Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) plant mit diesem Vergabeverfahren – im Auftrag des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) – die Organisation und Durchführung von Wirtschaftsprüfungen, d. h. die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2021 unter Einbeziehung der Buchführung nach §§ 317ff. HGB. Darüber hinaus soll der Prüfumfang um § 53 HGrG erweitert werden, um unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein aktuelles Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu ermitteln. Die Wirtschaftsprüfungen sollen im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB vergeben werden. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (dem späteren Auftragnehmer).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Referenznummer: 2018 / ZBL / Z.18-0093
Kurze Beschreibung:
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) plant mit diesem Vergabeverfahren – im Auftrag des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) – die Organisation und Durchführung von Wirtschaftsprüfungen, d. h. die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2021 unter Einbeziehung der Buchführung nach §§ 317ff. HGB. Darüber hinaus soll der Prüfumfang um § 53 HGrG erweitert werden, um unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein aktuelles Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu ermitteln. Die Wirtschaftsprüfungen sollen im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB vergeben werden. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (dem späteren Auftragnehmer).
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) plant mit diesem Vergabeverfahren – im Auftrag des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) – die Organisation und Durchführung von Wirtschaftsprüfungen, d. h. die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2021 unter Einbeziehung der Buchführung nach §§ 317ff. HGB. Darüber hinaus soll der Prüfumfang um § 53 HGrG erweitert werden, um unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein aktuelles Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu ermitteln. Die Wirtschaftsprüfungen sollen im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB vergeben werden. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (dem späteren Auftragnehmer).
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur),
— Fortgeschrittene elektronische Signatur,
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YY5Y
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur),
— Fortgeschrittene elektronische Signatur,
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YY5Y
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 260 700 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Jahresabschluss wird unter Einbeziehung der Buchführung nach den Vorschriften der §§ 317ff. HGB geprüft. Der Prüfungsumfang wird erweitert nach § 53 HGrG. Neben den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) sollen bei der Prüfung auch der Haushaltsvollzug und die Einhaltung der Bewirtschaftungsauflagen des Ministeriums der Finanzen für das zu prüfende Geschäftsjahr des LBM beachtet werden.
Der Jahresabschluss wird unter Einbeziehung der Buchführung nach den Vorschriften der §§ 317ff. HGB geprüft. Der Prüfungsumfang wird erweitert nach § 53 HGrG. Neben den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) sollen bei der Prüfung auch der Haushaltsvollzug und die Einhaltung der Bewirtschaftungsauflagen des Ministeriums der Finanzen für das zu prüfende Geschäftsjahr des LBM beachtet werden.
Die Prüfung richtet sich in Form und Inhalt nach den Grundätzen ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer und wird erweitert um eine aussagefähige Erläuterung der einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Prüfung richtet sich in Form und Inhalt nach den Grundätzen ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer und wird erweitert um eine aussagefähige Erläuterung der einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.
Des Weiteren ist gemäß § 10 der Organisationsverfügung für den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz vom 1.1.2018 die Geschäftsführung unter Berücksichtigung der für Beteiligungen des Landes geltenden Prüfungsbestimmungen zu prüfen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 260 700 EUR 💰
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist;
c) Der Bieter bzw. Bewerber hat mit Abgabe des Angebotes einen Nachweis der Eintragung in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer gemäß § 40 Abs. 3 Wirtschaftsprüferordnung vorzulegen;
d) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch „Teil A – Bietergemeinschaft“ vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.
d) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch „Teil A – Bietergemeinschaft“ vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.
e) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a), b) und c) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verfügbarkeitserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen (die Eigenerklärung zu b) jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage „Teil A – Unterauftragnehmer“ anzuführen.
e) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a), b) und c) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verfügbarkeitserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen (die Eigenerklärung zu b) jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage „Teil A – Unterauftragnehmer“ anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Nachweis einer wirksam abgeschlossenen und bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Dritterklärung, Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate). Alternativ kann eine verbindliche Erklärung vorgelegt werden, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird (Eigenerklärung);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Nachweis einer wirksam abgeschlossenen und bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Dritterklärung, Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate). Alternativ kann eine verbindliche Erklärung vorgelegt werden, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird (Eigenerklärung);
b) Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen und Vermögensschäden: Mindestens jeweils 4 000 000,00 EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden je Schadensfall.
Mindestanforderung an den Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags: Mindestens 100 000,00 EUR Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags im Jahr 2017.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage „Teil A – Referenzen“ mindestens 3 Referenzprojekte über wesentliche Leistungen in letzten 3 Jahren anzugeben. Hinweis: Die Vergabestelle berücksichtigt bei der Eignungsprüfung auch Referenzen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 VgV);
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage „Teil A – Referenzen“ mindestens 3 Referenzprojekte über wesentliche Leistungen in letzten 3 Jahren anzugeben. Hinweis: Die Vergabestelle berücksichtigt bei der Eignungsprüfung auch Referenzen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 VgV);
b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen:
— zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien/festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte (davon Wirtschaftsprüfer) für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Mindestens 2 Referenzen müssen im Bereich der Jahresabschlussprüfung einer Einrichtung der öffentlichen Verwaltung erbracht worden sein.
Mindestanforderung an die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl: Durchschnittlich mindestens 2 freie/festangestellte Wirtschaftsprüfer im Jahr 2017.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Der Bieter bzw. Bewerber hat mit Abgabe des Angebotes einen Nachweis der Eintragung in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer gemäß § 40 Abs. 3 Wirtschaftsprüferordnung vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A – Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A – Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Koblenz
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur),
— Fortgeschrittene elektronische Signatur,
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 651/9494-511📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de📧
Fax: +49 651/9494-179 📠
Internetadresse: www.add.rlp.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131/16-2234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131/16-2113 📠
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏
Quelle: OJS 2018/S 152-349291 (2018-08-07)
Ergänzende Angaben (2018-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) plant mit diesem Vergabeverfahren - im Auftrag des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) – die Organisation und Durchführung von Wirtschaftsprüfungen, d. h. die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2021 unter Einbeziehung der Buchführung nach §§ 317ff. HGB. Darüber hinaus soll der Prüfumfang um § 53 HGrG erweitert werden, um unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein aktuelles Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu ermitteln. Die Wirtschaftsprüfungen sollen im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB vergeben werden. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (dem späteren Auftragnehmer).
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) plant mit diesem Vergabeverfahren - im Auftrag des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) – die Organisation und Durchführung von Wirtschaftsprüfungen, d. h. die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2021 unter Einbeziehung der Buchführung nach §§ 317ff. HGB. Darüber hinaus soll der Prüfumfang um § 53 HGrG erweitert werden, um unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein aktuelles Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu ermitteln. Die Wirtschaftsprüfungen sollen im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB vergeben werden. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (dem späteren Auftragnehmer).
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Buchprüfung📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) hat mit diesem Vergabeverfahren – im Auftrag des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) – die Organisation und Durchführung von Wirtschaftsprüfungen, d. h. die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2021 unter Einbeziehung der Buchführung nach §§ 317ff. HGB vergeben. Darüber hinaus wird der Prüfumfang um § 53 HGrG erweitert, um unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein aktuelles Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu ermitteln. Die Wirtschaftsprüfungen wurde im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB vergeben. Ziel war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen.
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) hat mit diesem Vergabeverfahren – im Auftrag des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) – die Organisation und Durchführung von Wirtschaftsprüfungen, d. h. die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2021 unter Einbeziehung der Buchführung nach §§ 317ff. HGB vergeben. Darüber hinaus wird der Prüfumfang um § 53 HGrG erweitert, um unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein aktuelles Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu ermitteln. Die Wirtschaftsprüfungen wurde im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB vergeben. Ziel war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 196 600 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge