Zulassungsverfahren Verträge OAV - Optimierte Arzneimittelversorgung nach § 140a SGB V

Die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse führt im eigenen Namen und im Namen der IKK Brandenburg und Berlin das Zulassungsverfahre

Die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse plant gemeinsam mit der IKK Brandenburg und Berlin im Rahmen der Förderung durch den Innovationsfonds den Aufbau sektorenübergreifender regionaler geriatrischer Teams (Pflegefachkräfte, Apotheker, Ärzte) mit dem Ziel der Verbesserung der Versorgungseffizienz pflegebedürftiger geriatrischer Patienten im Bereich der Arzneimittelversorgung.
Hierzu werden Verträge nach § 140a Abs. 1 SGB V i. V. m § 92b SGB XI abgeschlossen.
Zulassungsverfahren im Sinne des Erwägungsgrundes (4) der EU-Richtlinie (2014/24/EG) vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe. Jeder geeignete Interessent kann Vertragspartner werden. Unter Vorgabe einheitlicher Eignungsanforderungen und unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes (SGB V §§ 4 IV, 12, 70) wird allen geeigneten Leistungserbringern der Abschluss eines Vertrages nach § 140a SGB V angeboten, solange die Ziele des Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch erreicht werden können.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-02-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Referenznummer: P124_02
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse plant gemeinsam mit der IKK Brandenburg und Berlin im Rahmen der Förderung durch den Innovationsfonds den Aufbau sektorenübergreifender regionaler geriatrischer Teams (Pflegefachkräfte, Apotheker, Ärzte) mit dem Ziel der Verbesserung der Versorgungseffizienz pflegebedürftiger geriatrischer Patienten im Bereich der Arzneimittelversorgung. Hierzu werden Verträge nach § 140a Abs. 1 SGB V i. V. m § 92b SGB XI abgeschlossen. Zulassungsverfahren im Sinne des Erwägungsgrundes (4) der EU-Richtlinie (2014/24/EG) vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe. Jeder geeignete Interessent kann Vertragspartner werden. Unter Vorgabe einheitlicher Eignungsanforderungen und unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes (SGB V §§ 4 IV, 12, 70) wird allen geeigneten Leistungserbringern der Abschluss eines Vertrages nach § 140a SGB V angeboten, solange die Ziele des Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch erreicht werden können.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse führt im eigenen Namen und im Namen der IKK Brandenburg und Berlin das Zulassungsverfahren durch
Postanschrift: Behlertstraße 33a
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: https://nordost.aok.de 🌏
E-Mail: vergabe_p1@nordost.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6MYLHC 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6MYLHC 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-14 📅
Einreichungsfrist: 2018-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-15 📅
Datum des Beginns: 2018-03-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 032-070098
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
Den Teilnahmeantrag inklusive der erforderlichen Formblätter sind nach Registrierung im Portal verfügbar. Fragen zum Verfahren oder zu den Unterlagen sind ausschließlich über das Vergabeportal zu kommunizieren. Etwaige mündliche Auskünfte sind unverbindlich, gleich durch wen sie erteilt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse plant gemeinsam mit der IKK Brandenburg und Berlin im Rahmen der Förderung durch den Innovationsfonds den Aufbau sektorenübergreifender regionaler geriatrischer Teams (Pflegefachkräfte, Apotheker, Ärzte) mit dem Ziel der Verbesserung der Versorgungseffizienz pflegebedürftiger geriatrischer Patienten im Bereich der Arzneimittelversorgung.
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Hierzu werden Verträge nach § 140a Abs. 1 SGB V i. V. m § 92b SGB XI abgeschlossen.
Zulassungsverfahren im Sinne des Erwägungsgrundes (4) der EU-Richtlinie (2014/24/EG) vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe. Jeder geeignete Interessent kann Vertragspartner werden. Unter Vorgabe einheitlicher Eignungsanforderungen und unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes (SGB V §§ 4 IV, 12, 70) wird allen geeigneten Leistungserbringern der Abschluss eines Vertrages nach § 140a SGB V angeboten, solange die Ziele des Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch erreicht werden können.
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Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost plant gemeinsam mit der IKK BB das Zulassungsverfahren der integrierten Versorgungsleistungen zur Versorgung pflegebedürftiger geriatrischer Versicherter für den Zeitraum der Förderung durch den Innovationsfonds.
Die Versorgung der Versicherten soll erfolgen durch eine neue Form der Zusammenarbeit und ein klinisch geprüftes, Software-unterstütztes Risikomanagement. Dieses soll in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen (nachfolgend Bewerber genannt) und den versorgenden Apotheken etabliert werden. Eine deutlich verbesserte Risikokommunikation zwischen den Beteiligten soll erreicht werden durch eine sektoren- und berufsgruppenübergreifende geriatrische Qualifizierung und Umsetzung von Qualitätsanforderungen. Die beteiligten Pflegefachkräfte, Apotheker und Ärzte erhalten zur Sicherstellung der fachlichen Expertise vor Ort eine duale betriebliche Ausbildung mit Hochschulanteilen der praktischen Geriatrie.
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Die Software-Bereitstellung sowie die geriatrische Qualifizierung erfolgt durch den im Förderbescheid festgelegten pharmazeutischen Konsortialpartner.
Durch Risikoscreenings, eine verstärkte Risiko-Nutzen-Bewertung, gezielte Therapiebeobachtungen und Risiko-Kommunikation sollen folgende Ziele erreicht werden:
— Implementierung von Arzneimittelrisikomanagementsystemen,
— Vermeidung/Verringerung unerwünschter Arzneimittelereignisse (UAE),
— dauerhafte und nachhaltige Reduktion arzneimittelinduzierter Risikosituationen.
Die zukünftigen Vertragspartner versorgen die Versicherten auf Grundlage des Vertrages und sind verantwortlich für die Einbindung der notwendigen weiteren Leistungserbringer nach Punkt III.1.3. 1.d) bzw. III.1.3. 2.d).
Die Leistungserbringer haben personenbezogene, technische Voraussetzungen sowie Qualitätsanforderungen zu erfüllen, die im Teilnahmeantrag (einschließlich Formblätter) beschrieben sind.
Die Vergütung erfolgt pauschaliert. Die Verträge starten frühestens ab 1.3.2018.
Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwendet, da es kein Formular für Zulassungsverfahren gibt. Verträge, bei denen keine Auswahlentscheidung unter den geeigneten Bewerbern getroffen wird, unterliegen nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.
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Beschreibung der Optionen:
Eine Verlängerung der Verträge über die geplante Laufzeit hinaus ist auf Grund der auslaufenden Förderung im Rahmen des Innovationsfonds nicht möglich.
Gemäß dem vorliegenden Evaluationskonzept werden die Routinedaten der teilnehmenden Patienten sowohl retrospektiv für die letzten 18 Monate vor der Intervention als auch prospektiv im Laufe der Intervention erhoben. Um sicherzustellen, dass von allen teilnehmenden Patienten ein Zeitraum von 18 Monaten nach Interventionsbeginn berücksichtigt werden kann, erfolgt die letzte Datenerhebung 18 Monate nach Einschluss des letzten Teilnehmers.
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Auf Grund der Evaluationsdauer ist der letztmögliche Vertragsabschlusstermin somit der 31.12.2018.
Zusätzliche Informationen:
Den Teilnahmeantrag inklusive der erforderlichen Formblätter sind nach Registrierung im Portal verfügbar.
Fragen zum Verfahren oder zu den Unterlagen sind ausschließlich über das Vergabeportal zu kommunizieren.
Etwaige mündliche Auskünfte sind unverbindlich, gleich durch wen sie erteilt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zulassungsverfahren Verträge zur Optimierten Arzneimittelversorgung nach § 140a SGB V Bundesland Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formblatt 1);
b) Nachweis (Kopie) über aktuelle Eintragung im Handelsregister (Formblatt 1a) (nicht älter als zwölf Monate), sofern der Bewerber zum Eintrag ins Handelsregister verpflichtet ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis (Kopie) einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung oder alternativ Abgabe einer 'Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung' (Formblatt 2), dass im Falle der Teilnahme an dem Vertrag eine solche abgeschlossen sein wird. Deckungssummen: mindestens 3 000 000 EUR für Personen-/Sachschäden, mindestens 100 000 EUR für Vermögensschäden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) EIGNUNGSKRITERIEN FÜR VOLLSTATIONÄRE PFLEGEEINRICHTUNGEN:
(a) Die Pflegeeinrichtung verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI, einen Rahmenvertrag gemäß § 75 Abs. 1 und 2 SGB XI und eine Vereinbarung zur Vergütung der stationären Pflegeleistungen gemäß §§ 84 ff. SGB XI für die jeweilige Region Berlin, Brandenburg und/oder Mecklenburg-Vorpommern mit der/den o. g. Krankenkasse/n;
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(b) Die Pflegeeinrichtung verfügt über mindestens 80 Plätze. Davon sind mindestens 50 Pflegebedürftige bei Abschluss dieses Vertrages bei der AOK Nordost und/oder der IKK BB versichert. Die Pflegebedürftigen haben ein Mindestalter von 65 Jahren, verfügen über mindestens den Pflegegrad II und nehmen wenigstens drei Medikamente dauerhaft ein (> 28 Tage);
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(c) Die Pflegeeinrichtung verfügt über einen Internet Browser mit Internetanschluss;
(d) Die Pflegeeinrichtung verfügt über eine Absichtserklärung zur Kooperation mit der heimversorgenden Apotheke gemäß Formblatt 5a, welche über einen Vertrag zur Versorgung von Bewohnern von Heimen entsprechend § 12a Gesetz über das Apothekenwesen verfügen. Die Heimversorgung ist entsprechend § 2a der Apothekenbetriebsordnung Bestandteil im QM-System der Apotheke. Die Leitlinie der Bundesapothekerkammer 'Versorgung der Bewohner von Heimen' bildet die Grundlage der Versorgungsprozesse.
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(e) Die Pflegeeinrichtung verfügt über eine hausärztliche Versorgung der Pflegebedürftigen durch ärztliche(n) Leistungserbringer.
Diese(r) muss/müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
(Aa) Die ärztliche(n) Leistung(en) werden durch niedergelassene(r) Arzt/Ärzte und/oder medizinische(s) Versorgungszentrum/en und/oder Poliklinik(en) und/oder anderweitig ermächtigte(r) sowie im Krankenhaus tätige(r) Arzt/Ärzte und/oder angestellte(r) Arzt/Ärzte in einer Pflegeeinrichtung, die über eine Institutsermächtigung verfügt. Durch ermächtigte Pflegeeinrichtungen angestellte Ärzte müssen ins Arztregister eingetragen sein;
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(Bb) Die unter aa) Genannten nehmen an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 SGB V teil;
(Cc) Der/die ärztliche(n) Leistungserbringer betreut/betreuen mindestens jeweils 10 teilnehmende Pflegebedürftige der AOK und/oder IKK;
(f) Zusätzlich möglich (nicht zwingend) ist eine Kooperation mit dem ärztlichen Leistungserbringer gemäß Formblatt 7a. In dem Fall sind Zulassungsstatus sowie Qualifikation nachzuweisen.
Mindeststandards:
2) EIGNUNGSKRITERIEN FÜR AMBULANTE PFLEGEEINRICHTUNGEN:
(a) Die Pflegeeinrichtung verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI, einen Rahmenvertrag gemäß § 75 Abs. 1 und 2 SGB XI, eine Vergütungsvereinbarung gemäß § 89 SGB XI sowie einen Vertrag gemäß §§ 132, 132a Abs. 4, 24g und h SGB V für die jeweilige Region Berlin, Brandenburg und/oder Mecklenburg-Vorpommern mit der/den o. g. Krankenkasse/n;
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(b) Die Pflegeeinrichtung versorgt bei Vertragsabschluss mindestens 50 Versicherte, die bei der AOK Nordost und/oder der IKK BB versichert sind, mit Sachleistungen gemäß § 36 SGB XI UND Leistungen nach dem SGB V gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege nach den Nr. 14, 17-20, Nr. 24 und Nr. 26. Die Pflegebedürftigen haben ein Mindestalter von 65 Jahren, verfügen über mindestens den Pflegegrad II und nehmen wenigstens drei Medikamente dauerhaft ein (> 28 Tage);
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(c) Die Pflegeeinrichtung verfügt über einen Internet Browser mit Internetanschluss;
(d) Die Pflegeeinrichtung verfügt über eine Absichtserklärung zur Kooperation mit einer versorgenden Apotheke gemäß Formblatt 5a, welche entsprechend § 2a der Apothekenbetriebsordnung als Bestandteil ein QM-System implementiert hat, in dem die Versorgung ambulanter Pflegebedürftiger dokumentiert ist;
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(e) Die Pflegeeinrichtung verfügt über eine hausärztliche Versorgung der Pflegebedürftigen durch ärztliche(n) Leistungserbringer.
Diese(r) muss/müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
(Aa) Die ärztliche(n) Leistung(en) werden durch niedergelassene(r) Arzt/Ärzte und/oder medizinische(s) Versorgungszentrum/en und/oder Poliklinik(en) und/oder anderweitig ermächtigte(r) sowie im Krankenhaus tätige(r) Arzt/Ärzte und/oder angestellte(r) Arzt/Ärzte in einer Pflegeeinrichtung, die über eine Institutsermächtigung verfügt. Durch ermächtigte Pflegeeinrichtungen angestellte Ärzte müssen ins Arztregister eingetragen sein;
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(Bb) Die unter aa) Genannten nehmen an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 SGB V teil;
(Cc) Der/die ärztliche(n) Leistungserbringer betreut/betreuen mindestens jeweils 10 teilnehmende Pflegebedürftige der AOK und/oder IKK;
(f) Zusätzlich möglich (nicht zwingend) ist eine Kooperation mit dem ärztlichen Leistungserbringer gemäß Formblatt 7c. In dem Fall sind Zulassungsstatus sowie Qualifikation nachzuweisen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2018-12-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: IKK Brandenburg und Berlin
Postanschrift: Ziolkowskistraße 6
Postleitzahl: 14480
Kontakt
Kontaktperson: Jacqueline Fahrentholz
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6MYLHC 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Nach der Registrierung im Deutschen Vergabeportal stehen den Bewerbern die erforderlichen Vergabeunterlagen zum Nachweis der jeweiligen Eignungskriterien zur Verfügung.
Fragen zum Verfahren oder zu den Unterlagen sowie die Übermittlung der Teilnahmeunterlagen einschließlich der geforderten Eignungsnachweise sind aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich elektronisch über den registrierten Zugang via DTVP zu übermitteln.
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Etwaige mündliche Auskünfte sind unverbindlich, gleich durch wen sie erteilt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6MYLHC.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228 / 9499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228/9499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rein vorsorglich, dass das Kartellrecht für anwendbar gehalten wird, wird außerdem hingewiesen auf:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) (...)
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
(a) gegen § 134 verstoßen hat oder;
(b) (...);
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(a) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(b) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
(a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Quelle: OJS 2018/S 032-070098 (2018-02-14)