Auftragsbekanntmachung (2019-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 0001-Microsoft Lizenzen-2019
Kurze Beschreibung:
Ausschreibung 0001-Microsoft Lizenzen-2019
Sehr geehrte Sehr geehrte Damen und Herren,
Gekauft werden sollen Neulizenzen ohne Upgrade Recht auf neue Versionen, d. h., Neu-Lizenzen ohne SA.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Rahmenvertrag EVB-IT und dem Leistungsverzeichnis.
Bezeichnung Anzahl:
— OfficeProPlus 2019 OLP NL Gov 850,
— WinSvrCAL 2019 OLP NL Gov DvcCAL 1450,
— WinRmtDsktpSrvcsCAL 2019 OLP NL Gov DvcCAL 850,
— VisioStd 2019 OLP NL Gov 30,
— ExchgSvrEnt 2019 OLP NL Gov 3,
— ExchgStdCAL 2019 OLP NL Gov DvcCAL 1100,
— OfficeMacPro 2019 OLP NL Gov 3,
— SQLSvrEntCore 2019 OLP 2Lic NL Gov CoreLic Qlfd 4,
— WinSvrSTDCore 2019 OLP 2Lic NL Gov CoreLic 16,
— WinSvrDCCore 2019 OLP 2Lic NL Gov CoreLic Qlfd 64,
— SharePointSvr 2019 OLP NL Gov 1,
— SharePointStdCAL 2019 OLP NL Gov DvcCAL 850,
— WinPro 10 Upgrd OLP NL Gov 50,
— Windows Datacenter 2 Kerne 4.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Kassel, Landkreis
🏙️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachfolgende Erklärung ist abzugeben.
Ich/Wir erkläre/n:
1) Ich/wir nehme/n zur Kenntnis, dass ich/wir gemäß § 4 Abs. 1 HVTG die für mich/uns geltenden gesetzlichen, aufgrund eines Gesetzes festgesetzten und unmittelbar geltenden tarifvertraglichen Leistungen zu gewähren habe/n. Ich/wir nehme/n weiterhin zur Kenntnis, dass bei Vorliegen von Anhaltspunkten dafür, dass gegen diese Regelung verstoßen wird, auf Anforderung dem öffentlichen Auftraggeber oder dem Besteller die Einhaltung dieser Verpflichtung nachzuweisen ist;
1) Ich/wir nehme/n zur Kenntnis, dass ich/wir gemäß § 4 Abs. 1 HVTG die für mich/uns geltenden gesetzlichen, aufgrund eines Gesetzes festgesetzten und unmittelbar geltenden tarifvertraglichen Leistungen zu gewähren habe/n. Ich/wir nehme/n weiterhin zur Kenntnis, dass bei Vorliegen von Anhaltspunkten dafür, dass gegen diese Regelung verstoßen wird, auf Anforderung dem öffentlichen Auftraggeber oder dem Besteller die Einhaltung dieser Verpflichtung nachzuweisen ist;
2) Ich/wir verpflichte/n mich/uns, gemäß § 4 Abs. 2 HVTG meinen/unseren Beschäftig-ten bei der Ausführung der Leistung diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Ent-gelts zu gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifver-trags entsprechen, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des AEntG gebunden ist;
2) Ich/wir verpflichte/n mich/uns, gemäß § 4 Abs. 2 HVTG meinen/unseren Beschäftig-ten bei der Ausführung der Leistung diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Ent-gelts zu gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifver-trags entsprechen, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des AEntG gebunden ist;
3) Ich/wir verpflichte/n mich/uns, gemäß § 4 Abs. 3 und § 6 HVTG meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das den Vorgaben des MiLoG entspricht. Im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder Ver-leihunternehmen sind im Angebot, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, spätestens jedoch vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen oder Verleihunternehmen die entsprechenden Erklärungen in Textform abzugeben und vorzulegen.
3) Ich/wir verpflichte/n mich/uns, gemäß § 4 Abs. 3 und § 6 HVTG meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das den Vorgaben des MiLoG entspricht. Im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder Ver-leihunternehmen sind im Angebot, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, spätestens jedoch vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen oder Verleihunternehmen die entsprechenden Erklärungen in Textform abzugeben und vorzulegen.
— die Erklärung kann entfallen, soweit sie bereits in einem Präqualifizierungsregister hinterlegt ist,
— die Einhaltung der nach Bundesrecht oder aufgrund von Bundesrecht für mich/uns geltenden Regelungen von besonders festgesetzten Mindestentgelten (Mindestlohn) als Mindeststandard im Angebot entfällt, soweit nach § 4 HVTG Tariftreue gefordert werden kann und die danach maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten günstiger ist als die für sie nach Bundesrecht geltenden Bestimmungen.
— die Einhaltung der nach Bundesrecht oder aufgrund von Bundesrecht für mich/uns geltenden Regelungen von besonders festgesetzten Mindestentgelten (Mindestlohn) als Mindeststandard im Angebot entfällt, soweit nach § 4 HVTG Tariftreue gefordert werden kann und die danach maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten günstiger ist als die für sie nach Bundesrecht geltenden Bestimmungen.
4) Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG (Bußgeldvorschriften) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden bin/sind und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen;
4) Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG (Bußgeldvorschriften) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden bin/sind und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen;
5) Ich/wir verpflichte/n mich/uns für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 4 und 6 HVTG durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und sonstige Verpflichtungs- sowie Mindestlohnerklärungen der Nachunterneh-men nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen. Gleiches gilt, wenn ich/wir oder ein beauftragtes Nachun-ternehmen zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einset-ze(n)/einsetzt. Diese Verpflichtung gilt entsprechend auch für alle weiteren Nachunterneh-men und Verleihunternehmen;
5) Ich/wir verpflichte/n mich/uns für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 4 und 6 HVTG durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und sonstige Verpflichtungs- sowie Mindestlohnerklärungen der Nachunterneh-men nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen. Gleiches gilt, wenn ich/wir oder ein beauftragtes Nachun-ternehmen zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einset-ze(n)/einsetzt. Diese Verpflichtung gilt entsprechend auch für alle weiteren Nachunterneh-men und Verleihunternehmen;
9) Sofern wir das Angebot als Teil einer Bietergemeinschaft einreichen, sichern wir zu, von den oben genannten Mitgliedern zur Angebotsabgabe bevollmächtigt zu sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-19 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:55
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Die Ausschreibung 0001-Microsoft Lizenzen-2019 wird gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV aufgehoben, da sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat. Bislang war es nicht vorgesehen, dass auch „gebrauchte Lizenzen“ angeboten werden können. Dies wird entsprechend angepasst. Bei dieser Anpassung handelt es sich um eine Änderung des Auftragsgegenstands, da bislang nur „Neulizenzen“ angeboten werden durften. Die Ausschreibung wird mit dem geänderten Auftragsgegenstand unter der Bezeichnung 0001-Microsoft Lizenzen-2020 heute auf der Hessischen Auftragsdatenbank (HAD) veröffentlicht.
Die Ausschreibung 0001-Microsoft Lizenzen-2019 wird gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV aufgehoben, da sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat. Bislang war es nicht vorgesehen, dass auch „gebrauchte Lizenzen“ angeboten werden können. Dies wird entsprechend angepasst. Bei dieser Anpassung handelt es sich um eine Änderung des Auftragsgegenstands, da bislang nur „Neulizenzen“ angeboten werden durften. Die Ausschreibung wird mit dem geänderten Auftragsgegenstand unter der Bezeichnung 0001-Microsoft Lizenzen-2020 heute auf der Hessischen Auftragsdatenbank (HAD) veröffentlicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung Anzahl
Ausschreibung 0001-Microsoft Lizenzen-2019 Sehr geehrte Sehr geehrte Damen und Herren, gekauft werden sollen Neulizenzen ohne Upgrade Recht auf neue Versionen, d. h., Neu-Lizenzen ohne SA. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Rahmenvertrag EVB-IT und dem Leistungsverzeichnis.
Ausschreibung 0001-Microsoft Lizenzen-2019 Sehr geehrte Sehr geehrte Damen und Herren, gekauft werden sollen Neulizenzen ohne Upgrade Recht auf neue Versionen, d. h., Neu-Lizenzen ohne SA. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Rahmenvertrag EVB-IT und dem Leistungsverzeichnis.