Grobmassen / Beschreibung des Leistungsumfanges:
1 St. Holz-Glas-Element, RS;
4 St. Holz-Glas-Element, T30-RS;
1 St. Holz-Glas-Element, F30, Festverglasung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Waldkliniken Eisenberg GmbH
Postanschrift: Klosterlausnitzer Str. 81
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 07607
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Waldkliniken Eisenberg GmbH, Vergabestelle, Klosterlausnitzer Str. 81, 07607 Eisenberg”
Telefon: +49 36691-81857📞
E-Mail: bettenhaus@waldkliniken-eisenberg.de📧
Fax: +49 36691-81907 📠
Region: Saale-Holzland-Kreis🏙️
URL: http://www.waldkliniken-eisenberg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: WKE – BV Neubau Bettenhaus: VE430 Holz-Glas-Anlagen, innen
Produkte/Dienstleistungen: Bautischlerarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Grobmassen / Beschreibung des Leistungsumfanges:
1 St. Holz-Glas-Element, RS;
4 St. Holz-Glas-Element, T30-RS;
1 St. Holz-Glas-Element, F30, Festverglasung.”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 114-258558
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Laufzeit des Vertrages
Alter Wert
Text: Beginn: 27.8.2018
Ende: 14.12.2018
Neuer Wert
Text:
“Ausführungsbeginn: 10.9.2018;
Fertigstellung: 28.2.2019.
Einzelfristen:
Vorlage prüffähige Werk- und Montageplanung: 24.9.2018;
Ausführungsfristen EG:...”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Zimmer- und Tischlerarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör📦
Ort der Leistung: Saale-Holzland-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eisenberg, Thüringen, Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Grobmassen/Beschreibung des Leistungsumfanges:
— 1 Stück Holz-Glas-Element, RS,
— 4 Stück Holz-Glas-Element, T30-RS,
— 1 Stück Holz-Glas-Element, F30,...”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 114-258558
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: WKE – BV Neubau Bettenhaus: VE430 Holz-Glas-Anlagen, innen
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“— die Beschaffung der Leistung erfolgt nunmehr im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a EU Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU,
— die Voraussetzungen...”
— die Beschaffung der Leistung erfolgt nunmehr im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a EU Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU,
— die Voraussetzungen der Norm liegen vor; bei einem offenen Verfahren sind keine Angebote bzw. keine Teilnahmeanträge abgegeben worden und die ursprünglichen Vertragsunterlagen wurden für die Folgebeschaffung nicht grundlegend geändert,
— zur Rechtsbehelfsbelehrung siehe unten unter Ziffer VI.4.3).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠
URL: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠
URL: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachprüfungsverfahren:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachprüfungsverfahren:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Rügepflicht:
— erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unter den vorstehend genannten Kontaktdaten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB unzulässig,
— im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff.VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen. Die unter vorstehend „Nachprüfungsverfahren“ genannten Fristen bleiben hiervon unberührt und können ggf. vorher bereits ablaufen, was ebenfalls zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens führen würde.
Verfahren Art des Verfahrens
Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote/Aufforderungen zur Teilnahme an einem offenen Verfahren
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Mit Bekanntmachung 2018/S 114-258558 wurde der Auftrag zur Beschaffung die der VE 430 Holz-Glas-Analgen innen gegenständlichen Leistungen im Wege des...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Mit Bekanntmachung 2018/S 114-258558 wurde der Auftrag zur Beschaffung die der VE 430 Holz-Glas-Analgen innen gegenständlichen Leistungen im Wege des Offenen Verfahrens im Amtsblatt der EU bekannt gemacht. Bis zum Ablauf der Angebotsabgabefrist am 23.7.2018, 14.00 Uhr ging kein Angebot beim Auftraggeber ein. Das Verfahren endete daher ohne Zuschlag.
Gemäß § 3a EU Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn bei einem offenen Verfahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge abgegeben worden sind und die ursprünglichen Vertragsunterlagen für die Folgebeschaffung nicht grundlegend geändert wurden.
Vorliegend wurde die ursprüngliche Leistung weiterhin beschafft werden und zwar auf Basis der ursprünglichen Beschaffungsunterlagen ohne Abänderung des Leistungsverzeichnisses. Die ursprünglichen Vertragsunterlagen wurden für die Folgebeschaffung nicht grundlegend geändert.
Auftragsvergabe
Titel: WKE - BV Neubau Bettenhaus: VE430 Holz-Glas-Anlagen, innen
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bau- und Möbeltischlerei Walter Henker
Postanschrift: Naundorferstraße 18
Postort: Gaußig
Postleitzahl: 02633
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 42 951 💰
“Die Beschaffung der Leistung erfolgte im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a EU Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU.
Die Voraussetzungen der Norm...”
Die Beschaffung der Leistung erfolgte im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a EU Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU.
Die Voraussetzungen der Norm liegen vor; bei einem offenen Verfahren sind keine Angebote bzw. keine Teilnahmeanträge abgegeben worden und die ursprünglichen Vertragsunterlagen wurden für die Folgebeschaffung nicht grundlegend geändert.
Zur Rechtsbehelfsbelehrung siehe unten unter Ziffer VI.4.3)
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachprüfungsverfahren:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachprüfungsverfahren:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Rügepflicht:
Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unter den vorstehend genannten Kontaktdaten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB unzulässig.
Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen. Die unter vorstehend „Nachprüfungsverfahren“ genannten Fristen bleiben hiervon unberührt und können ggf. vorher bereits ablaufen, was ebenfalls zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens führen würde.
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Quelle: OJS 2018/S 221-505051 (2018-11-13)