0062 – Klinikum Heidenheim, Wohnareal – Veräußerung Grundstücke

Kliniken Landkreis Heidenheim gGmbH

0062 – Klinikum Heidenheim, Wohnareal – Veräußerung Grundstücke.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-12-13 Auftragsbekanntmachung
2021-03-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Referenznummer: 0062.1003.001
Kurze Beschreibung: 0062 – Klinikum Heidenheim, Wohnareal – Veräußerung Grundstücke.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kauf von Grundstücken 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heidenheim 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kliniken Landkreis Heidenheim gGmbH
Postanschrift: Schloßhaustraße 100
Postleitzahl: 89522
Postort: Heidenheim an der Brenz
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: j.birkl@psb-wasner.de 📧
Telefon: +49 853262100-20 📞
Fax: +49 853262100-44 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/146C0BCC-F109-4CED-8FFB-1E37231973DC 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/146C0BCC-F109-4CED-8FFB-1E37231973DC 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-17 📅
Datum des Beginns: 2019-12-28 📅
Datum des Endes: 2026-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 243-596159
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Die Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich in elektr. Form auf der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de bereitgestellt. Zusatzinformationen werden ausschließlich im Projektsafe der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist verantwortlich sich eigenständig über Neuigkeiten und Änderungen zu informieren.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Europaweite Vergabe zur Veräußerung nicht mehr betriebsnotwendiger Grundstücke auf dem Klinikcampus in Heidenheim. Beabsichtigt ist folgender Leistungszeitraum:
— Beginn: 12/2019 Abschluss des Grundstückskaufvertrages und Start,
— Bauleitplanung: August 2020,
— Satzungsbeschluss: Ende 2021,
— Fertigstellung öffentliche Erschließung: Ende 2022,
— Fertigstellung Hochbaumaßnahmen: 2026.
Zusätzliche Informationen:
Die Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich in elektr. Form auf der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de bereitgestellt. Zusatzinformationen werden ausschließlich im Projektsafe der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist verantwortlich sich eigenständig über Neuigkeiten und Änderungen zu informieren.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular zu verwenden, entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Zur Angabe der Nachweise ist das Bewerbungsformular vollständig ausgefüllt und rechtskräftig unterschrieben auf der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de einzureichen. Nicht rechtskräftig unterschriebene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Geforderte Nachweise sind: Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Benennung Gesellschaftsform. Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gegen ihn vorliegen gemäß §§ 123 und 124 GWB und soweit zutreffend, eine Erklärung, welche Selbstreinigungs-Maßnahmen gem. § 125 GWB ergriffen wurden. (Abgabe sämtlicher Nachweise in deutscher Sprache mit dem Teilnahmeantrag). Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Leistungsfähigkeit, Teilnahmebedingungen). Nicht rechtskräftig unterschriebene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen und auf Grundlage der Wertung bei den unter der technischen Leistungsfähigkeit geforderten Referenzprojekten. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-01-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/146C0BCC-F109-4CED-8FFB-1E37231973DC 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind die Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenes Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 243-596159 (2019-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4 600 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 060-148676
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 243-596159
ABl. S-Ausgabe: 60

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Europaweite Vergabe zur Veräußerung nicht mehr betriebsnotwendiger Grundstücke auf dem Klinikcampus in Heidenheim. Beabsichtigt ist folgender Leistungszeitraum: Beginn: 12/2019 Abschluss des Grundstückskaufvertrages und Start Bauleitplanung: August 2020 Satzungsbeschluss: Ende 2021 Fertigstellung öffentliche Erschließung: Ende 2022 Fertigstellung Hochbaumaßnahmen: 2026.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-24 📅
Name: Esslinger Wohnungsbau GmbH
Postort: Esslingen
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland 🇩🇪
Esslingen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4 600 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind die Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenes Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 060-148676 (2021-03-23)