Die BVG bietet ihren Kunden seit mehreren Jahren HandyTickets und Print- bzw. Versand-Tickets sowie weitere Produkte über verschiedene Web-basierten bzw. App-basierten Vertriebskanäle (als Apps und Shop-Systeme bezeichnet) an. Zur Abrechnung bedient sich die BVG eines Finanzdienstleisters, der u.a. das Clearing sowie den Forderungsankauf übernimmt und über eine Schnittstelle an die bestehenden Web-basierten bzw. App-basierten Vertriebskanäle angebunden ist. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, die Finanzdienstleistungen für die Zahlungsabwicklung und für das zugehörige Forderungs- und Abrechnungsmanagement gegenüber den Kunden, der BVG und den einzubindenden Zahlverfahren Dritter (z. B. PayPal, Amazon Pay und Provider für Mobilfunkabrechnung) als „Business Process as a Service“ (BPaaS) zu beauftragen. Hierzu soll der Finanzdienstleister (FDL) ein entsprechenden Finanzdienstleistungssystem (FDLS) bereitstellen und betreiben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-15.
Auftragsbekanntmachung (2018-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bearbeitung und Clearing von Finanzgeschäften
Referenznummer: FEM-SE2/9008/17
Kurze Beschreibung:
Die BVG bietet ihren Kunden seit mehreren Jahren HandyTickets und Print- bzw. Versand-Tickets sowie weitere Produkte über verschiedene Web-basierten bzw. App-basierten Vertriebskanäle (als Apps und Shop-Systeme bezeichnet) an. Zur Abrechnung bedient sich die BVG eines Finanzdienstleisters, der u.a. das Clearing sowie den Forderungsankauf übernimmt und über eine Schnittstelle an die bestehenden Web-basierten bzw. App-basierten Vertriebskanäle angebunden ist.
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, die Finanzdienstleistungen für die Zahlungsabwicklung und für das zugehörige Forderungs- und Abrechnungsmanagement gegenüber den Kunden, der BVG und den einzubindenden Zahlverfahren Dritter (z. B. PayPal, Amazon Pay und Provider für Mobilfunkabrechnung) als „Business Process as a Service“ (BPaaS) zu beauftragen. Hierzu soll der Finanzdienstleister (FDL) ein entsprechenden Finanzdienstleistungssystem (FDLS) bereitstellen und betreiben.
Die BVG bietet ihren Kunden seit mehreren Jahren HandyTickets und Print- bzw. Versand-Tickets sowie weitere Produkte über verschiedene Web-basierten bzw. App-basierten Vertriebskanäle (als Apps und Shop-Systeme bezeichnet) an. Zur Abrechnung bedient sich die BVG eines Finanzdienstleisters, der u.a. das Clearing sowie den Forderungsankauf übernimmt und über eine Schnittstelle an die bestehenden Web-basierten bzw. App-basierten Vertriebskanäle angebunden ist.
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, die Finanzdienstleistungen für die Zahlungsabwicklung und für das zugehörige Forderungs- und Abrechnungsmanagement gegenüber den Kunden, der BVG und den einzubindenden Zahlverfahren Dritter (z. B. PayPal, Amazon Pay und Provider für Mobilfunkabrechnung) als „Business Process as a Service“ (BPaaS) zu beauftragen. Hierzu soll der Finanzdienstleister (FDL) ein entsprechenden Finanzdienstleistungssystem (FDLS) bereitstellen und betreiben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bearbeitung und Clearing von Finanzgeschäften📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) / Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bvg.de🌏
E-Mail: einkauf.se2@bvg.de📧
Fax: +49 3025620358 📠
URL der Dokumente: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben🌏
1) Verfahrensablauf
Mit dieser Bekanntmachung wird neben den Unterlagen, die u. a. für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind, aus sicherheitsrelevanten Gründen eine Verschwiegenheitsvereinbarung veröffentlicht.
Nach Vollständigkeitsprüfung der unter Pkt. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Nachweise wird auf Basis der aufgeführten Daten die Eignung der Bewerber geprüft.
Teilnahmeanträge, zur Prüfung der Eignung, müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist, 14.2.2018, 12:00 Uhr bei der unter Pkt. I.1 der Bekanntmachung genannten Stelle eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass ohne das Vorliegen der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitsvereinbarung keine Wertung des Teilnahmeantrages erfolgt.
.
Entsprechend §41 Abs. 1 SektVO können die Bewerber bereits ab der Bekanntmachung sämtliche Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt für den Teilnahmewettbewerb (sowie Unterlagen für die Angebotsabgabe bzw. Verhandlungsphase) unter dem unter Punkt I.3 genannten Link abrufen. Ausgenommen sind die Vergabeunterlagen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Dies trifft auf den abzuschließenden Vertrag, das Lastenheft, die Bewertungstabelle sowie die Preisblätter/Vergütungszusammenfassung zu.
Da die Vergabeunterlagen digital zur Verfügung gestellt werden, ist zwingend eine E-Mail-Adresse für deren Empfang anzugeben.
.
Die Beantwortung evt.Fragen, die die Erstellung des Teilnahmeantrages oder diesbezüglichen Unterlagen betreffen, erfolgt ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziffer I.3) angegebenen Link. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind interessierte Unternehmen daher verpflichtet, regelmäßig und selbständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
.
Der Vertrag inkl. Anlagen, das Lastenheft inkl. Anlagen, die Bewertungstabelle und die Preisblätter/Vergütungszusammenfassung werden maximal den 8 Bestplatzierten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Bei gleicher Bepunktung/Platzierung entscheidet das Los.
.
Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie LV-Änderungen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden nur den als geeignet zugelassenen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Von daher werden etwaige Fragen während der Angebotsfrist nur gegenüber den Unternehmen beantwortet, die sich bereits mittels Übersendung der Verschwiegenheitsvereinbarung zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Die Beantwortung evt. Fragen, die die Angebotserstellung betreffen, erfolgt nur, sofern die Fragen bis spät. 20.3.2018 bei der unter I.1) genannten Stelle eingereicht werden.
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Angebotsfrist ist der 26.3.2018, 24:00 Uhr.
Die Angebote sind schriftlich (in Papier- und Dateiform (Stick/CD)) einzureichen.
Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
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2) weitere für den Bieter/für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und für etwaige Subunternehmer mit dem Angebot einzureichende Erklärungen:
— Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG sowie,
— Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV).
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3) weitere zusätzliche Angaben:
Zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
Mit dieser Bekanntmachung wird neben den Unterlagen, die u. a. für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind, aus sicherheitsrelevanten Gründen eine Verschwiegenheitsvereinbarung veröffentlicht.
Nach Vollständigkeitsprüfung der unter Pkt. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Nachweise wird auf Basis der aufgeführten Daten die Eignung der Bewerber geprüft.
Teilnahmeanträge, zur Prüfung der Eignung, müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist, 14.2.2018, 12:00 Uhr bei der unter Pkt. I.1 der Bekanntmachung genannten Stelle eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass ohne das Vorliegen der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitsvereinbarung keine Wertung des Teilnahmeantrages erfolgt.
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Entsprechend §41 Abs. 1 SektVO können die Bewerber bereits ab der Bekanntmachung sämtliche Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt für den Teilnahmewettbewerb (sowie Unterlagen für die Angebotsabgabe bzw. Verhandlungsphase) unter dem unter Punkt I.3 genannten Link abrufen. Ausgenommen sind die Vergabeunterlagen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Dies trifft auf den abzuschließenden Vertrag, das Lastenheft, die Bewertungstabelle sowie die Preisblätter/Vergütungszusammenfassung zu.
Da die Vergabeunterlagen digital zur Verfügung gestellt werden, ist zwingend eine E-Mail-Adresse für deren Empfang anzugeben.
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Die Beantwortung evt.Fragen, die die Erstellung des Teilnahmeantrages oder diesbezüglichen Unterlagen betreffen, erfolgt ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziffer I.3) angegebenen Link. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind interessierte Unternehmen daher verpflichtet, regelmäßig und selbständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
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Der Vertrag inkl. Anlagen, das Lastenheft inkl. Anlagen, die Bewertungstabelle und die Preisblätter/Vergütungszusammenfassung werden maximal den 8 Bestplatzierten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Bei gleicher Bepunktung/Platzierung entscheidet das Los.
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Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie LV-Änderungen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden nur den als geeignet zugelassenen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Von daher werden etwaige Fragen während der Angebotsfrist nur gegenüber den Unternehmen beantwortet, die sich bereits mittels Übersendung der Verschwiegenheitsvereinbarung zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Die Beantwortung evt. Fragen, die die Angebotserstellung betreffen, erfolgt nur, sofern die Fragen bis spät. 20.3.2018 bei der unter I.1) genannten Stelle eingereicht werden.
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Angebotsfrist ist der 26.3.2018, 24:00 Uhr.
Die Angebote sind schriftlich (in Papier- und Dateiform (Stick/CD)) einzureichen.
Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
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2) weitere für den Bieter/für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und für etwaige Subunternehmer mit dem Angebot einzureichende Erklärungen:
— Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG sowie,
— Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV).
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3) weitere zusätzliche Angaben:
Zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BVG bietet ihren Kunden seit mehreren Jahren HandyTickets und Print- bzw. Versand-Tickets sowie weitere Produkte über verschiedene Web-basierten bzw. App-basierten Vertriebskanäle (als Apps und Shop-Systeme bezeichnet) an. Zur Abrechnung bedient sich die BVG eines Finanzdienstleisters, der u.a. das Clearing sowie den Forderungsankauf übernimmt und über eine Schnittstelle an die bestehenden Web-basierten bzw. App-basierten Vertriebskanäle angebunden ist.
Die BVG bietet ihren Kunden seit mehreren Jahren HandyTickets und Print- bzw. Versand-Tickets sowie weitere Produkte über verschiedene Web-basierten bzw. App-basierten Vertriebskanäle (als Apps und Shop-Systeme bezeichnet) an. Zur Abrechnung bedient sich die BVG eines Finanzdienstleisters, der u.a. das Clearing sowie den Forderungsankauf übernimmt und über eine Schnittstelle an die bestehenden Web-basierten bzw. App-basierten Vertriebskanäle angebunden ist.
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, die Finanzdienstleistungen für die Zahlungsabwicklung und für das zugehörige Forderungs- und Abrechnungsmanagement gegenüber den Kunden, der BVG und den einzubindenden Zahlverfahren Dritter (z. B. PayPal, Amazon Pay und Provider für Mobilfunkabrechnung) als „Business Process as a Service“ (BPaaS) zu beauftragen. Hierzu soll der Finanzdienstleister (FDL) ein entsprechenden Finanzdienstleistungssystem (FDLS) bereitstellen und betreiben.
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, die Finanzdienstleistungen für die Zahlungsabwicklung und für das zugehörige Forderungs- und Abrechnungsmanagement gegenüber den Kunden, der BVG und den einzubindenden Zahlverfahren Dritter (z. B. PayPal, Amazon Pay und Provider für Mobilfunkabrechnung) als „Business Process as a Service“ (BPaaS) zu beauftragen. Hierzu soll der Finanzdienstleister (FDL) ein entsprechenden Finanzdienstleistungssystem (FDLS) bereitstellen und betreiben.
Finanzdienstleistungen für die Vertriebskanäle Webshop und Apps.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die BVG hat das Recht, den Vertrag einseitig bis zu zweimal um jeweils bis zu 24 Monate zu verlängern. Dieses Optionsrecht muss zu seiner Wirksamkeit von der BVG spätestens jeweils 12 Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer in Anspruch genommen werden.
Die BVG hat das Recht, den Vertrag einseitig bis zu zweimal um jeweils bis zu 24 Monate zu verlängern. Dieses Optionsrecht muss zu seiner Wirksamkeit von der BVG spätestens jeweils 12 Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer in Anspruch genommen werden.
Beschreibung der Optionen:
Folgende Bedarfspositionen müssen als Option angegeben werden:
— Zahlverfahren Prepaid,
— Zahlverfahren Amazon Pay,
— Datenübernahme der Daten zu den registrierten Zahlverfahren vom bisherigen Finanzdienstleister LogPay,
— Weitere Mandanten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle unter Ziff. III.1.1) – III.1.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen (ggf. von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes ausgestellte Bescheinigungen) sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Hierfür ist das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung Varianten 1-3“, das direkt über den unter Ziff. I.3) genannten Link zur Verfügung gestellt ist und selbständig heruntergeladen werden kann, zwingend zu verwenden.
Darin sind von den Bewerbern in der oben beschriebenen Form („Eigenerklärungen zur Eignung Varianten 1-3") unter anderem Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben:
— Eintragungen ins Korruptionsregister,
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,
— Berufsstand,
— Berufsgenossenschaft inkl. Beitragszahlung.
Von den Bewerbern sind neben der „Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1-3“) folgende Erklärungen abzugeben, die in die Bewertung der Eignung mit 10 % einfließen und wie folgt untergliedert sind:
— Unternehmensdarstellung mit Angaben zur Gesellschafterstruktur - 3 %,
— Anmeldung bzw. Eintragung Gewerbezentralregister sowie Eintragung in das Berufs-/Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) - 3 %,
— keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB - 4 %.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von den Bewerbern sind im Rahmen der oben unter III.1.1) am Anfang beschriebenen Form (Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1-3) folgende Erklärungen abzugeben:
— Bestehen und Höhe einer Betriebshaftpflicht-/ Berufshaftpflichtversicherung,
— Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bzgl. vergleichbarer Leistungen,
— Bilanzen und GuV der letzten 3 Jahre,
— Zahlung von Steuern und Abgaben.
Folgende überdies abzugebende Erklärungen fließen zu 30 % in die Bewertung der Eignung ein und sind wie folgt untergliedert:
— Jahresumsatz der letzten 3 Jahre - 10 %,
— Wirtschaftsauskunft nicht älter als 6 Monate - 10 %,
— Deckung einer Haftpflichtversicherung von EUR 4 000 000,00 oder mehr je Einzelfall - 10 %.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Von den Bewerbern sind im Rahmen der oben unter III.1.1) am Anfang beschriebenen Form (Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1-3) folgende Erklärungen abzugeben:
— die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personale sind entsprechend qualifiziert,
— jahresdurchschnittliche Menge an Beschäftigten (letzte 3 Jahre),
— Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder vergleichbar,
— Zertifikat Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen (MaSI) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
— Zertifikat PCI DSS in der aktuellen Fassung,
— Payment Services Directive der EU in beiden Fassungen.
Folgende überdies abzugebende Erklärungen fließen zu 70 % in die Bewertung der Eignung ein und sind wie folgt untergliedert:
— Referenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind. Hierzu ist das Formblatt „Vorlage Referenzbeschreibung “, das direkt über den unter Ziff. I.3) genannten Link zur Verfügung gestellt ist und selbständig heruntergeladen werden kann, zwingend zu verwenden.
— Referenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind. Hierzu ist das Formblatt „Vorlage Referenzbeschreibung “, das direkt über den unter Ziff. I.3) genannten Link zur Verfügung gestellt ist und selbständig heruntergeladen werden kann, zwingend zu verwenden.
1) Kurzbeschreibung (Eigenerklärung) von 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zur erfolgreichen Einführung einer bereits in Betrieb genommenen und in Betrieb befindlichen Lösung zur Zahlungsabwicklung und zum Forderungsmanagement für SEPA-Lastschrift und Kreditkartenzahlungen für den Vertrieb von Tickets über Webshops bzw. Apps von Drittanbietern einschließlich der folgenden Funktionalitäten des Finanzdienstleistersystems:
1) Kurzbeschreibung (Eigenerklärung) von 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zur erfolgreichen Einführung einer bereits in Betrieb genommenen und in Betrieb befindlichen Lösung zur Zahlungsabwicklung und zum Forderungsmanagement für SEPA-Lastschrift und Kreditkartenzahlungen für den Vertrieb von Tickets über Webshops bzw. Apps von Drittanbietern einschließlich der folgenden Funktionalitäten des Finanzdienstleistersystems:
— Möglichkeit der Registrierung von Kunden mit einem oder mehreren Zahlverfahren;
— Möglichkeit zur Zahlung mit Kreditkarte, über Mobilfunkrechnung oder vergleichbar ohne vorherige Registrierung des Kunden;
— Möglichkeit des Kunden zur Abfrage der letzten Zahlungstransaktionen im Sinne einer Umsatzanzeige durch ein Ticketshop-System bzw. OnlineVertriebssystem eines Drittanbieters über eine geeignete Schnittstelle.
2) Kurzbeschreibung (Eigenerklärung) von 3 Referenzprojekten zur erfolgreichen Einführung einer bereits in Betrieb genommenen und in Betrieb befindlichen Lösung zur Zahlungsabwicklung und zum Forderungsmanagement über eine Drittzahlart wie Mobilfunkrechnung, PayPal, Amazon Pay o.ä. für ein Ticketshop-System bzw. Online Vertriebssystem aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
2) Kurzbeschreibung (Eigenerklärung) von 3 Referenzprojekten zur erfolgreichen Einführung einer bereits in Betrieb genommenen und in Betrieb befindlichen Lösung zur Zahlungsabwicklung und zum Forderungsmanagement über eine Drittzahlart wie Mobilfunkrechnung, PayPal, Amazon Pay o.ä. für ein Ticketshop-System bzw. Online Vertriebssystem aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
3) Kurzbeschreibung (Eigenerklärung) von 3 Referenzprojekten für die Übernahme des Vertragshandlings mit den verschiedenen Zahlungsdienstleistern wie PayPal, Amazon Pay, Providern von Mobilfunkabrechnungen etc., so dass der Auftraggeber des Finanzdienstleisters seinerseits nur einen Vertrag mit dem Finanzdienstleister schließen muss und der Finanzdienstleister wiederum erstens die Verträge mit den einzelnen Zahlungsdienstleistern schließt und zweitens die Rechte und Pflichten der mit diesen Dienstleistern geschlossenen Verträge nur in komprimierter Form an den Auftraggeber weitergibt.
3) Kurzbeschreibung (Eigenerklärung) von 3 Referenzprojekten für die Übernahme des Vertragshandlings mit den verschiedenen Zahlungsdienstleistern wie PayPal, Amazon Pay, Providern von Mobilfunkabrechnungen etc., so dass der Auftraggeber des Finanzdienstleisters seinerseits nur einen Vertrag mit dem Finanzdienstleister schließen muss und der Finanzdienstleister wiederum erstens die Verträge mit den einzelnen Zahlungsdienstleistern schließt und zweitens die Rechte und Pflichten der mit diesen Dienstleistern geschlossenen Verträge nur in komprimierter Form an den Auftraggeber weitergibt.
4) Kurzbeschreibung (Eigenerklärung) von 3 Referenzprojekten für Auftraggeber in Form eines Verkehrsverbundes, eines größeren Verkehrsunternehmens oder eines vergleichbaren Unternehmens der ÖPNV-Branche aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
4) Kurzbeschreibung (Eigenerklärung) von 3 Referenzprojekten für Auftraggeber in Form eines Verkehrsverbundes, eines größeren Verkehrsunternehmens oder eines vergleichbaren Unternehmens der ÖPNV-Branche aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
40 %
— Eigenerklärung zur Verfügbarkeit in % (Stichwort: Hochverfügbarkeit) - 10 %,
— Zertifikate ISO 27001 Zertifizierung Informations- und Datensicherheit -10 %,
— ISO 29119 Sicherheit IT- und Testmanagement - 10 %.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Zulassung BaFin oder gleichwertig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. v. pauschal 5 000 000,00 Euro sowie Mängelbürgschaft i. H. v. pauschal 2 000 000,00 Euro.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform, die eine gesamtschuldnerische Haftung der an der etwaigen Bietergemeinschaft beteiligten Bieter gewährleistet.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Vertrag nebst seinen Anlagen 1 und 2,
— die Leistungsbeschreibung in Form des Lastenhefts der BVG sowie dessen Anlagen 1-4, insbesondere dem Service Level Agreement (SLA),
— das Zuschlagsschreiben der BVG und die darin in Bezug genommenen Dokumente, insbesondere das Angebot des AN einschließlich des Preisblattes/Vergütungszusammenfassung,
— das jeweils vom AG genehmigte Pflichtenheft,
— die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der BVG für die Ausführung von Leistungen,
— die VOL/B in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung,
— das BGB unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-02-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-31 📅
Mit dieser Bekanntmachung wird neben den Unterlagen, die u. a. für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind, aus sicherheitsrelevanten Gründen eine Verschwiegenheitsvereinbarung veröffentlicht.
Nach Vollständigkeitsprüfung der unter Pkt. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Nachweise wird auf Basis der aufgeführten Daten die Eignung der Bewerber geprüft.
Teilnahmeanträge, zur Prüfung der Eignung, müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist, 14.2.2018, 12:00 Uhr bei der unter Pkt. I.1 der Bekanntmachung genannten Stelle eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass ohne das Vorliegen der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitsvereinbarung keine Wertung des Teilnahmeantrages erfolgt.
Teilnahmeanträge, zur Prüfung der Eignung, müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist, 14.2.2018, 12:00 Uhr bei der unter Pkt. I.1 der Bekanntmachung genannten Stelle eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass ohne das Vorliegen der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitsvereinbarung keine Wertung des Teilnahmeantrages erfolgt.
Entsprechend §41 Abs. 1 SektVO können die Bewerber bereits ab der Bekanntmachung sämtliche Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt für den Teilnahmewettbewerb (sowie Unterlagen für die Angebotsabgabe bzw. Verhandlungsphase) unter dem unter Punkt I.3 genannten Link abrufen. Ausgenommen sind die Vergabeunterlagen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Dies trifft auf den abzuschließenden Vertrag, das Lastenheft, die Bewertungstabelle sowie die Preisblätter/Vergütungszusammenfassung zu.
Entsprechend §41 Abs. 1 SektVO können die Bewerber bereits ab der Bekanntmachung sämtliche Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt für den Teilnahmewettbewerb (sowie Unterlagen für die Angebotsabgabe bzw. Verhandlungsphase) unter dem unter Punkt I.3 genannten Link abrufen. Ausgenommen sind die Vergabeunterlagen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Dies trifft auf den abzuschließenden Vertrag, das Lastenheft, die Bewertungstabelle sowie die Preisblätter/Vergütungszusammenfassung zu.
Da die Vergabeunterlagen digital zur Verfügung gestellt werden, ist zwingend eine E-Mail-Adresse für deren Empfang anzugeben.
Die Beantwortung evt.Fragen, die die Erstellung des Teilnahmeantrages oder diesbezüglichen Unterlagen betreffen, erfolgt ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziffer I.3) angegebenen Link. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind interessierte Unternehmen daher verpflichtet, regelmäßig und selbständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Die Beantwortung evt.Fragen, die die Erstellung des Teilnahmeantrages oder diesbezüglichen Unterlagen betreffen, erfolgt ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziffer I.3) angegebenen Link. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind interessierte Unternehmen daher verpflichtet, regelmäßig und selbständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Der Vertrag inkl. Anlagen, das Lastenheft inkl. Anlagen, die Bewertungstabelle und die Preisblätter/Vergütungszusammenfassung werden maximal den 8 Bestplatzierten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Bei gleicher Bepunktung/Platzierung entscheidet das Los.
Der Vertrag inkl. Anlagen, das Lastenheft inkl. Anlagen, die Bewertungstabelle und die Preisblätter/Vergütungszusammenfassung werden maximal den 8 Bestplatzierten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Bei gleicher Bepunktung/Platzierung entscheidet das Los.
Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie LV-Änderungen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden nur den als geeignet zugelassenen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Von daher werden etwaige Fragen während der Angebotsfrist nur gegenüber den Unternehmen beantwortet, die sich bereits mittels Übersendung der Verschwiegenheitsvereinbarung zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Die Beantwortung evt. Fragen, die die Angebotserstellung betreffen, erfolgt nur, sofern die Fragen bis spät. 20.3.2018 bei der unter I.1) genannten Stelle eingereicht werden.
Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie LV-Änderungen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden nur den als geeignet zugelassenen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Von daher werden etwaige Fragen während der Angebotsfrist nur gegenüber den Unternehmen beantwortet, die sich bereits mittels Übersendung der Verschwiegenheitsvereinbarung zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Die Beantwortung evt. Fragen, die die Angebotserstellung betreffen, erfolgt nur, sofern die Fragen bis spät. 20.3.2018 bei der unter I.1) genannten Stelle eingereicht werden.
Angebotsfrist ist der 26.3.2018, 24:00 Uhr.
Die Angebote sind schriftlich (in Papier- und Dateiform (Stick/CD)) einzureichen.
Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
2) weitere für den Bieter/für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und für etwaige Subunternehmer mit dem Angebot einzureichende Erklärungen:
— Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG sowie,
— Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV).
3) weitere zusätzliche Angaben:
Zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB [Informations- und Wartepflicht] bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB [Informations- und Wartepflicht] bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.