Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat seinem Angebot die nachfolgend aufgeführten Nachweise beizulegen, wobei das maximale Alter der Nachweise 12 Monate nicht überschreiten darf.
Die Nachweise dienen der Eignungsprüfung.
Nachweise deutscher Behörden können in Kopie beigelegt werden. Nachweise ausländischer Behörden sind- soweit sie in deutscher Sprache abgefasst sind- in Kopie beizulegen. Fremdsprachige Nachweise sind in Kopie und in Kopie der beglaubigten Übersetzung beizubringen.
Originaldokumente und Beglaubigungen werden auf Anforderung an den Bieter zurück gesandt.
Alle Nachweise sind für den Bieter bzw. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft zu erbringen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden
Können zugelassen werden.
— Aufforderung zur Angebotsabgabe (Vergabestelle IUD/02.2019),
— Bieterangaben zum Angebot (Vergabestelle IUD/02.2019),
— Technische Lieferbedingungen (TL) Zeichensätze (ZS),
— Allgemeine Auftragsbedingungen – Lieferung von Gegenständen durch inländische und Ausländische Auftragnehmer (BAAINBw-B 111/06.2018),
— Zusätzliche Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdin-Gungsordnung für Leistungen Teil B (ZVB/BMVg) in der Fassung der 1. Änderung vom 10.5.2001 – mit Ausnahme der Nrm. 11.4 und 11.5,
— Interimsfassung der Nrn. 11.4 und 11.5 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundes-Ministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistungen Teil B vom 28.1.2005,
— Anlage E, Vertragsstrafe,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (BAAINBw-B-V034/09.2017),
— Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (BAAINBw-B V047/12.2015),
— Erklärung bevorzugte Berücksichtigung (BAAINBw B-V 044/04.2016),
— Informations- und Hinweisblatt zur Angebotsabgabe,
— Übersicht der Vergabeunterlagen,
— Leistungsverzeichnis Material/Verzeichnis der Empfängeranschriften,
— Informationsblatt Neue Möbelserie,
— Datenblatt Unterauftragnehmer.