Das BMEL ist als federführendes Ressort für den Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft, (im Folgenden: „LULUCF“ für englisch land use, land use change and forestry) vom BMU um Vorlage von geeigneten Maßnahmenvorschlägen für das Maßnahmenprogramm 2030 zum Erfüllen des Sektorziels für das Maßnahmeprogramm 2030 gebeten worden. Daher wird ein hoher Bedarf an klimaschutz- und umweltfachlicher Prüfung der Maßnahmenvorschläge entstehen. Diese Vorschläge müssen – insbesondere vor der angestrebten Finalisierung des ersten Maßnahmenprogramms im ersten Quartal 2019 – kontinuierlich auf ihre Klimaschutzwirkung hin analysiert werden. Dabei muss das BMU gegenüber den Maßnahmenvorschlägen und Debattenbeiträgen, die von verschiedenen Akteuren vorgelegt werden, wissenschaftlich fundiert Stellung beziehen sowie eigene Vorschläge unterbreiten können, deren Minderungsleistung ebenfalls quantifiziert sein sollte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in Umweltfragen
Kurze Beschreibung:
“Das BMEL ist als federführendes Ressort für den Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft, (im Folgenden: „LULUCF“ für englisch land...”
Kurze Beschreibung
Das BMEL ist als federführendes Ressort für den Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft, (im Folgenden: „LULUCF“ für englisch land use, land use change and forestry) vom BMU um Vorlage von geeigneten Maßnahmenvorschlägen für das Maßnahmenprogramm 2030 zum Erfüllen des Sektorziels für das Maßnahmeprogramm 2030 gebeten worden. Daher wird ein hoher Bedarf an klimaschutz- und umweltfachlicher Prüfung der Maßnahmenvorschläge entstehen. Diese Vorschläge müssen – insbesondere vor der angestrebten Finalisierung des ersten Maßnahmenprogramms im ersten Quartal 2019 – kontinuierlich auf ihre Klimaschutzwirkung hin analysiert werden. Dabei muss das BMU gegenüber den Maßnahmenvorschlägen und Debattenbeiträgen, die von verschiedenen Akteuren vorgelegt werden, wissenschaftlich fundiert Stellung beziehen sowie eigene Vorschläge unterbreiten können, deren Minderungsleistung ebenfalls quantifiziert sein sollte.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in Umweltfragen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.bund.de🌏
E-Mail: c.niebergall@fz-juelich.de📧
Telefon: +49 30 / 20199-3226📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E36276129🌏
“Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.”
Quelle: OJS 2018/S 143-327383 (2018-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 30 / 20199-3334 📠
“Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht...”
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
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Quelle: OJS 2018/S 224-513060 (2018-11-19)