Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wählt anhand der geforderten und mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Unterlagen unter den Bewerbern, die den Anforderungen an Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechen, diejenigen aus, die er auffordert, ein Angebot einzureichen.
Die Prüfung der Teilnahmeanträge und die Auswahl der Bieter erfolgt in zwei Stufen.
Stufe 1: Ausschluss der nicht geeigneten Bewerbungen aus formalen oder inhaltlichen Gründen.
Als vorläufigen Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV akzeptiert der Auftraggeber die Erklärungen im Vordruck des Auftraggebers "Eigenerklärung zur Eignung".
Stufe 2: Begrenzung der Anzahl der Bewerber
Unter den verbliebenen, grundsätzlich geeigneten Bewerbungen werden nach objektiven, diskriminierungsfreien Gesichtspunkten diejenigen Bewerber ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl der Bieter, die für die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes in Betracht kommen, erfolgt durch eine Bewertungsjury des Auftraggebers in vergleichender Bewertung auf der Grundlage der eingereichten Teilnahmeunterlagen.
Bewertungskriterien und Gewichtung (in Bezug zur Art des Auftragsgegenstands)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Jahresumsatz während der letzten 3 Geschäftsjahre (3 %)
b) Erklärung zum Umfang einer marktüblichen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (2 %)
Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
a) Referenzprojekte, die in den letzten höchstens drei Jahren erbracht wurden und inhaltlich, wertmäßig sowie zeitlich mit der geplanten Leistung vergleichbar sind (50 %)
b) Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (3 %)
c) Technische Fachkräfte, die im Auftragsfall eingesetzt werden sollen sowie Nachweise zu deren Qualifikation (3 %)
d) Berufserfahrung der vorgesehenen Projektmitarbeiter bei Projekten mit vergleichbaren Leistungen (15 %)
e) Beschreibung von Nachqualifizierungsverfahren von neuen Mitarbeitern im Falle des Austauschs von maßgeblichen Projektmitarbeitern (5 %)
f) Geräte und technische Ausrüstung (2 %)
g) Maßnahmen zur Qualitätssicherung (5 %)
h) Lieferkettenmanagement und Lieferkettenüberwachungssystem (2 %)
i) geplante Unterauftragsvergabe im Auftragsfall (10 %)
Für die Punktevergabe werden die vorgelegten Bewerbungsunterlagen durch eine Bewertungsjury des Auftraggebers nach Art, Umfang und dem Schwierigkeitsgrad im Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand bewertet, dabei sind maximal fünf Punkte pro Eignungskriterium zu erreichen (Erfüllungsgrad).
5 Punkte: Die Inhalte der Bewerbung erfüllen die Anforderungen an das jeweilige Bewertungskriterium vollständig und uneingeschränkt
4 Punkte: Die Inhalte der Bewerbung weisen im Verhältnis zu den Anforderungen des jeweiligen Bewertungskriteriums vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen auf.
3 Punkte: Die Inhalte der Bewerbung weisen im Verhältnis zu den Anforderungen des jeweiligen Bewertungskriteriums mehrere bzw. nicht lediglich geringfügige Defizite und Schwächen auf.
2 Punkte: Die Inhalte der Bewerbung weisen im Verhältnis zu den Anforderungen des jeweiligen Bewertungskriteriums weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen auf oder die Bewerbung enthält zum jeweiligen Kriterium nur wenige wertungsfähige Aus-sagen.
1 Punkt: Die Inhalte der Bewerbungen weisen im Verhältnis zu den Anforderungen insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen auf.
0 Punkte: Die Inhalte der Bewerbung sind im Verhältnis zu den Anforderungen des jeweiligen Kriteriums ungenügend bzw. unzureichend oder die Bewerbung enthält zum jeweiligen Kriterium keine wertungsfähigen Angaben.