Zuginnenreinigung Unterelbe mbH Cuxhaven

Regionalverkehre Start Deutschland GmbH (1I)

Zuginnenreinigung von 5 Doppelstockwagen am Standort Cuxhaven – Innenreinigung Unterelbe mbH

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung von Transportmitteln
Referenznummer: 18FEA33043
Kurze Beschreibung:
Zuginnenreinigung von 5 Doppelstockwagen am Standort Cuxhaven – Innenreinigung Unterelbe mbH
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigung von Transportmitteln 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reinigung von Transportmitteln 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Cuxhaven 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regionalverkehre Start Deutschland GmbH (1I)
Postanschrift: Hahnstraße 40
Postleitzahl: 60528
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: christian.buenger@startgmbh.com 📧
Telefon: +49 1608942915 📞
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=fUBXg0daGbA%3d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-30 📅
Datum des Beginns: 2018-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 166-379382
ABl. S-Ausgabe: 166

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zuginnenreinigung an 5 Doppelstockwägen der Unterelbe mbH auf der Strecke Cuxhaven-Hamburg
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige Option des AG um jeweils zweijährige Verlängerung (4+2+2)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Cuxhaven

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Bewerbungsbedingungen/eVergabe Portal der DB AG

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-10-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Christian Bünger
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=fUBXg0daGbA%3d 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: GS.EA 41 – Beschaffung Infrastrukturelles Facility Management Immobilien und Fahrzeuge (GS.EA 41(1))
Postanschrift: Kleyerstr. 25
Postleitzahl: 60326
Kontaktperson: Pfeiffer, Julia
Telefon: +49 6926561539 📞
E-Mail: julia.pfeiffer@deutschebahn.com 📧
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 166-379382 (2018-08-28)