Die „Sennhütte“ wird ein Exponat der Neuen Dauerausstellung „Landwirtschaft und Ernährung“. Das Exponat ist Bestandteil des Themenbereiches „Epilog/Idyll“ und muss für diese Ausstellung im Rahmen dieser Leistung wiederaufgebaut werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wiederaufbau des Exponates „Sennhütte“
18.208.00
Produkte/Dienstleistungen: Zimmer- und Tischlerarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die „Sennhütte“ wird ein Exponat der Neuen Dauerausstellung „Landwirtschaft und Ernährung“. Das Exponat ist Bestandteil des Themenbereiches „Epilog/Idyll“...”
Kurze Beschreibung
Die „Sennhütte“ wird ein Exponat der Neuen Dauerausstellung „Landwirtschaft und Ernährung“. Das Exponat ist Bestandteil des Themenbereiches „Epilog/Idyll“ und muss für diese Ausstellung im Rahmen dieser Leistung wiederaufgebaut werden.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Zimmer- und Tischlerarbeiten📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Haupthaus Deutsches Museum, Museumsinsel 1, 80358 München
Beschreibung der Beschaffung:
“Die „Sennhütte“ wird ein Exponat der Neuen Dauerausstellung „Landwirtschaft und Ernährung“. Die Ausstellung wird im Mai 2020 als eine von 19 Ausstellungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die „Sennhütte“ wird ein Exponat der Neuen Dauerausstellung „Landwirtschaft und Ernährung“. Die Ausstellung wird im Mai 2020 als eine von 19 Ausstellungen des 1. Realisierungsabschnittes neu eröffnet werden. Das Exponat ist Bestandteil des Themenbereiches „Epilog/Idyll“ und muss für diese Ausstellung im Rahmen dieser Leistung wiederaufgebaut werden.
Die Sennhütte wurde von August bis November 2015 aus der damaligen Ausstellung „Landwirtschaft“ abgebaut und befindet sich derzeit zerlegt im Außendepot des Deutschen Museums. Es wurde eine umfangreiche Abbau-Dokumentation angefertigt, die Grundlage des Wiederaufbaus ist. Besonders zu beachten ist ein sorgfältiger Umgang mit neuer Bausubstanz.
Der Wiederaufbau ist in Wort und Bild zu dokumentieren, insbesondere Ergänzungen oder ggf. der Austausch von originaler Substanz aus statischen, konstruktiven oder optischen Gründen.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-27 📅
Datum des Endes: 2019-06-23 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Angaben gemäß Formblatt L 124
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-16
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-16
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Deutsches Museum, Museumsinsel 1, 80538 München.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen.
“Die Angebotsabgabe ist sowohl elektronisch über die Vergabeplattform des Bundesbeschaffungsamtes unterwww.evergabe-online.de als auch postalisch unter...”
Die Angebotsabgabe ist sowohl elektronisch über die Vergabeplattform des Bundesbeschaffungsamtes unterwww.evergabe-online.de als auch postalisch unter Verwendung des Kennzettels möglich.
Hinweis gemäß § 11 a (3) VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-21762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-21762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-21762847 📠
Quelle: OJS 2018/S 176-399099 (2018-09-11)
Ergänzende Angaben (2018-09-13)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 176-399099
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Die Angebotsabgabe ist sowohl elektronisch über die Vergabeplattform des Bundesbeschaffungsamtes unterwww.evergabe-online.de als auch postalisch unter...”
Text
Die Angebotsabgabe ist sowohl elektronisch über die Vergabeplattform des Bundesbeschaffungsamtes unterwww.evergabe-online.de als auch postalisch unter Verwendung des Kennzettels möglich.
Hinweis gemäß § 11 a (3) VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Text:
“Die Angebotsabgabe ist sowohl elektronisch über die Vergabeplattform des Bundesbeschaffungsamtes unterwww.evergabe-online.de als auch postalisch unter...”
Text
Die Angebotsabgabe ist sowohl elektronisch über die Vergabeplattform des Bundesbeschaffungsamtes unterwww.evergabe-online.de als auch postalisch unter Verwendung des Kennzettels möglich.
Hinweis gemäß § 11 a (3) VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Bitte beachten Sie: die Teilnahme an EU-weiten Vergabeverfahren, sowie die gesamte Kommunikation sind ab 19.10.2018 nur noch über die e-Vergabe-Plattform möglich und zulässig. Es empfiehlt sich daher, sich bei dieser zu registrieren, um eine Teilnahme an den Vergabeverfahren zu gewährleisten.
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Quelle: OJS 2018/S 178-403962 (2018-09-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 25513.60 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Haupthaus Deutsches Museum
Museumsinsel 1
80358 München
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 176-399099
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 18.208.00
Titel: Wiederaufbau des Exponates „Sennhütte“
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stemmer, Gschwind, Obertreis & Walser GbR
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 25513.60 💰
“Die Angebotsabgabe ist sowohl elektronisch über die Vergabeplattform des Bundesbeschaffungsamtes unterwww.evergabe-online.de als auch postalisch unter...”
Die Angebotsabgabe ist sowohl elektronisch über die Vergabeplattform des Bundesbeschaffungsamtes unterwww.evergabe-online.de als auch postalisch unter Verwendung des Kennzettels möglich.
Hinweis gemäß § 11 a (3) VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Bitte beachten Sie: die Teilnahme an EU-weiten Vergabeverfahren, sowie die gesamte Kommunikation sind ab 19.10.2018 nur noch über die eVergabe-Plattform möglich und zulässig. Es empfiehlt sich daher, sich bei dieser zu registrieren, um eine Teilnahme an den Vergabeverfahren zu gewährleisten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei
Der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2019/S 012-024363 (2019-01-14)