— die Umsatzsteuer ist mit Angabe des Umsatzsteuersatzes gesondert auszuweisen. Sofern keine Umsatzsteuer anfällt bzw. ein ermäßigter Umsatzsteuersatz gilt, ist dies im Angebot anzugeben und ein entsprechender Nachweis (in Kopie) vorzulegen.
Bei ausländischen Unternehmen ist keine Umsatzsteuer anzugeben. Bei der Ermittlung der Wertungssumme im Sinne des Zuschlagskriteriums „Preis“ wird in diesem Fall jedoch dem Angebotspreis/der Netto-Summe die in der Bundesrepublik Deutschland gültige gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet, da diese im Auftragsfall vom Auftraggeber an das zuständige Finanzamt abgeführt werden muss (Reserve Charge Verfahren),
— das Angebot ist in deutscher Sprache zu erstellen und in dreifacher schriftlicher Ausfertigung unter Verwendung des roten Aufklebers in einem verschlossenen Umschlag bei o. g. Adresse einzureichen. Elektronische Angebote werden nicht angenommen,
— die Unterschrift/en ist/sind eigenhändig zu leisten, Scans oder Kopien sind nicht ausreichend. Fehlende Unterschriften, fehlende Erklärungen und Nachweise sowie Änderungen an den Vertragsunterlagen (dazugehört auch das Beifügen von AGBs des Bieters) führen zum Ausschluss,
— die Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung RV, Roter Aufkleber, Tabelle Eignungskriterien, Tabelle Zuschlagskriterien, Muster Rahmenvereinbarung, Angebotsformular, Unterlagen BAU 2019 sind unter:http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html abzurufen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Änderungen oder zusätzliche Informationen auf diesen Seiten veröffentlicht werden. Bieter/innen sind für den Abruf der Informationen selbst verantwortlich.
— Aktenzeichen zum Vorhaben. 10.8.17.7-18.51b,
— maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingangsstempel bzw. der Eingangsvermerk des BBR. Nichtfristgerecht eingegangene Angebote werden von der Vergabe ausgeschlossen,
— Fragen zum Vorhaben sind unter Angabe des Aktenzeichens ausschließlich per E-Mail an das BBSR, Referat SWD:
rueckfragepool@bbr.bund.de zu richten und müssen spätestens bis zum 10.9.2018 vorliegen.
Die anonymisierten Fragen werden mit den Antworten auf der Internetseite des BBSR veröffentlicht, so dass alle Bieter über den gleichen Informationsstand verfügen,
— Hinweis zu Bietergemeinschaften: bei einer mehrfachen Beteiligung eines Bieters an derselben Ausschreibung– z. B. als Alleinbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft – ist mit Angebotsabgabe der Gegenbeweis zu erbringen, dass keine wettbewerbsbeschränkende Bieterkonstellation vorliegt und der Geheimwettbewerb gewahrt ist. Ist beabsichtigt eine Bietergemeinschaft zu gründen, ist eine Übersicht beizufügen, die Zusammensetzung und Leistungsanteile je Mitglied ausweist. Für Bietergemeinschaften sind die unter Ziff.III.1.2 und III.1.3 geforderten Angaben und Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die geforderten Eignungsnachweise sind von jedem Mitglied abhängig vom Leistungsanteil, den das Mitglied im Auftragsfall übernehmen wird, nachzuweisen.
Im Falle der Vergabe von wesentlichen Leistungsbestandteilen an Unterauftragnehmer, sind deren Eignungsnachweise beizufügen.