Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
ALLE ANLAGEN- UND KAPITELVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DIE VERGABEUNTERLAGEN!
In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter die nachfolgenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise mit jedem Angebot einzureichen.
Im Falle von Bietergemeinschaften (BG) oder dem Einsatz anderer Unternehmen wird hinsichtlich des Eignungsnachweises auf die entsprechenden Ausführungen in Kap. 1.14 und 1.15 verwiesen.
BGen haben die unter diesem Kap. geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen. Auch wenn die Bewertung grundsätzlich in einer Gesamtschau erfolgt, sofern nicht etwas Abweichendes nachfolgend geregelt ist.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bieter und das/die andere(n) Unternehmen die unter diesem Kap. geforderten Angaben getrennt zu nennen.
1) Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement [EK-07]
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter jedem Angebot eine Beschreibung (ca. 2 DIN A4 Seiten) der vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und des vorhandenen Qualitätsmanagementsystems für Leistungen, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind, beizufügen.
Zur Erfüllung des Kriteriums sind in der Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems mindestens folgende Themen zu behandeln:
— Verantwortung der Leitung
— Management von Ressourcen
— Produktrealisierung
— Messung, Analyse und Verbesserungen
— Ständige Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems
Die entsprechenden Angaben sind auf einem gesonderten Dokument vorzunehmen und mit dem Angebot einzureichen.
Bei Verwendung der EEE (vgl. Kap. 1.16.3) sind die entsprechenden Angaben in Teil IV Abschnitt C der EEE sowie ebenfalls auf einem gesonderten Dokument vorzunehmen.
Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig).
2) Referenzen für den Onlineverkauf mit vergleichbaren Volumina [EK-08]
Gefordert wird zudem eine ausführliche Darstellung von min. 3 Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Umsatzvolumina und der Bestell- und Distributionswege vergleichbar sind. Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie bezüglich Aufgabenstellung und Größe hinsichtlich der in den Wettbewerb gestellten Lieferung und ergänzenden Leistungen vergleichbar ist und Aufträge zum Gegenstand hat, bei denen der Bieter/das Unternehmen sein Lieferspektrum als elektronischen Katalog in Form eines Online-Shops an das SAP-SRM 7.0 Modul zur Verfügung stellt.
Die Referenzen sind auf jeweils min. 1 DIN A4-Seite darzustellen.
3) Referenzen für die Umsetzung einer Anbindung an ein EProcurement-System [EK-09]
Für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter wird ferner vorausgesetzt, dass diese über Erfahrungen in der Umsetzung einer Anbindung an ein eProcurement-System verfügen.
Gefordert wird zum Nachweis hierfür eine ausführliche Darstellung – auf 2 bis 3 DIN A4 Seiten (ggf. unter Zuhilfenahme von Illustrationen) – der Erfahrung des Bieters bei der Implementierung der Anbindung seines Lieferportfolio-Katalogs anhand konkreter Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren, wobei hier insbesondere auf nachfolgende Punkte einzugehen ist:
— Web-Schnittstelle zu einem externen Lieferantenkatalog,
— OCI-Schnittstelle an ein SAP-SRM 7.0-Bestell-System,
— Elektronische Übermittlung der Bestelldaten im XML-Format,
— Maßnahmen zur Gewähr zu erwartender Sicherheitsanforderungen (Authentizität der Bestellung, Vertraulichkeit und Integrität der Daten, Verfügbarkeit der Schnittstelle).
Die unter 2. und 3. gen. Referenzen müssen laufende oder abgeschlossene Projekte aus den letzten 3 Jahren umfassen d.h. die genannten Referenzen dürfen nicht vor dem 13.07.2015 abgeschlossen worden sein (Mindestbedingung für die Wertbarkeit einer Referenz); der Projektstart darf vor dem genannten Termin liegen.