Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Teilnahmeanträgen, die:
— die formalen Anforderungen erfüllen,
— die nicht nach §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind und
— alle einzureichenden Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten, wählt die Stadt Leverkusen eine begrenzte Anzahl von geeigneten Bewerbern aus, die zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt dabei anhand der folgenden Kriterien und Gewichtung (siehe auch Bewerbungs- und Bewertungsbogen):
1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (100 %):
a) Referenzliste (25 %) der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (Stichtag: 1.1.2014) erbrachten Leistungen (einschließlich der unter b präsentierten Referenzen) mit Angaben zu: Gebäudetyp- und Größe, Kostenentwicklung, ausgeführte Leistungsphasen nach HOAI, Honorarzonen und Honoraransatz, Leistungszeit, terminliche Entwicklung, Referenzgeber, Vertragsverhältnis.
Eine Bepunktung erfolgt ab 2 wertbaren Referenzen in unterschiedlicher Abstufung gemäß Bewertungsbogen, maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte;
b) Eingehende Darstellung (40 %) von bis zu 2 mit der Aufgabe vergleichbaren, in den letzten 5 Jahren (ab 1.1.2014) fertiggestellten Projekten auf maximal 6 Seiten DIN A4 mit Abbildungen und/oder Plänen sowie Angaben zu: Ausführungszeit, Baukosten, Kostenkennwerten.
Als Vergleichskriterien dienen:
— Hauptkriterien: energetische Sanierungen, Grundsanierungen mit einem Volumen ab 5 Millionen EUR Gesamtbaukosten, erbrachter Leistungsumfang mindestens Leistungsphasen 3-8,
— Nebenkriterien: Sporthalle, Versammlungsstätte, Förderprojekt, Barrierefreie (Um-)Bauten, Zusammenarbeit mit öffentlichen Arbeitgebern.
Zu den Projekten sollen neben Abbildungen/Plänen jeweils Informationen zu der Ausführungszeit der Leistungen, den Baukosten und Kostenkennwerten vorliegen.
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Haupt- und Nebenkriterien sowie der Kosten/Termine in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen, maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
c) Beschäftigtenstatus (10 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der technischen Beschäftigten mit mehr als fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung, umgerechnet in Vollzeitstellen, Wertung ab 2 Beschäftigten in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen, maximal zu erreichende Punktzahl 10 Punkte;
d) Technische Ausrüstung (10 %)
Erklärung zu Geräten und technischer Ausrüstung, über die die technischen Beschäftigten im letzten Jahr verfügten.
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der prozentualen Anzahl der Computerarbeitsplätze in Bezug auf die Anzahl der technischen Beschäftigten, mehr als 80-prozentige Computerarbeitsplatzausstattung: 4 Punkte, 100-prozentige Computerarbeitsplatzausstattung: 6 Punkte, mehr als 2 BIM-Arbeitsplätze: 4 Punkte, maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte;
e) Qualitätssicherung (15 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (betriebliche Vereinbarung, Vorbereitung der Zertifizierung, Zertifizierung) in unterschiedlicher Abstufung gemäß Bewertungsbogen. Eine Zertifizierung nach EN ISO 9001: 2015 oder als QZ „Planer am Bau" führt zu voller Punktzahl, maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.