Der Auftrag umfasst die Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach § 33 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für die Wohnbebauung Westendorfer Weg-Äußere Uferstraße, 86154 Augsburg
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-13.
Auftragsbekanntmachung (2018-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: WWW-NB-73101
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag umfasst die Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach § 33 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI,...”
Kurze Beschreibung
Der Auftrag umfasst die Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach § 33 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für die Wohnbebauung Westendorfer Weg-Äußere Uferstraße, 86154 Augsburg
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-12-13 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-18 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 243-555668
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
“Die veröffentlichten Vergabeunterlagen (der Folgevergabe) haben einen informatorischen Stand – Änderungen bleiben vorbehalten. Der Bewerber wird darauf...”
Die veröffentlichten Vergabeunterlagen (der Folgevergabe) haben einen informatorischen Stand – Änderungen bleiben vorbehalten. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass Antworten auf gestellte Fragen im Zuge des Teilnahmewettbewerbs (Bewerbungsverfahren) auf https://my.vergabe.bayern.de eingestellt werden. Der Bewerber hat sich eigenverantwortlich laufend darüber zu informieren. Fragen zu den Unterlagen dürfen nur über das Onlineportal gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise innerhalb einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber, dass der Auftraggeber von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht, besteht nicht. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben des Bewerbers in den Bewerbungsunterlagen gehen zulasten des Bewerbers.
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Quelle: OJS 2018/S 243-555668 (2018-12-13)