Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1, sowie Freianlagen nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11.1, Leistungsphasen 1 bis 8 sowie für Freianlagen nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11.1, Leistungsphasen 1 bis 8 für den „Erweiterungsbau berufliche Schule Hechingen“. Die vergabegegenständlichen Planungsleistungen sind voraussichtlich ab Juni/Juli 2019 zu erbringen. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist nach jetzigem Stand für das 2. Quartal 2020 vorgesehen und erstrecken sich über voraussichtlich 2 bis 3 Jahre. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-27.
Auftragsbekanntmachung (2018-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 4268/2018
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1, sowie Freianlagen nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11.1, Leistungsphasen 1 bis 8 sowie für Freianlagen nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11.1, Leistungsphasen 1 bis 8 für den „Erweiterungsbau berufliche Schule Hechingen“.
Die vergabegegenständlichen Planungsleistungen sind voraussichtlich ab Juni/Juli 2019 zu erbringen. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist nach jetzigem Stand für das 2. Quartal 2020 vorgesehen und erstrecken sich über voraussichtlich 2 bis 3 Jahre.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1, sowie Freianlagen nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11.1, Leistungsphasen 1 bis 8 sowie für Freianlagen nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11.1, Leistungsphasen 1 bis 8 für den „Erweiterungsbau berufliche Schule Hechingen“.
Die vergabegegenständlichen Planungsleistungen sind voraussichtlich ab Juni/Juli 2019 zu erbringen. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist nach jetzigem Stand für das 2. Quartal 2020 vorgesehen und erstrecken sich über voraussichtlich 2 bis 3 Jahre.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-11-27 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-01 📅
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 232-530290
ABl. S-Ausgabe: 232
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYUNN
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYUNN
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1, sowie Freianlagen nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11.1, Leistungsphasen 1 bis 8 sowie für Freianlagen nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11.1, Leistungsphasen 1 bis 8 für den „Erweiterungsbau berufliche Schule Hechingen“.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1, sowie Freianlagen nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11.1, Leistungsphasen 1 bis 8 sowie für Freianlagen nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11.1, Leistungsphasen 1 bis 8 für den „Erweiterungsbau berufliche Schule Hechingen“.
Die vergabegegenständlichen Planungsleistungen sind voraussichtlich ab Juni/Juli 2019 zu erbringen. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist nach jetzigem Stand für das 2. Quartal 2020 vorgesehen und erstrecken sich über voraussichtlich 2 bis 3 Jahre.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Der Zollernalbkreis beabsichtigt am Schulstandort Alice-Salomon-Schule in Hechingen folgende Maßnahmen durchzuführen: Teilabbruch, Neubau, sowie Garten- und Landschaftsbauarbeiten. Als Grundlage für das Projekt Erweiterungsbau berufliche Schule Hechingen dient das in Abstimmung mit dem Landkreis und dem Architekturbüro Sprenger erarbeitete räumlich-funktionale Konzept, welches den zur Angebotsabgabe ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt werden wird.
Der Zollernalbkreis beabsichtigt am Schulstandort Alice-Salomon-Schule in Hechingen folgende Maßnahmen durchzuführen: Teilabbruch, Neubau, sowie Garten- und Landschaftsbauarbeiten. Als Grundlage für das Projekt Erweiterungsbau berufliche Schule Hechingen dient das in Abstimmung mit dem Landkreis und dem Architekturbüro Sprenger erarbeitete räumlich-funktionale Konzept, welches den zur Angebotsabgabe ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt werden wird.
So soll der Verbindungsbau mit den Schultoiletten zwischen dem quadratischen Baukörper in Nord-Westen und dem Hauptbau im Süden abgebrochen werden, um den Zugang zum Schulhof von Westen her zu ermöglichen.
Weiter ist der ehemalige Werkstattbau im Nord-Osten, in welcher auch die Gas-Zentralheizung untergebracht ist, zurückzubauen. An dieser Stelle soll der neue Schulbau, mit Anbindung an den Hauptbau realisiert werden. Die derzeitige Hausmeisterwohnung im Hauptbau ist in diesem Zusammenhang mit zu berücksichtigen.
Weiter ist der ehemalige Werkstattbau im Nord-Osten, in welcher auch die Gas-Zentralheizung untergebracht ist, zurückzubauen. An dieser Stelle soll der neue Schulbau, mit Anbindung an den Hauptbau realisiert werden. Die derzeitige Hausmeisterwohnung im Hauptbau ist in diesem Zusammenhang mit zu berücksichtigen.
Der Neubau soll neben Klassenzimmern und Lehrerarbeitsräumen vor allem eine multifunktionale Aula, sowie die Lehrküchen enthalten. Das Raum- und Flächenprogramm sollte sich weitestgehend an der beigefügten Konzeption orientieren.
Im Süden des Schulareals befindet sich die Kreissporthalle. Es soll eine Zufahrtsmöglichkeit zwischen dem Hauptbau und der Kreissporthalle für Rettungsfahrzeuge sichergestellt werden.
Topographisch steigt das Gelände (Flurstück 1068/80) vom Feilbach im Osten in Richtung Westen an.
Die Ausführungsarbeiten müssen im laufenden Schulbetrieb ausgeführt werden.
Die zu erbringen Planungsleistungen beziehen sich auch auf Abbruch- und Rückbauarbeiten des Werkstattbaus sowie des Verbindungsbaus.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Erweiterung betragen ca. 13,2 Mio. EUR brutto.
Das Projekt kann grundsätzlich über das Schulbauförderprogramm des Landes unterstützt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Albstadt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend;
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
3) Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanung im Bereich „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“);
(2) Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 2,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 2,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (2015, 2016, 2017);
(2) Nachweis von Erfahrungen im Bereich der Objektplanung für Gebäude und Innenräume im Bereich „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ bei einem Erweiterungsbau einer Schule mit mindestens durchschnittlichen Planungsanforderungen in den 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Beginn der LPH 2 nicht vor dem 1.1.2009).
(2) Nachweis von Erfahrungen im Bereich der Objektplanung für Gebäude und Innenräume im Bereich „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ bei einem Erweiterungsbau einer Schule mit mindestens durchschnittlichen Planungsanforderungen in den 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Beginn der LPH 2 nicht vor dem 1.1.2009).
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
— Angabe zur Aufnahme des Schulbetriebs nach der Erweiterung,
— erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
— Gesamtprojektkosten in EUR brutto,
— kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen),
— Darstellung der wirtschaftlichen und termingetreuen Erbringung von Planungsleistungen, nachzuweisen durch ein Schreiben des Auftraggebers.
Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
Mindeststandards:
Zu (2):
Vorlage von mindestens einer Referenz für die Objektplanung für Gebäude und Innenräume im Bereich „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ bei einem Erweiterungsbau einer Schule mit mindestens durchschnittlichen Planungsanforderungen mit Interimsmaßnahmen und unter laufendem Schulbetrieb mit Gesamtprojektkosten von mindestens 9,0 Mio. EUR brutto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein (Beginn der LPH 2 nicht vor dem 1.1.2009). Die Aufnahme des Schulbetriebs nach der Erweiterung muss erfolgt sein.
Vorlage von mindestens einer Referenz für die Objektplanung für Gebäude und Innenräume im Bereich „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ bei einem Erweiterungsbau einer Schule mit mindestens durchschnittlichen Planungsanforderungen mit Interimsmaßnahmen und unter laufendem Schulbetrieb mit Gesamtprojektkosten von mindestens 9,0 Mio. EUR brutto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein (Beginn der LPH 2 nicht vor dem 1.1.2009). Die Aufnahme des Schulbetriebs nach der Erweiterung muss erfolgt sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 3 bis 5 grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 3 bis 5 grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierzu wird die Mindestreferenz eines jeden Bewerbers mit den höchsten Gesamtprojektkosten für den Vergleich herangezogen. Der Bewerber mit den höchsten Gesamtprojektkosten wird am besten bewertet. Die Reihenfolge der Bewerber wird im Übrigen entsprechend anhand der Gesamtprojektkosten festgelegt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Hierzu wird die Mindestreferenz eines jeden Bewerbers mit den höchsten Gesamtprojektkosten für den Vergleich herangezogen. Der Bewerber mit den höchsten Gesamtprojektkosten wird am besten bewertet. Die Reihenfolge der Bewerber wird im Übrigen entsprechend anhand der Gesamtprojektkosten festgelegt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landratsamt Zollernalbkreis, Kämmerei und Liegenschaftsamt, Herr Heinz Pflumm
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZYUNN/documents🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Rheinstahlstraße 3
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Kontaktperson: Dr. Alexander Dörr
Land: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Internetadresse: www.menoldbezler.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYUNN
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 232-530290 (2018-11-27)