Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der datenschutzkomforme Betrieb einer zentralen Widerspruchstelle, welche durch eine zuverlässsige Annahme und Verwaltung von Widersprüchenn und Weiterleitung der information, dass ein Widderspruch vorliegt an die gemeinsame Vetrauensstelle des G-BA, eine Kernfunktion bereitstellt, mittels derer ausgeschlossen wird, dass Daten von Versicherten, die der Nutzung ihrer Daten widersprochen haben, zur Beurteilung der Qualität Programme (Programmbeurteilung) genutzt werden.
Für die zentrale Widerspruchstelle zum Zeitpunkt der Vergabe maßgeblichen Früherkennungsprogramme des G-BA sind die organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme (OKFEP) Darmkrebs und Zervixarzinom.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinsamer Bundesausschuss
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@g-ba.de📧
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.g-ba.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zentrale Widerspruchstelle
04/2018
Produkte/Dienstleistungen: Datendienste📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der datenschutzkomforme Betrieb einer zentralen Widerspruchstelle, welche durch eine...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der datenschutzkomforme Betrieb einer zentralen Widerspruchstelle, welche durch eine zuverlässsige Annahme und Verwaltung von Widersprüchenn und Weiterleitung der information, dass ein Widderspruch vorliegt an die gemeinsame Vetrauensstelle des G-BA, eine Kernfunktion bereitstellt, mittels derer ausgeschlossen wird, dass Daten von Versicherten, die der Nutzung ihrer Daten widersprochen haben, zur Beurteilung der Qualität Programme (Programmbeurteilung) genutzt werden.
Für die zentrale Widerspruchstelle zum Zeitpunkt der Vergabe maßgeblichen Früherkennungsprogramme des G-BA sind die organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFEP) Darmkrebs und Zervixarzinom.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 627 600 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenübertragung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von Datensicherheitssoftware📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsdienste📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Siehe Ziff. II.1.4 und die auf dem Vergabeportal bereitgestellte Leistungsbeschreibung” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Umsetzungskonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Verfügbarkeits- und Supportkonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzepts
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 076-169554
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gesunsheitsforen Leipzig GmbH
Postort: LeipzigDE
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 627 600 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRPY31K
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartelamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rügefrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 219-502121 (2018-11-13)