 2018/S 058-127478 bekanntgemacht. Es wurden keine annehmbaren Angebote in einem Offenen Verfahren abgegeben, daher ist gem. VOB/A § 3a EU Absatz 3 Nr. 1 ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig.
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Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 058-127478
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: WHG 996 – Stiftsweg 1 in 13187 Berlin – Sichtestricharbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Freese Fußbodentechnik GmbH
Postanschrift: In der Aue 7
Postort: Remda-Teichel
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nordhausen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 172-389817 (2018-09-06)