Das BMEL ist als federführendes Ressort für den Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft, (im Folgenden: „LULUCF“ für englisch land use, land use change and forestry) vom BMU um Vorlage von geeigneten Maßnahmenvorschlägen für das Maßnahmenprogramm 2030 zum Erfüllen des Sektorziels für das Maßnahmeprogramm 2030 gebeten worden. Daher wird ein hoher Bedarf an klimaschutz- und umweltfachlicher Prüfung der Maßnahmenvorschläge entstehen. Diese Vorschläge müssen – insbesondere vor der angestrebten Finalisierung des ersten Maßnahmenprogramms im ersten Quartal 2019 – kontinuierlich auf ihre Klimaschutzwirkung hin analysiert werden. Dabei muss das BMU gegenüber den Maßnahmenvorschlägen und Debattenbeiträgen, die von verschiedenen Akteuren vorgelegt werden, wissenschaftlich fundiert Stellung beziehen sowie eigene Vorschläge unterbreiten können, deren Minderungsleistung ebenfalls quantifiziert sein sollte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Telefon: +49 30 / 20199-3226📞
E-Mail: c.niebergall@fz-juelich.de📧
Region: Berlin🏙️
URL: www.bmu.bund.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E36276129🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wissenschaftliche Analysen zu aktuellen klimapollitischen Fragen im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF)”
Produkte/Dienstleistungen: Beratung in Umweltfragen📦
Kurze Beschreibung:
“Das BMEL ist als federführendes Ressort für den Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft, (im Folgenden: „LULUCF“ für englisch land...”
Kurze Beschreibung
Das BMEL ist als federführendes Ressort für den Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft, (im Folgenden: „LULUCF“ für englisch land use, land use change and forestry) vom BMU um Vorlage von geeigneten Maßnahmenvorschlägen für das Maßnahmenprogramm 2030 zum Erfüllen des Sektorziels für das Maßnahmeprogramm 2030 gebeten worden. Daher wird ein hoher Bedarf an klimaschutz- und umweltfachlicher Prüfung der Maßnahmenvorschläge entstehen. Diese Vorschläge müssen – insbesondere vor der angestrebten Finalisierung des ersten Maßnahmenprogramms im ersten Quartal 2019 – kontinuierlich auf ihre Klimaschutzwirkung hin analysiert werden. Dabei muss das BMU gegenüber den Maßnahmenvorschlägen und Debattenbeiträgen, die von verschiedenen Akteuren vorgelegt werden, wissenschaftlich fundiert Stellung beziehen sowie eigene Vorschläge unterbreiten können, deren Minderungsleistung ebenfalls quantifiziert sein sollte.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei der Diskussion von Maßnahmen wird auch die Frage eine Rolle spielen, wie die durchgeführten Folgenabschätzungen die Minderungseffekte sowie weitere...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei der Diskussion von Maßnahmen wird auch die Frage eine Rolle spielen, wie die durchgeführten Folgenabschätzungen die Minderungseffekte sowie weitere ökologische sowie soziale und ökonomische Folgewirkungen bewerten. Im Zuge der Erarbeitung des ersten Maßnahmeprogramms sind für den Sektor LULUCF eine Reihe von fachlichen Fragestellungen und erheblicher Analysebedarf abzusehen. Ziel des Vorhabens ist die kurzfristige Unterstützung des BMU durch die Erstellung von Kurzstudien, Stellungnahmen, Berechnungen der ökonomischen Wirkungen u. ä. sowie wissenschaftlichen Analysen zu aktuellen Themen der klima- und energiepolitischen Debatte mit Bezug auf den Sektor LULUCF. Dem AG ist es wichtig, dass der AN die vorliegenden Maßnahmenvorschläge fachlich/inhaltlich bewerten kann und darüberhinaus eigene Vorschläge mit dem Ziel des Lückenschlusses für die Erfüllung der Sektorziele einbringen kann.
Arbeitspaket 1.1:
Fachliche Bewertung von aktuell-politischen Maßnahmenvorschlägen sowie Einholung entsprechender Fachinformationen zu Klimaschutzmaßnahmen im Bereich LULUCF Arbeitspaket 1.2:
Zuarbeiten zur Bearbeitung von Anfragen aus dem politischen Bereich (Anfragen der Hausleitung des BMU, ggf. Parlamentarische Anfragen) Arbeitspaket 2.1:
Erstellung von Kurzstudien zu ausgewählten klimaschutzfachlichen Fragestellungen für den Bereich LULUCF, die sich zumindest teilweise aus der laufenden politischen Debatte entwickeln und jeweils innerhalb von einem Monat angefertigt werden müssen. Die Studien beziehen sich idR. auf die Bewertungspapiere des AP 1.1.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 14
Zusätzliche Informationen: Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung:
— Beschreibung des Anbieters und der Partner
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung:
— Beschreibung des Anbieters und der Partner
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen und es ist eine Verpflichtungserklärung mit Originalunterschrift des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen,
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen,
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht gegeben sind,
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlussgründe des § 124 GWB nicht gegeben sind,
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 (Mindestlohngesetz-MiLOG).
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z.B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die Berechnung der 3 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet.
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
—— abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt o Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen) Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1) Kenntnisse im Bereich LUFUCF der unter III genannten Themenfelder (die Kenntnisse können in mehreren Referenzen vorgelegt werden):
a) Kenntnisse im Bereich Klimaschutz und Moore/Moornutzung
b) Kenntnisse im Bereich Klimaschutz und Boden/Bodennutzung
c) Kenntnisse im Bereich Klimaschutz und nachhaltige Waldbewirtschaftung
d) Kenntnisse im Bereich der natürlichen Entwicklung von Wäldern, Mooren und Böden
e) Kenntnisse in den Bereichen: Verbissproblematik im Wald oder Flächenverbrauch oder Biodiversität
2) Kenntnisse der THG-Bilanzierungen im Bereich LULUCF
3) Erfahrung mit der Erstellung und Aufbereitung von Papieren für den politischen Raum Es sind zu den Punkten 1. bis 3. jeweils mindestens 3 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 3 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
—— Projektbezeichnung
— Projektlaufzeit
— Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes
— Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket Arbeitsschritt)
— Angabe des Auftraggebers Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben (siehe Vergabeunterlagen).
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja.
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-04
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-04
13:00 📅
“Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen...”
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E36276129 (http://www.subreport.de/E36276129) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de mit der ELVIS-ID-Nr. E36276129 ein (http://www.subreport.de/ E36276129).
Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Plattform „subreport“ (http://www.subreport.de/ E36276129) erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 23.8.2018 zu stellen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundekartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kotaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
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Quelle: OJS 2018/S 143-327383 (2018-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Fax: +49 30 / 20199-3334 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei der Diskussion von Maßnahmen wird auch die Frage eine Rolle spielen, wie die durchgeführten Folgenabschätzungen die Minderungseffekte sowie weitere...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei der Diskussion von Maßnahmen wird auch die Frage eine Rolle spielen, wie die durchgeführten Folgenabschätzungen die Minderungseffekte sowie weitere ökologische sowie soziale und ökonomische Folgewirkungen bewerten. Im Zuge der Erarbeitung des ersten Maßnahmeprogramms sind für den Sektor LULUCF eine Reihe von fachlichen Fragestellungen und erheblicher Analysebedarf abzusehen. Ziel des Vorhabens ist die kurzfristige Unterstützung des BMU durch die Erstellung von Kurzstudien, Stellungnahmen, Berechnungen der ökonomischen Wirkungen u. ä. sowie wissenschaftlichen Analysen zu aktuellen Themen der klima- und energiepolitischen Debatte mit Bezug auf den Sektor LULUCF. Dem AG ist es wichtig, dass der AN die vorliegenden Maßnahmenvorschläge fachlich/inhaltlich bewerten kann und darüberhinaus eigene Vorschläge mit dem Ziel des Lückenschlusses für die Erfüllung der Sektorziele einbringen kann.
Arbeitspaket 1.1:
Fachliche Bewertung von aktuell-politischen Maßnahmenvorschlägen sowie Einholung entsprechender Fachinformationen zu Klimaschutzmaßnahmen im Bereich LULUCF Arbeitspaket 1.2:
Zuarbeiten zur Bearbeitung von Anfragen aus dem politischen Bereich (Anfragen der Hausleitung des BMU, ggf. Parlamentarische Anfragen) Arbeitspaket 2.1:
Erstellung von Kurzstudien zu ausgewählten klimaschutzfachlichen Fragestellungen für den Bereich LULUCF, die sich zumindest teilweise aus der laufenden politischen Debatte entwickeln und jeweils innerhalb von einem Monat angefertigt werden müssen. Die Studien beziehen sich i. d. R. auf die Bewertungspapiere des AP 1.1.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes:
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisatorische Umsetzung:
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 143-327383
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Wissenschaftliche Analysen zu aktuellen klimapolitischen Fragen im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ökoinstitut e.V.
Postort: Freiburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht...”
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle)nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
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Quelle: OJS 2018/S 224-513060 (2018-11-19)