Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(5) Nachweis der Leistungsfähigkeit im Gewerk Rüttelstopfverdichtung:
a) Nachweis der technischen Ausrüstung (max. 15 Punkte):
Mind. 2 Rüttelstopfgeräte mit Arbeitsbereich bis 20 m Tiefe (je Gerät 2,5 Punkte, max. 7,5 Punkte);
Mind. 2 Vorbohrgeräte mit Arbeitsbereich bis 18 m Tiefe (je Gerät 2,5 Punkte, max. 7,5 Punkte)
b) Nachweis von Referenzen (max. 20 Punkte):
Referenzen bzgl. der Realisierung von Rüttelstopfsäulen in mindestens 10 m Tiefe für Windkraftanlagen (WEA) in den Jahren 2015 bis einschl. 2018 (je Gründung WEA = 1 Punkt, maximal 10 Punkte), vorzugsweise Rüttelstopfsäulen mit 70 cm Durchmesser (0,5 Zusatzpunkte je Gründung WEA, max. 5 Zusatzpunkte) und vorzugsweise auf ehemaligen Braunkohletagebaugebieten (0,5 Zusatzpunkte je Gründung WEA, max. 5 Zusatzpunkte),
Auf gesondertes Verlangen sind der Auftraggeber sowie Ansprechpartner mit Kontaktdaten (E-Mail und Telefon) zu benennen.
(6) Nachweis der Leistungsfähigkeit im Gewerk Ortbetonbohrpfähle:
a) Nachweis der technischen Ausrüstung (max. 15 Punkte),
Mind. 2 Ortbetonbohrpfahlgeräte mit Arbeitsbereich bis in 15 m Tiefe (je Gerät 5 Punkte, max. 15 Punkte)
b) Nachweis von Referenzen (max. 10 Punkte):
Referenzen bzgl. der Realisierung von mindestens 2 Windparkbaustellen im Gewerk Ortbetonbohrpfähle in den Jahren 2015 bis einschl. 2018 (je Bauvorhaben 2,5 Punkte, maximal 10 Punkte).
Auf gesondertes Verlangen sind der Auftraggeber sowie Ansprechpartner mit Kontaktdaten (E-Mail und Telefon) zu benennen.
(7) Nachweis der Leistungsfähigkeit im Gewerk Stahlbetonarbeiten:
Nachweis von Referenzen (max. 10 Punkte):
Referenzen bzgl. der Realisierung von Stahlbetonfundamenten für Windkraftanlagen in den Jahren 2015 bis einschl. 2018 (1 Punkt je Fundament WEA, max. 10 Punkte).
Auf gesondertes Verlangen sind der Auftraggeber sowie Ansprechpartner mit Kontaktdaten (E-Mail und Telefon) zu benennen.
(8) Nachweis der Qualifikation des vorgesehenen Bauleiters (max. 15 Punkte):
Persönliche Referenzen in den Jahren 2015 bis 2018 bzgl. der Realisierung von Windkraftanlagenfundamenten mit den – vorzugsweise kumulativ – koordinierten Gewerken Erdbau, Rüttelstopfverdichtung, Ortbetonbohrpfähle und Stahlbetonarbeiten, je Fundament WEA müssen mindestens 2 der vorgenannten Gewerke gleichzeitig koordiniert worden sein (je Fundament WEA 1 Punkt, max. 10 Punkte; 0,5 Zusatzpunkte bei gleichzeitiger Koordinierung aller 4 vorgenannten Gewerke je Fundament WEA, max. 5 Zusatzpunkte):
Auf gesondertes Verlangen sind der Auftraggeber sowie Ansprechpartner mit Kontaktdaten (E-Mail und Telefon) zu benennen.