Winterdienstleistungen auf öffentlichen und privaten Flächen und Reinigung von Straßen (einschließlich Gehwegen)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Winterdienstleistungen auf öffentlichen und privaten Flächen und Reinigung von Straßen (einschließlich Gehwegen) auf den Liegenschaften.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-31 Auftragsbekanntmachung
2018-04-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-01-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schneeräumung
Referenznummer: VOEK-235-17
Kurze Beschreibung:
Winterdienstleistungen auf öffentlichen und privaten Flächen und Reinigung von Straßen (einschließlich Gehwegen) auf den Liegenschaften.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schneeräumung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Glatteisbeseitigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de 📧
Telefon: +49 30-31811552 📞
Fax: +49 30-31811560 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=184667 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=184667 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-31 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 023-048584
ABl. S-Ausgabe: 23
Zusätzliche Informationen
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis (Wertungssumme). Die Wertungssumme ist der Wertungsgesamtpreis für Leistungen und Optionen (brutto) für alle Liegenschaften, der sich aus der Anlage „Preisblatt“ ergibt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sicherstellung, Herbeiführung und gegebenenfalls Wiederherstellung der verkehrssicheren Benutzbarkeit von Flächen auf den Ausführungsorten (Wege, Straßen und Plätze sowie die zugehörigen öffentlichen Wege, Straßen und Plätze) sowie die Reinigung und Erhaltung der Sauberkeit und baulichen Substanz. Die Winterdienstleistungen sind grundsätzlich während des als „Saison" festgelegten Zeitraums vom 1.10. – 30.4. des Folgejahres zu erbringen. Soweit eine entsprechende Witterung herrscht, sind sie auch in den Zeiträumen vor und nach diesem „Saison“-Zeitraum zu erbringen. Die Straßenreinigungsleistungen sind grundsätzlich während des Zeitraums vom 1.5. – 30.9. des Jahres zu erbringen. Soweit eine entsprechende Witterung herrscht, sind sie auch in den Zeiträumen vor und nach diesem „Saison“-Zeitraum zu erbringen.
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Entleeren und Reinigen von Gullys, Regenablaufrinnen und Aschenbechern.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag soll m.W.v. 1.10.2018 für die Dauer von zwei Jahren mit einer jährlichen Verlängerungsoption von bis zu vier Jahren abgeschlossen werden. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 30.9.2022.
Beschreibung der Optionen:
Winterdienst- und Straßenreinigungsleistungen außerhalb der jeweilig festgelegten "Saison".
Schneeabfuhr nach Einzelbeauftragung.
Zusätzliche Arbeitsgänge nach Einzelbeauftragung.
Zusätzliche Informationen:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis (Wertungssumme).
Die Wertungssumme ist der Wertungsgesamtpreis für Leistungen und Optionen (brutto) für alle Liegenschaften, der sich aus der Anlage „Preisblatt“ ergibt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutsches Patent- und Markenamt, Zweibrückenstraße 12, 80331 München; Schwere-Reiter-Straße 37, 80797 München;
Deutsches Patent- und Markenamt & Bundespatentgericht, Cincinnatistraße 64, 81549 München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Angaben, die mit Vordruck "Bieterauskunft gem. § 15 VgV" einzureichen sind:
1. Angaben zu Einzelbieter/Bietergemeinschaft.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen;
2.2 Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten).
3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben, die mit Vordruck "Bieterauskunft gem. § 15 VgV" einzureichen sind:
4. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3 Mio. €, Sachschäden 3 Mio. €, Vermögensschäden 1 Mio. €, Verlust von der AG‘in überlassenen Gegenständen (Schlüssel, etc.): 250 000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
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5.Angaben zu Umsätzen.
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards: Einhaltung der Deckungssummen in der Betriebshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben, die mit Vordruck "Bieterauskunft gem. § 15 VgV" einzureichen sind:
6. Angaben zu Unterauftragnehmerleistungen bzw. zur Eignungsleihe nach § 47 VgV.
Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen; Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist Der Bieter ist verpflichtet, auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer vor Zuschlagserteilung zu benennen und deren Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Dies ist Voraussetzung für eine Wertung des Angebotes (siehe Vordruck „VHB 235 “ und „VHB 236“).
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Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle hat der Bieter die Eigenerklärungen und Nachweise für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer vorzulegen.
7. Angaben zum praktizierten Qualitätsmanagement (nicht zwingend erforderlich).
8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung:
Dass ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt wird, dass dem Unternehmen auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
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9. Angaben zu Referenzen.
Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbarkeit: Winterdienst auf öffentlichen und privaten Flächen sowie Reinigung von Straßen (einschließlich Gehwegen).
Mindestanforderung an die Referenzen:
Der öffentliche Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben.
Wenn durch die Referenzprüfung festgestellt wird, dass das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, wird das Angebot des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Mindeststandards:
Mindesanforderung an die Referenzen:
Wenn durch die Referenzprüfung festgestellt wird, dass das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, wird das Angebot des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Ort des Eröffnungstermins: Siehe I. 1).

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Verdingung Frau Schneider
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=184667 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www. evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
Die Verwendung der in den Bewerbungsunterlagen vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes.
2) Der Vordruck "Angebotsschreiben VHB 633" ist zu unterzeichnen bzw. elektronisch zu signieren. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen bzw. elektronisch zu signieren.
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3) Das Angebot ist in elektronischer Form oder postalisch in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Geforderte Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist, mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
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4) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
5) Die geforderten Angaben und Erklärungen gemäß Ziffer III. 1.1) bis III. 1.3) sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen.
6) Es besteht die Möglichkeit der Übersendung der Ausschreibungsunterlagen sowie weiterer Informationen durch die Verdingungsstelle an den Bewerber. Hierfür ist eine Registrierung des Bewerbers durch seine E-Mailadresse erforderlich.
7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die elektronisch oder schriftlich an die unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu stellen sind, endet am 13.3.2018.
Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
8) Preisnachlässe
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die:
— ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und,
— an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
9) Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 023-048584 (2018-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 070-155754
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 023-048584
ABl. S-Ausgabe: 70

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sicherstellung, Herbeiführung und gegebenenfalls Wiederherstellung der verkehrssicheren Benutzbarkeit von Flächen auf den Ausführungsorten (Wege, Straßen und Plätze sowie die zugehörigen öffentlichen Wege, Straßen und Plätze) sowie die Reinigung und Erhaltung der Sauberkeit und baulichen Substanz. Die Winterdienstleistungen sind grundsätzlich während des als „Saison“ festgelegten Zeitraums vom 1.10.-30.4. des Folgejahres zu erbringen. Soweit eine entsprechende Witterung herrscht, sind sie auch in den Zeiträumen vor und nach diesem „Saison“-Zeitraum zu erbringen. Die Straßenreinigungsleistungen sind grundsätzlich während des Zeitraums vom 1.5.-30.9. des Jahres zu erbringen. Soweit eine entsprechende Witterung herrscht, sind sie auch in den Zeiträumen vor und nach diesem „Saison“-Zeitraum zu erbringen.
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Beschreibung der Optionen:
Winterdienst- und Straßenreinigungsleistungen außerhalb der jeweilig festgelegten „Saison“,
Schneeabfuhr nach Einzelbeauftragung,

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-05 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Verwendung der in den Bewerbungsunterlagen vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes;
(2) Der Vordruck „Angebotsschreiben VHB 633“ ist zu unterzeichnen bzw. elektronisch zu signieren. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen bzw. elektronisch zu signieren;
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(3) Das Angebot ist in elektronischer Form oder postalisch in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist, mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen;
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(4) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen;
(5) Die geforderten Angaben und Erklärungen gemäß Ziffer III. 1.1) bis III. 1.3) sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen;
(6) Es besteht die Möglichkeit der Übersendung der Ausschreibungsunterlagen sowie weiterer Informationen durch die Verdingungsstelle an den Bewerber. Hierfür ist eine Registrierung des Bewerbers durch seine E-Mailadresse erforderlich;
(7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die elektronisch oder schriftlich an die unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu stellen sind, endet am 13.3.2018.
Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt;
(8) Preisnachlässe
(9) Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 070-155754 (2018-04-10)