Neubau „Zentraler Seezugang“ Radolfzell am Bodensee Stadt Radolfzell am Bodensee, vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Martin Staab Objektplanung Elektro (§ 55 HOAI) Anlagegruppen 4,5. LP 1-9 stufenweise, zunächst LP 1-3
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-18.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zentraler Seezugang: Objektplanung Elektro (§ 55 HOAI)
HARCH-2018-0017
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Neubau „Zentraler Seezugang“ Radolfzell am Bodensee Stadt Radolfzell am Bodensee, vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Martin Staab Objektplanung...”
Kurze Beschreibung
Neubau „Zentraler Seezugang“ Radolfzell am Bodensee Stadt Radolfzell am Bodensee, vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Martin Staab Objektplanung Elektro (§ 55 HOAI) Anlagegruppen 4,5. LP 1-9 stufenweise, zunächst LP 1-3
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Energiebereich📦
Ort der Leistung: Konstanz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Radolfzell am Bodensee
Güttinger Strasse 3
78315 Radolfzell
Beschreibung der Beschaffung:
“Neubau „Zentraler Seezugang“ Radolfzell am Bodensee
Stadt Radolfzell am Bodensee, vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Martin Staab
Objektplanung...”
Beschreibung der Beschaffung
Neubau „Zentraler Seezugang“ Radolfzell am Bodensee
Stadt Radolfzell am Bodensee, vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Martin Staab
Objektplanung Elektro (§ 55 HOAI) Anlagegruppen 4,5. LP 1-9 stufenweise, zunächst LP 1-3
Die Stadt Radolfzell verfolgt seit Jahren das Ziel, das Altstadtumfeld neu zu ordnen, den Bezug zum See und den Uferanlagen zu stärken und damit dem Mittelpunkt der Stadt eine dauerhafte Lebensfähigkeit zu sichern.
Dies geschah in der jüngsten Vergangenheit durch die Konversion des Schiesser- Areals und soll nun im Süden durch eine neue und attraktive Querung der Bahnlinie im Bahnhofsbereich und einer damit verbundenen Bahnhofsmodernisierung fortgesetzt werden.
Im Zuge der Bahnhofsumgestaltung in den 60er Jahren wurde zwar bereits eine Unterführung gebaut, die aber verhältnismäßig schmal ist und dunkel wirkt. Erschwerend kommt hinzu, dass man von der Stadtseite aus zunächst auf das Bahnsteigniveau hinauf gehen muss, um dann in die Unterführung abzutauchen. Den See selbst sieht man erst nach Überwindung einer weiteren Treppenanlage.
Die „Querung“ ist in keiner Weise mehr den modernen Bedürfnissen einer Touristenstadt angemessen.
Aus diesem Grund wurden in den vergangenen 10 Jahren die planerischen Voraussetzungen für eine neue Seetorquerung geschaffen. In direkter Verbindung zwischen Rathaus, Seetor und Mole soll über ein Trogbauwerk eine direkte, schnelle und großzügige Verbindung zwischen der Altstadt und dem See erreicht werden. Orientierend an den Zuständen der historischen Situation am Bahnhof werden die heute stark trennend wirkenden Gleisanlagen möglichst selbstverständlich überwunden. Das dafür konzipierte Trogbauwerk führt in direkter Verlängerung des Seetorplatzes zum See.
Der Entwurf berücksichtigt, dass die historische Innenstadt als Gesamtanlage unter Denkmalschutz steht und dass es seeseitig der Bahnlinie eine abgestimmte Rahmenplanung gibt, die in die Planung aufgenommen wurde.
Neben der Funktionalität wird auch ein landschaftsbezogener Mehrwert geschaffen. Der Gestaltung der Freianlagen und deren Zugänglich- und Wahrnehmbarkeit kommt eine hohe Bedeutung und Vermittlerfunktion zwischen Weg und Aufenthalt zu.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-11 📅
Datum des Endes: 2022-01-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Das Auswahlgremium wählt aus allen qualifizierten Bewerbern, die den Auswahlkriterien genügen, max. 3 Bewerber für die Phase 2 (Verhandlungsphase)...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Das Auswahlgremium wählt aus allen qualifizierten Bewerbern, die den Auswahlkriterien genügen, max. 3 Bewerber für die Phase 2 (Verhandlungsphase) aus.
Vorgesehene Auswahlkriterien Rechtslage / Ausschlusskriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1) Durschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre;
2.2 )Nachweis der Berufshaftpflicht.
Technische und berufliche Eignung Elektro
3.1) Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter;
3.2) Abbildung vergleichbarer Projekte zum Thema „Planung der Elektrotechnik im öffentlichen Raum“ seit 2010;
3.3) Abbildung realisierter Projekte für „die öffentliche Hand“ seit 2010;
3.4) Abbildung vergleichbarer Projekte zum Thema „Innovation“ seit 2010.
3.5) Referenzschreiben
3.5.1) Referenzschreiben 1 seit 2010 5;
3.5.2) Referenzschreiben 2 seit 2010 5.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-21
16:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-02-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 246-564939 (2018-12-18)