Zustellungsaufträge für die Berliner Verwaltung - Bund - ohne Berlin

Landesverwaltungsamt Berlin

Zustellungsaufträge für die Berliner Verwaltung.
— Bund - ohne Berlin.
Alle Angaben erfolgen mit dem Brutto- bzw Endpreis.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-03-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Referenznummer: 1-2018
Kurze Beschreibung:
Zustellungsaufträge für die Berliner Verwaltung. — Bund - ohne Berlin. Alle Angaben erfolgen mit dem Brutto- bzw Endpreis.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesverwaltungsamt Berlin
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 1
Postleitzahl: 10707
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt 🌏
E-Mail: beatrix.hartmann-lamberty@lvwa.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090139-6329 📞
Fax: +49 309028-3508 📠
URL der Dokumente: http://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏
URL der Teilnahme: https://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-06 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 046-101053
ABl. S-Ausgabe: 46
Zusätzliche Informationen
1) Die rechtsverbindliche Unterzeichnung des Angebotes erfolgt elektronisch in Textform bzw. mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur; 2) Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform. zu erfolgen. Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Anmeldung erforderlich. Die Übersendung per Telefax oder mittels E-Mail ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt; 3) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat ausschließlich schriftlich/per Fax/E-Mail unter Angabe der Vergabenummer 1-2018 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden. Diese werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt; 4) Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform, unter https://www.berlin.de/vergabeplattform, zu informieren; 5) Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind dem Angebot vollständig beizufügen, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden müssen elektronisch beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Dieses können insbesondere ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die in Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung geforderten Nachweise sind Mindestanforderungen; 6) Der Auftraggeber behält sich ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor (z.B. Unterlagen die die Eignung betreffen); 7) Die Teile des Angebotes, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind entsprechend zu kennzeichnen; 8) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8. Juli 2010 in der jeweils geltenden Fassung) verlangten Nachweise von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zu verlangen; 9) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter/Bieterinnen sowie Bewerberinnen/Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Maßnahmen nach § 2 FFV, hier insbesondere § 2 Nr. 7, Nr. 9, können durch vorhandene anerkannte und geeignete Auszeichnungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Auf der Grundlage von § 13 LGG wird ausdrücklich auf §§ 6 Abs. 1, 4 Nr. 3, 7 FFV verwiesen. Die in § 48 Abs. 2 VgV grundsätzliche Zulassung von Eigenerklärungen wird durch §§ 4 Abs. 1, 8 Abs. 3 S. 2,10 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8. Juli 2010 in der jeweils geltenden Fassung) eingeschränkt; 10) Im Übrigen gelten die Anforderungen der Vergabeunterlagen. Der in den Anlagen enthaltene Vertrag wird dem Auftragnehmer nach Wirksamkeit des Zuschlages in 2-facher Ausfertigung zugeschickt und ist unterschrieben wieder einzureichen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zustellungsaufträge für die Berliner Verwaltung.
— Bund - ohne Berlin.
Alle Angaben erfolgen mit dem Brutto- bzw Endpreis.
Geschätzter Gesamtwert: 2 568 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Anzugeben ist immer der Brutto- bzw Endpreis!
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 568 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag wird vorerst für ein Jahr vergeben und hat eine 3-malige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Die längste mögliche Laufzeit beträgt somit maximal 48 Monate.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag wird vorerst für ein Jahr vergeben und hat eine 3-malige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Die längste mögliche Laufzeit beträgt somit maximal 48 Monate.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: ca. 110 Dienststellen des Landes Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
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1) Soweit eine Eintragungspflicht besteht, ist ein aktueller Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates oder Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein), einzureichen. Wenn keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht: Kopie der Gewerbean- und ggf. -ummeldung für die ausführende Betriebsstätte;
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2) Erklärungen zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Wirt 321) - siehe unter: http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare, alternativ die Bescheinigung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin zur Aufnahme in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung), bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen. Der Bieter kann an Stelle der geforderten Nachweise und Erklärungen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bieter, die im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (z.B. Unterauftragnehmer oder Konzerntöchter), haben den Vordruck „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“ dem Angebot beizulegen oder – bei Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung – dort entsprechende Angaben zu machen.
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Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist der Vordruck „Verpflichtungserklärung“ zu erbringen.
Der Nachweis einer über die gesamte Vertragslaufzeit gültigen Berufs/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens 3 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 1 000 000 EUR für Vermögensschäden. Falls eine entsprechende Versicherung bei Angebotsabgabe nicht besteht, muss mit dem Angebot eine rechtsverbindliche Erklärung eines Versicherers oder Versicherungsvermittlers abgegeben werden, aus der hervorgeht, dass die Versicherung im Auftragsfall mit den vorbenannten Deckungssummen abgeschlossen wird. Nach Erteilung des Auftrags muss der Versicherungsschein nachgereicht werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bieter, die im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (z.B. Unterauftragnehmer oder Konzerntöchter), haben den Vordruck „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“ dem Angebot beizulegen oder – bei Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung – dort entsprechende Angaben zu machen.
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Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind die Vordrucke „Erklärung zu Unteraufträgen“ und „Verpflichtungserklärung“ zu erbringen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen. Mit dem Angebot ist der Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ abzugeben.
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Des Weiteren sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
Unternehmensdarstellung gemäß Vordruck mit folgenden Angaben:
— Angabe der Rechtsform, des Unternehmensträgers (z.B. Inhaber, Gesellschafter), des Stammkapitals (soweit einschlägig),
— Angabe der vertretungsberechtigten Personen bzw. Organe (z.B. Geschäftsführer),
— Angabe der Geschäftsfelder des Unternehmens,
— Angaben zu Beteiligungsverhältnissen und deren gesellschaftsrechtlicher Struktur.
Qualitätskonzept gemäß Vordruck mit Angaben zur Bieterqualifikation und zum Betriebsablauf mit folgenden Fragestellungen:
— Wie wird das für den Auftrag vorgesehene Personal qualifiziert?
— Wie wird die Zustellung der Sendungen garantiert?
— Gibt es besondere Verfahrensweise bei Zustellhemmnissen?
— Wie wird mit kurzfristig auftretenden Betriebsstörungen bzw. Einflüssen von außen umgegangen?
— Maßnahmen zur Wahrung des Briefgeheimnisses und des Datenschutzes,
— Darstellung eines Nachhaltigkeitskonzeptes,
— Sendungsverfolgung,
— Ersatzzustellung durch Niederlegung gemäß §181 ZPO,
— Reklamationsmanagement.
Referenzliste gemäß Vordruck unter Angabe des Ansprechpartners mit Kontaktdaten, Auftragswertes (brutto), Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts, Auftragsinhalt und Umfang, Ausführungsort,
Ausführungszeitraum.
Vorlage der Lizenz zur gewerblichen Briefbeförderung der Bundesnetzagentur gemäß § 5 PostG sowie Entgeltgenehmigung nach § 34 PostG im Bundesgebiet mit dem Angebot bzw der Nachweis der Beantragung. (Mindestanforderung).
Anlage Firmendarstellung und Datenschutz gemäß Vordruck mit Angaben zu:
— Räumlichkeiten (Standorte),
— Mitarbeiter (Anzahl der Mitarbeiter? Welche Qualifikationen haben diese?),
— Fuhrpark (Anzahl der Fahrzeuge, Modelle, Nutzlast, Ladevolumen, Baujahr; entsprechen die Fahrzeuge den Berliner Umweltvorschriften?),
— Verfahren zum Datenschutz/Datensicherheit (Nr. 10 des Vertrages).
Sind Ihren Mitarbeitern die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes (Bundesdatenschutzgesetz,
§§ 39, 41 Postgesetz, Regelung der Postdienste-Datenschutzverordnung in den jeweils geltenden Fassungen) bekannt?
Wie werden die Mitarbeiter auf die datenschutzrechtliche Behandlung der Sendungen hingewiesen, bzw.
Gemäß der Postdienste-Datenschutzverordnung zu deren Beachtung förmlich verpflichtet?
Innerhalb welcher Zeiträume erfolgt eine Auffrischung dieser Kenntnisse (Schulungen)?
Wie sind die Sendungen gegen einen Zugriff von Fremden gesichert (Angaben zu Räumlichkeiten,
Transport, Behältern etc.).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere gelten folgende Mindestanforderungen/Angebotsbedingungen:
1) Eigenerklärung gemäß Vordruck „Erklärung über Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i.V.m. § 1 Abs.2 Frauenförderverordnung - siehe http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/
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2) Eigenerklärung gemäß Vordruck „Erklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ nach § 1 Abs. 2, 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz;
3) Vorbemerkungen zu den jeweiligen Losen. Es wird auf die Ausschreibungsunterlagen, ergänzend die ZVB/BVB des Landes Berlin verwiesen;
4) Zum Ablauf der Vertragslaufzeit ist dem Landesverwaltungsamt Berlin ohne besondere Aufforderung eine Umsatzstatistik zu liefern, aus der der vertragsmäßige Gesamtumsatz zu ersehen ist.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: http://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die rechtsverbindliche Unterzeichnung des Angebotes erfolgt elektronisch in Textform bzw. mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur;
2) Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform. zu erfolgen. Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Anmeldung erforderlich. Die Übersendung per Telefax oder mittels E-Mail ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt;
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3) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat ausschließlich schriftlich/per Fax/E-Mail unter Angabe der Vergabenummer 1-2018 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden. Diese werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt;
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4) Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform, unter https://www.berlin.de/vergabeplattform, zu informieren;
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5) Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind dem Angebot vollständig beizufügen, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden müssen elektronisch beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Dieses können insbesondere ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
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Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die in Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung geforderten Nachweise sind Mindestanforderungen;
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6) Der Auftraggeber behält sich ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor (z.B. Unterlagen die die Eignung betreffen);
7) Die Teile des Angebotes, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind entsprechend zu kennzeichnen;
8) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8. Juli 2010 in der jeweils geltenden Fassung) verlangten Nachweise von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zu verlangen;
9) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter/Bieterinnen sowie Bewerberinnen/Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Maßnahmen nach § 2 FFV, hier insbesondere § 2 Nr. 7, Nr. 9, können durch vorhandene anerkannte und geeignete Auszeichnungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Auf der Grundlage von § 13 LGG wird ausdrücklich auf §§ 6 Abs. 1, 4 Nr. 3, 7 FFV verwiesen. Die in § 48 Abs. 2 VgV grundsätzliche Zulassung von Eigenerklärungen wird durch §§ 4 Abs. 1, 8 Abs. 3 S. 2,10 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8. Juli 2010 in der jeweils geltenden Fassung) eingeschränkt;
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10) Im Übrigen gelten die Anforderungen der Vergabeunterlagen.
Der in den Anlagen enthaltene Vertrag wird dem Auftragnehmer nach Wirksamkeit des Zuschlages in 2-facher Ausfertigung zugeschickt und ist unterschrieben wieder einzureichen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-90138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 046-101053 (2018-03-06)