1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
Die Verwendung der in den Bewerbungsunterlagen vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes;
(2) Der Vordruck „Angebotsschreiben" ist zu unterzeichnen bzw. elektronisch zu signieren. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen bzw. elektr. zu signieren;
(3) Angebote können elektronisch übermittelt werden. Sie können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe per E-Mail führt zum Ausschluss des Angebots. Bei elektr. Angebotsabgabe muss das Angebotsschreiben in Textform (§ 126 b BGB) abgefasst sein, d.h. es muss sich um eine abgeschlossene, lesbare Erklärung handeln, in der die Person des Erklärenden genannt wird.
Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektr. Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektr. Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf
www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektr. Signaturen. Die tech. Parameter zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektr. Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektr. Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Weitergehende Informationen stehen auf
https://www.evergabe-online.info bereit.
Angebote können auch per Post bzw. durch einen privaten Zustelldienst, unmittelbar durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder Abgabe in der Poststelle des Dienstgebäudes zugestellt werden. Bei dieser Form der Übermittlung muss das Angebotsschreiben unterschrieben sein. Nicht unterschriebene oder in Kopie eingereichte Angebote gelten als nicht abgegeben. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der Eingangsstempel der Dienststelle maßgebend. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang der Angebote liegt beim Absender.
Diese Angebote müssen in einem fest verschlossenen Umschlag, gerichtet an die nachfolgende Anschrift, rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle eingegangen sein.
Geforderte Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist, mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen;
(4) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
(5) Die geforderten Angaben und Erklärungen gemäß Ziffer III. 1.1) bis III. 1.3) sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen;
(6) Es besteht die Möglichkeit der Übersendung der Ausschreibungsunterlagen sowie weiterer Informationen durch die Verdingungsstelle an den Bewerber. Hierfür ist eine Registrierung des Bewerbers durch seine E-Mail-Adresse erforderlich;
(7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die elektronisch oder schriftlich an die unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu stellen sind, endet am 16.04.2018, 12.00.
Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(8) Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich.