Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH
Postanschrift: Falkenstr. 11
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23564
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: GMSH AöR, VOB-Submissionsstelle Lübeck
Telefon: +49 45130086194📞
E-Mail: vergaben-vob-sh@gmx.de📧
Region: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.trave.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.gmsh.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wohnen am Strandweg Travemünde, Gerüstbauarbeiten 31800088OV
Produkte/Dienstleistungen: Gerüstarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Gerüstbauarbeiten für 5 Wohnhäuser Gebäudeklasse 3 nach LBO SH, LK 4
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 6 000 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gerüstarbeiten📦
Ort der Leistung: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lübeck-Travemünde
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufbauen, Vorhalten und Demontage von Fassadengerüsten für die Herstellung von Verblendmauerwerk. Die Ausführung erfolgt in Abschnitt nach Baufortschritt.” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 084-189152
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 31800088
Titel: Wohnen am Strandweg Travemünde, Gerüstbauarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: B+P Gerüstbau GmbH
Postanschrift: Industriestraße 4
Postort: Wandlitz
Postleitzahl: 16348
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Barnim🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 80 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 79637.14 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düstenbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Postort: Lübeck
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 181-409381 (2018-09-19)