Zentral-Druck-Managementlösung
AOK Sachsen-Anhalt, Die Gesundheitskasse
Bereitstellung einer zentralen Output-Management-Lösung unterschiedlichster Korrespondenzen für die AOK Sachsen-Anhalt.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-30.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes › Dienstleistungen des Druckgewerbes
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2018-11-30 | Auftragsbekanntmachung |
| 2019-02-07 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2018-11-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Druckgewerbes
Referenznummer: AOK SAN 2018-0003
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Druckgewerbes 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt, Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postleitzahl: 39106
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: https://san.aok.de/ 🌏
E-Mail: katja.wartenberg@san.aok.de 📧
Telefon: +49 3912878-45327 📞
Fax: +49 3912878-845327 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAYU30/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAYU30 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-30 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-04 📅
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 233-532812
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Näheres regeln die Vergabeunterlagen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): gemäß Bewertungsmatrix Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 Prozent
Preis (Gewichtung): 70 Prozent
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: 0.7.511 FB Recht/Justiziariat/Vergabestelle, Frau Katja Wartenberg
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAYU30/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 233-532812 (2018-11-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Druckgewerbes
Referenznummer: AOK SAN 2018-0003
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung einer zentralen Output-Management-Lösung unterschiedlichster Korrespondenzen für die AOK Sachsen-Anhalt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Druckgewerbes 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt, Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postleitzahl: 39106
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: https://san.aok.de/ 🌏
E-Mail: katja.wartenberg@san.aok.de 📧
Telefon: +49 3912878-45327 📞
Fax: +49 3912878-845327 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAYU30/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAYU30 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-30 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-04 📅
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 233-532812
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland;
2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRAYU30 zum Download zur Verfügung.
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zutrennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen.
3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allenMitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Voraussetzungenund Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für dieErfüllung der vertraglichen Pflichten;
4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelneTeilleistungenist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigenschriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter mussmit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der anden/dieNachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilenund derAuftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen,indemer jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zurZugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberinmit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmenim Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter alsNachunternehmer anzusehen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAYU30
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung einer zentralen Output-Management-Lösung unterschiedlichster Korrespondenzen. Das detaillierte Leistungsspektrum ist in Anlage 1 – Leistungsbeschreibung geregelt. Die Auftraggeberin stellt dem Auftragnehmer Druckdaten aus 2 verschiedenen Systemumgebungen über eine gesicherte Verbindung zur Verfügung. Diese Druckdaten werden aufbereitet, mit definierten Beilegern bestückt und kuvertiert. Sofern definiert, durchlaufen die Korrespondenzen eine digitale Qualitätssicherung. In Ausnahmefällen muss auch eine nicht-kuvertierte und nach Vorgabe der Auftraggeberin sortierte Rückgabe an die zentrale Poststelle möglich sein. Über den gesamten Prozess ist ein umfangreiches Controlling zu definierten Prozessschritten möglich sowie jederzeit an die aktuellen Bedürfnisse der Auftraggeberin anpassbar.
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Die erstellten Druckerzeugnisse sind in einem Übergabebereich dem Versanddienstleister der Auftraggeberin bereit zu stellen.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag zweimal schriftlich um jeweils 1 Jahr (1+1), längstens bis zum 30.4.2023, zu verlängern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Näheres regeln die Vergabeunterlagen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Über die einzureichenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hinaus, bedarf es der Vorlage von:
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Paragraph 10 LVG LSA),
— Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG,
— Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Paragraph 12 LVG LSA),
— Erklärung zum Datenschutz im Vergabeverfahren.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): gemäß Bewertungsmatrix Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 Prozent
Preis (Gewichtung): 70 Prozent
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: 0.7.511 FB Recht/Justiziariat/Vergabestelle, Frau Katja Wartenberg
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAYU30/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland;
2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRAYU30 zum Download zur Verfügung.
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zutrennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
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Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen.
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3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allenMitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Voraussetzungenund Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für dieErfüllung der vertraglichen Pflichten;
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4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelneTeilleistungenist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigenschriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter mussmit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der anden/dieNachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilenund derAuftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen,indemer jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zurZugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberinmit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmenim Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter alsNachunternehmer anzusehen sind.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAYU30
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 029-065327
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 233-532812
ABl. S-Ausgabe: 29
Zusätzliche Informationen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-05 📅
Name: Paragon Costumer Communications Korschenbroich GmbH
Postort: Korschenbroich
Land: Deutschland 🇩🇪
Rhein-Kreis Neuss 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2019/S 029-065327 (2019-02-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 029-065327
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 233-532812
ABl. S-Ausgabe: 29
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland;
2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRAYU30 zum Download zur Verfügung.
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zutrennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen.
3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten;
4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungenist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigenschriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAY765
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-05 📅
Name: Paragon Costumer Communications Korschenbroich GmbH
Postort: Korschenbroich
Land: Deutschland 🇩🇪
Rhein-Kreis Neuss 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz
Zusätzliche Informationen
3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten;
Mehr anzeigen
4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungenist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigenschriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAY765
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. […]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
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