Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis umfasst:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind, der Nachweis umfasst:
a) Referenzen großformatige Platten-/Pflasterbauweise aus Beton:
Es sind 3 in Eigenleistung hergestellte bauweisenspezifische Referenzobjekte mit einer jeweiligen Größe von mindestens 2 500 m in zusammenhängender Fläche aus den letzten 5 Jahren nachzuweisen und vom Referenzgeber bestätigen zu lassen;
b) Referenzen Pflanzarbeiten (Staudenpflanzung inkl. Pflege)
Es sind 3 in Eigenleistung oder mit Nachunternehmern hergestellte bauweisenspezifische Referenzobjekte mit einer jeweiligen Größe von mindestens 1 000 m in zusammenhängender Fläche aus den letzten 5 Jahren nachzuweisen und vom Referenzgeber bestätigen zu lassen.
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal; zusätzliche Anforderungen:
a) Anforderungen an das gewerbliche Personal
— es ist der Nachweis zu erbringen, dass der Bieter über einen ausreichenden Anteil an Facharbeitern (Straßenbauer sowie Landschaftsgärtner oder Beruf mit vergleichbarem Ausbildungsprofil) verfügt. Der Nachweis gilt insbesondere als erbracht, wenn der Anteil der Facharbeiter – gemessen am Gesamtanteil der gewerblichen/3 ist,
— es ist der Nachweis zu erbringen, dass das Personal kontinuierlich geschult ist. Der Nachweis gilt insbesondere als erbracht, wenn 50 % des gewerblichen Personals durch überbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen geschult wurde. Die Schulung darf nicht länger als 4 Jahre zurückliegen.
b) Anforderungen an das Leitungspersonal
— Nachweis, dass der Bieter über einen technischen Betriebsleiter nach §7 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HWO) verfügt,
— es ist der Nachweis über die Schulung des Leitungspersonals hinsichtlich der ausgeschriebenen Bauweise zu erbringen. Die Schulungen dürfen nicht länger als 4 Jahre zurückliegen,
— Nachweis für den die Baustelle betreuenden Polier über eine 8-semestrige fachbetriebliche Ausbildung, Meister oder gleichwertig,
— Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen.