Grobmassen/Beschreibung des Leistungsumfanges: 14 St Deckenlift für 1- und 2-Bettzimmer; 9 St Deckenunterkonstruktion für Deckenlift 1-Bettzimmer; 5 St Deckenunterkonstruktion für Deckenlift 2-Bettzimmer; 1 St Gerätenormschiene (900 mm); 12 St Gerätenormschiene (1 400 mm); 24 St Gerätenormschiene (1 500 mm); 3 St Gerätenormschiene (2 850 mm); 18 St Untersuchungsleuchte (wandmontiert); 2 St Kombination Untersuchungsleuchte + Wärmestrahler (deckenmontiert); 1 St Spiegelwand inkl. Haltestange; 1 St Mattenhalter; 1 St Sprossenwand; 1 St Halterung für Pezzibälle; 2 St Hakenleiste; 18 St Spritzen- & Kanülenspender.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Kurze Beschreibung:
Grobmassen/Beschreibung des Leistungsumfanges:
14 St Deckenlift für 1- und 2-Bettzimmer;
9 St Deckenunterkonstruktion für Deckenlift 1-Bettzimmer;
5 St Deckenunterkonstruktion für Deckenlift 2-Bettzimmer;
1 St Gerätenormschiene (900 mm);
12 St Gerätenormschiene (1 400 mm);
24 St Gerätenormschiene (1 500 mm);
3 St Gerätenormschiene (2 850 mm);
18 St Untersuchungsleuchte (wandmontiert);
2 St Kombination Untersuchungsleuchte + Wärmestrahler (deckenmontiert);
1 St Spiegelwand inkl. Haltestange;
1 St Mattenhalter;
1 St Sprossenwand;
1 St Halterung für Pezzibälle;
2 St Hakenleiste;
18 St Spritzen- & Kanülenspender.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-07-18 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-21 📅
Datum des Beginns: 2018-09-09 📅
Datum des Endes: 2019-07-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 139-316768
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote erfolgt unter den Vorgaben des § 14 EU VOB/A, demnach ist die Anwesenheit der Bieter nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Grobmassen/Beschreibung des Leistungsumfanges:
14 St Deckenlift für 1- und 2-Bettzimmer;
9 St Deckenunterkonstruktion für Deckenlift 1-Bettzimmer;
5 St Deckenunterkonstruktion für Deckenlift 2-Bettzimmer;
1 St Gerätenormschiene (900 mm);
12 St Gerätenormschiene (1 400 mm);
24 St Gerätenormschiene (1 500 mm);
3 St Gerätenormschiene (2 850 mm);
18 St Untersuchungsleuchte (wandmontiert);
2 St Kombination Untersuchungsleuchte + Wärmestrahler (deckenmontiert);
1 St Spiegelwand inkl. Haltestange;
1 St Mattenhalter;
1 St Sprossenwand;
1 St Halterung für Pezzibälle;
2 St Hakenleiste;
18 St Spritzen- & Kanülenspender.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eisenberg, Thüringen, Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis gemäß § 6a EU Ziffer 1 VOB/A über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (siehe Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen …“),
(Beachte: Eignungsnachweise aus Präqualifikationsverfahren auf Basis § 6b EU VOB/A werden anerkannt).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis gemäß § 6a EU Ziffer 2 Buchstabe c) VOB/A durch Erklärung über den Gesamtumsatz (siehe Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen …“),
— Nachweis der Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (siehe Formblatt „Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen …“),
— Nachweis über die Einhaltung der Tariftreue und Entgeltgleichheit (siehe Formblatt „Ergänzende Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit …“),
— Nachweis der Einhaltung der Erfordernisse nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG (siehe Formblatt „Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ …“),
— bei Nachunternehmereinsatz: Nachweis des Nachunternehmers…
… zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (siehe Formblatt „Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen …“),
… über die Einhaltung der Tariftreue und Entgeltgleicheit (siehe Formblatt „Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit …“),
— Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen i.S.d. § 6e EU VOB/A (siehe Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen …“),
— Nachweis über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern etc. einschließlich Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft i.S.d. § 128 GWB (siehe Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen …“).
(Beachte: Eignungsnachweise aus Präqualifikationsverfahren auf Basis § 6b EU VOB/A werden anerkannt).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis gemäß § 6a EU Ziffer 3 Buchstabe a) VOB/A durch Angabe über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (siehe Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen …“),
— Nachweis gemäß § 6a EU Ziffer 3 Buchstabe b) VOB/A durch Angabe zu Arbeitskräften (siehe Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen …“).
(Beachte: Eignungsnachweise aus Präqualifikationsverfahren auf Basis § 6b EU VOB/A werden anerkannt).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche wird eine unbefristete Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers verlangt. Für die Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme, für die Mängelansprüche 3 % der Abrechnungssumme.
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche wird eine unbefristete Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers verlangt. Für die Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme, für die Mängelansprüche 3 % der Abrechnungssumme.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:05
Ort des Eröffnungstermins: Waldkliniken Eisenberg GmbH
Klosterlausnitzer Str. 81
07607 Eisenberg
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt unter den Vorgaben des § 14 EU VOB/A, demnach ist die Anwesenheit der Bieter nicht zugelassen.
Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die unter vorstehend Abschnitt I. Ziffer I.3) genannten Internetadresse abrufbar. Eine Registrierung ist dafür nicht erforderlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie sich ohne Registrierung selbstständig hinsichtlich etwaiger Änderungen und Ergänzungen über die Internetseite fortlaufend informieren müssen. Es wird daher eine Registrierung unter der vorstehend Abschnitt I. Ziffer I.3) genannten Mailadresse empfohlen.
Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die unter vorstehend Abschnitt I. Ziffer I.3) genannten Internetadresse abrufbar. Eine Registrierung ist dafür nicht erforderlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie sich ohne Registrierung selbstständig hinsichtlich etwaiger Änderungen und Ergänzungen über die Internetseite fortlaufend informieren müssen. Es wird daher eine Registrierung unter der vorstehend Abschnitt I. Ziffer I.3) genannten Mailadresse empfohlen.
Bieterpflichten bei erfolgter Registrierung:
Eine Registrierung entbindet den Bieter nicht von seiner Verpflichtung, sich unter der vorstehend Abschnitt I. Ziffer I.3) genannten Internetadresse über etwaige Änderungen und Ergänzungen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist selbst noch einmal zu informieren.
Eine Registrierung entbindet den Bieter nicht von seiner Verpflichtung, sich unter der vorstehend Abschnitt I. Ziffer I.3) genannten Internetadresse über etwaige Änderungen und Ergänzungen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist selbst noch einmal zu informieren.
Bieterfragen:
Es werden Bieterfragen beantwortet, welche bis zum 17.8.2018, 12.00 beim AG unter den vorstehend Abschnitt I. Ziffer I.1) genannten Kontaktdaten eingehen. Diese Frist wird gesetzt um zu gewährleisten, dass allen Bietern rechtzeitig wichtige Informationen zugehen können.
Es werden Bieterfragen beantwortet, welche bis zum 17.8.2018, 12.00 beim AG unter den vorstehend Abschnitt I. Ziffer I.1) genannten Kontaktdaten eingehen. Diese Frist wird gesetzt um zu gewährleisten, dass allen Bietern rechtzeitig wichtige Informationen zugehen können.
Angebotsabgabe:
Die Angebote sind fristgemäß, vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der im Abschnitt I. Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass den unterlegenen Bietern die Angebotsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Die Angebote sind fristgemäß, vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der im Abschnitt I. Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass den unterlegenen Bietern die Angebotsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unter den vorstehend genannten Kontaktdaten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unter den vorstehend genannten Kontaktdaten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden.
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden.
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn.1 bis 3 GWB unzulässig.
Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen.
Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote.
Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung.
Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB. Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 139-316768 (2018-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-26 📅
Name: Saale - med Medizintechnik GmbH
Postanschrift: Lehestener Straße 9b
Postort: Probstzella
Postleitzahl: 07330
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 183285.50 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde; ausgenommen, es handelt sich um einen Fall des § 135 GWB.
Gemäß § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.