Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1 - 5, 7 und 8 / Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Medizinische Gase sowie Sprinkleranlagen, Gebäudeautomation nach HOAI § 55 i.V.m. Anlage 15, Leistungsphasen 1 bis 8, für "Ersatzneubau Zentrale Notaufnahme - Erweiterung / Umbau Zollernalb Klinikum, Standort Albstadt".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Zollernalbkreis
Postanschrift: Hirschbergstraße 29
Postort: Balingen
Postleitzahl: 72336
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Landratsamt Zollernalbkreis, Kämmerei und Liegenschaftsamt, Herr Heinz Pflumm
E-Mail: kh-albstadt-tga@menoldbezler.de📧
Region: Zollernalbkreis🏙️
URL: http://www.zollernalbkreis.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zollernalb Klinikum, Vergabe Planung TGA
533/2018
Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-5, 7 und 8 / Abwasser-, Wasser-...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-5, 7 und 8 / Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Medizinische Gase sowie Sprinkleranlagen, Gebäudeautomation nach HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15, Leistungsphasen 1 bis 8, für "Ersatzneubau Zentrale Notaufnahme - Erweiterung / Umbau Zollernalb Klinikum, Standort Albstadt".
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 900 000 💰
Das Zollernalb Klinikum betreibt an den Standorten Balingen und Albstadt jeweils ein Krankenhaus und beabsichtigt bauliche Veränderungen und Sanierungsmaßnahmen in Albstadt. An diesem Standort, mit einer Gesamtfläche von ca. 13 000 m sowie 250 Betten, soll die Herstellung einer Zentralen Notaufnahme (ZNA) mit Aufnahme- und Kurzliegerstation auf einer Fläche von ca. 500 m, im Bereich des überwiegend leerstehenden Wirtschaftsversorgungsgebäudeteils (vormals Küche und Wäscherei), realisiert werden. Die Planungs- und Ausführungsarbeiten sollen im laufenden Betrieb erfolgen und erstrecken sich voraussichtlich über einen Zeitraum von ca. 30 Monaten. Hierfür wurden entsprechende Finanzierungsmittel in den Entwurf des Haushaltsplans 2018 und darüber hinaus in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen. Die geschätzten Gesamtkosten für diese Maßnahmen betragen ca. 6,7 Mio. EUR brutto.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-5, 7 und 8 / Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Medizinische Gase sowie Sprinkleranlagen, Gebäudeautomation nach HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15, Leistungsphasen 1 bis 8, für „Ersatzneubau Zentrale Notaufnahme – Erweiterung / Umbau Zollernalb Klinikum, Standort Albstadt“.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptionelle Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 240
Preis (Gewichtung): 160
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 037-080723
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Werner Schwarz GmbH
Postanschrift: Eywiesenstraße 6
Postort: Ravensburg
Postleitzahl: 88121
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ravensburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 900 000 💰
“Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte...”
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYJ5J
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2018/S 189-427916 (2018-10-01)