Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zentraler Betriebshof Herne – Erd. und Kanalarbeiten
ZBH 01/2018
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Erd. und Kanalarbeiten für den Bau des Zentralen Betriebshofes Herne.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 889177.25 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Ort der Leistung: Herne, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Entsorgung Herne AöR Meesmannstraße 44625 Herne
Beschreibung der Beschaffung: Erd. und Kanalarbeiten für den Bau des Zentralen Betriebshofes Herne.
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 889177.25 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2018-12-06 📅
Datum des Endes: 2019-03-27 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-17
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-17
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entsorgung herne AöR
Raum 1.09
Südstraße 10
44625 Herne
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6YZCJ
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-1691📞
Fax: +49 251411-2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 GWB Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig wenn:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Dieser besagt, dass ein Vertragsabschluss erst 15 Kalendertage nach Absendung der Benachrichtigung an die nicht berücksichtigten Bieter unter Angabe der Gründe für die geplante Ablehnung ihres Angebotes, den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sowie den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,statthaft ist. Die Frist verkürzt sich auf zehn Kalendertage bei elektronischer Absendung der Benachrichtigung.Maßgeblich ist der Versandzeitpunkt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Vergabe des Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 174-393740 (2018-09-07)
Ergänzende Angaben (2018-09-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Entsorgung herne AöR
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 174-393740
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1
Ort des zu ändernden Textes:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister”
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Text:
“Der Bieter weist, je nach Rechtsvorschrift des Staates in der er niedergelassen ist, die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung durch Eintragung in...”
Text
Der Bieter weist, je nach Rechtsvorschrift des Staates in der er niedergelassen ist, die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister sowie vergleichbarer Nachweise dieses Staates unter Angabe der Mitgliedsnummer nach.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2
Ort des zu ändernden Textes: Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
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Text:
“— Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre bei vergleichbaren Maßnahmen unter Einschluss der mit anderen Unternehmen abgewickelten Maßnahmen,
— Eigenerklärung...”
Text
— Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre bei vergleichbaren Maßnahmen unter Einschluss der mit anderen Unternehmen abgewickelten Maßnahmen,
— Eigenerklärung in Steuersachen oder Bescheinigung der zuständigen Stadtkasse der Gemeinde des Firmensitzes,
— Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— Eine Bau/ Handwerkerversicherung mit folgender Deckungshöhe: 1.5 Mio EUR für Personenschäden, 500 000,00 EUR für Sachschäden, 25 000,00 EUR für Vermögensschäden,
— Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 48 Abs. 2S.1 VgV.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3
Ort des zu ändernden Textes: Eigenerklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
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Text:
“— Referenzliste vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren mit Angabe von Auftraggeber und Ansprechpartner.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Kautionen und Sicherheiten
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Text:
“— Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Netto- Auftragssumme einschließlich der Nachträge,
— Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Netto...”
Text
— Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Netto- Auftragssumme einschließlich der Nachträge,
— Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Netto Abrechnungssumme.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Finanzierungsund Zahlungsbedingungen
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Neuer Wert
Text: — gemäß VOB/B.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Rechtsform von Bietergemeinschaften
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Neuer Wert
Text: Gesamtschuldnerische Arbeitsgemeinschaft mit einem Bevollmächtigten
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Soziales und Beschäftigungspolitik
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Neuer Wert
Text:
“Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und...”
Text
Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen
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Quelle: OJS 2018/S 187-421750 (2018-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Entsorgung Herne AöR
URL: www.entsorgung-herne.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erdbau
ZBH 01-2018
Kurze Beschreibung:
“Erd- und Kanalbauarbeiten für den Bau eines zentralen Betriebshofes an der Meesmannstrasse.”
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 784165.93
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 1563859.09
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Entsorgung Herne AöR
Südstraße 10
44625 Herne.
Die Bauarbeiten finden auf dem Gelände neben dem angegebenen Haupterfüllungsort, an der Meesmannstraße in...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Entsorgung Herne AöR
Südstraße 10
44625 Herne.
Die Bauarbeiten finden auf dem Gelände neben dem angegebenen Haupterfüllungsort, an der Meesmannstraße in Herne, statt.
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Beschreibung der Beschaffung: Erd- und Kanalbauarbeiten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 174-393740
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: ZBH 01-2018
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Heitkamp Erd- und Strassenbau GmbH
Postort: Herne
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Herne, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 784165.93
Höchstes Angebot: 1563859.09
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDWY7X3
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1, 2und 3 Nr. 1-4 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsberechtigt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1, 2und 3 Nr. 1-4 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsberechtigt ist jedes Unternehmen, das einen Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
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Quelle: OJS 2019/S 214-524850 (2019-11-04)